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   BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78   

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BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78 (https://dejure.org/1983,746)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1983 - 4 C 70.78 (https://dejure.org/1983,746)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1983 - 4 C 70.78 (https://dejure.org/1983,746)
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Zum Wohnhaus umgebautes Wochenendhaus

§§ 29 ff BauGB, zur bodenrechtlichen Relevanz einer Nutzungsänderung;

§ 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB, zur Gefahr der Erweiterung einer Splittersiedlung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nutzungsänderung - Wochenendhaus - Wohnhaus - Splittersiedlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 510
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78
    Die Nutzungsänderung "entzieht ... dem ursprünglichen Vorhaben die Identität" (Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - BVerwGE 47, 185 [188]).

    Gerade deswegen bedarf die neue bauliche Anlage in ihrer geänderten Funktion der erneuten bebauungsrechtlichen Prüfung (Urteil vom 15. November 1974 a.a.O.); dabei unterliegt die Nutzungsänderung im Hinblick auf die Vereinbarkeit des Bauwerkes mit den öffentlichen Belangen keinen anderen Grundsätzen, als sie für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes mit einer solchen Nutzung gelten würden (Beschluß vom 14. Juli 1975 - BVerwG 4 B 4.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 121 S. 11 [12] m.w.Rspr.Nachw.).

    Zutreffend hat das Berufungsgericht weiter erkannt, daß sich der Kläger nicht auf Bestandsschutz berufen kann: Abgesehen davon, daß sein Vorhaben mit seiner um ca. 60 v.H. vergrößerten bebauten Grundfläche und mit einer Verdoppelung der Zahl der Räume die dem Bestandsschutz in quantitativer Hinsicht gesetzte Grenze überschreitet (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 [58 f.]), deckt der Bestandsschutz in qualitativer Beziehung "die bauliche Anlage nur in ihrer jeweiligen Funktion" (Urteil vom 15. November 1974 a.a.O. S. 188 f.).

  • BVerwG, 14.07.1975 - 4 B 4.75

    Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart einer Landschaft durch ein Bauvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78
    Gerade deswegen bedarf die neue bauliche Anlage in ihrer geänderten Funktion der erneuten bebauungsrechtlichen Prüfung (Urteil vom 15. November 1974 a.a.O.); dabei unterliegt die Nutzungsänderung im Hinblick auf die Vereinbarkeit des Bauwerkes mit den öffentlichen Belangen keinen anderen Grundsätzen, als sie für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes mit einer solchen Nutzung gelten würden (Beschluß vom 14. Juli 1975 - BVerwG 4 B 4.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 121 S. 11 [12] m.w.Rspr.Nachw.).
  • BVerwG, 26.10.1979 - 4 C 22.77

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Auflassungsgenehmigung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78
    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß das Interesse einer Gemeinde, sich Planungsmöglichkeiten offenzuhalten, ebensowenig wie die Planungshoheit der Gemeinde als solche ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 BBauG ist (Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 77.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 169 S. 128 und Urteil vom 26. Oktober 1979 - BVerwG 4 C 22.77 - Buchholz 406.11 § 183 a BBauG Nr. 1).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78
    Zutreffend hat das Berufungsgericht weiter erkannt, daß sich der Kläger nicht auf Bestandsschutz berufen kann: Abgesehen davon, daß sein Vorhaben mit seiner um ca. 60 v.H. vergrößerten bebauten Grundfläche und mit einer Verdoppelung der Zahl der Räume die dem Bestandsschutz in quantitativer Hinsicht gesetzte Grenze überschreitet (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 [58 f.]), deckt der Bestandsschutz in qualitativer Beziehung "die bauliche Anlage nur in ihrer jeweiligen Funktion" (Urteil vom 15. November 1974 a.a.O. S. 188 f.).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78
    Gegen die Zulässigkeit der Entstehung und der Erweiterung einer Splitter Siedlung streitet "gewissermaßen eine starke Vermutung" (Urteil vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73 [77]); die Mißbilligung eines solchen Vorhabens rechtfertigt sich in derartigen Fällen - anders als unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Verfestigung - in der Regel ohne weiteres.
  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 77.77

    Offenhalten von Planungsmöglichkeiten bzw. gemeindliche Planungshoheit kein

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78
    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß das Interesse einer Gemeinde, sich Planungsmöglichkeiten offenzuhalten, ebensowenig wie die Planungshoheit der Gemeinde als solche ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 BBauG ist (Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 77.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 169 S. 128 und Urteil vom 26. Oktober 1979 - BVerwG 4 C 22.77 - Buchholz 406.11 § 183 a BBauG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Anders als unter bestimmten Voraussetzungen einer Verfestigung streitet gegen die Erweiterung einer Splittersiedlung "gewissermaßen eine starke Vermutung"; die Missbilligung einer Erweiterung rechtfertigt sich in der Regel ohne Weiteres (Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 70.78 - BRS 40 Nr. 93 S. 231).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Eine verstärkte Inanspruchnahme des Außenbereichs für Wohnzwecke gehört zu den typischen Formen der Zersiedelung der Landschaft, die zu verhindern ein wesentliches gesetzgeberisches Anliegen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73, vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 70.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 206, und vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 13.97 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 338).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Das ist der Fall, wenn für die neue Nutzung weitergehende Vorschriften gelten als für die alte, aber auch dann, wenn sich die Zulässigkeit der neuen Nutzung nach derselben Vorschrift bestimmt, nach dieser Vorschrift aber anders zu beurteilen ist als die frühere Nutzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21 = BauR 1977, 253 und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 70.78 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 206 = BRS 40 Nr. 93).
  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

    Sowohl von Ersatzbauten als auch von einer neuen Nutzung (Dauerwohnen) kann eine Vorbildwirkung mit der Konsequenz ausgehen, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere vergleichbare Bauten hinzutreten werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631 = juris Rn. 22 m.w.N.; vgl. auch B.v. 7.6.2016 - 4 B 47.14 - ZfBR 2016, 799 = juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - juris Rn. 50; U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 54; in Bezug auf erweiterte Anforderungen an Erschließungsanlagen für Dauerwohnnutzungen vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1983 - 4 C 70.78 - NVwZ 1984, 510 = juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.1990 - 4 B 145.90

    Anforderungen an die Beurteilung der Teilumnutzung im Außenbereich

    Der Senat hat in den von der Beschwerde angeführten Urteilen vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - (BVerwGE 47, 185), vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 70.78 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 206) und vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 50.87 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 252 = BRS 48, Nr. 58) - das in der Beschwerde ferner angeführte Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 172 = BRS 36, Nr. 99) ist im wesentlichen zu § 35 Abs. 4 BBauG F. 1976/79 ergangen - ausgeführt.
  • BVerwG, 09.12.2015 - 4 B 36.15

    Voraussetzungen der Sperrwirkung eines Flächennutzungsplans nach § 35 Abs. 3 Nr.

    Der Beklagte entnimmt dem Senatsurteil vom 28. Oktober 1983 - 4 C 70.78 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 206) den Rechtssatz, dass die Erweiterung einer Splittersiedlung vorliege, wenn deren räumliche Ausdehnung z.B. im Zusammenhang mit einer Nutzungsänderung zunehme.

    Dies zeigt keine Divergenz auf, weil der Senat in seinem Urteil vom 28. Oktober 1983 (a.a.O. S. 88) "maßgeblich" auf die mit der Erweiterung eines Gebäudes bezweckte Nutzungsänderung abgestellt hat, an der es hier fehlt.

  • VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080

    Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die

    Vielmehr stand und steht diese Nutzung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, weil sie als nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben aus demselben Grund öffentliche Belange beeinträchtigt wie der geplante Ersatzbau (§ 35 Abs. 2 und 3 BauGB; vgl. BVerwG vom 28.10.1983 NVwZ 1984, 510).
  • VG Ansbach, 04.08.2010 - AN 9 K 09.02127

    Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zur dauerhaften Wohnnutzung lässt die

    Auch in einer (bloßen) Nutzungsänderung kann nach obergerichtlicher (vgl. BayVGH vom 17.10.2007, Az.: 1 ZB 06.3059, juris) bzw. höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 28.10.1983, Az.: 4 C 70/78, juris) eine im Hinblick auf den Belang des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB negativ zu beurteilende, stärkere Inanspruchnahme des Außenbereichs liegen.

    Mit der Änderung der Wochenendnutzung in eine Dauerwohnnutzung ändert sich mithin in rechtlich relevanter Weise die das Bauwerk charakterisierende Funktion (vgl. BVerwG vom 28.10.1983, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 07.09.2011 - Au 4 K 10.735

    Außenbereich; An- und Umbau einer Käserei zu einem Gebäude mit zwei Wohnungen

    Die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung kann nicht nur durch die Neuerrichtung eines Vorhabens ausgelöst werden, sondern auch durch eine Nutzungsänderung (vgl. BVerwG vom 28.10.1983, NVwZ 1984, 510; BayVGH vom 4.6.1997 Az. 28 B 96.3457; OVG MV vom 12.12.1996 DÖV 1997, 553), wenn und soweit dadurch der bauplanungsrechtliche Außenbereich stärker als zuvor beansprucht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.1976 Az. IVC 42.74).

    Das ist z.B. der Fall bei Umwandlung einer landwirtschaftlichen Scheune in ein Wohnhaus (vgl. BVerwG vom 25.1.1985 NVwZ 1985, 747), der Änderung eines Wochenendhauses in ein Gebäude für eine ständige Wohnnutzung (vgl. BVerwG vom 28.10.1983 NVwZ 1984, 510), bei Teilung eines Wohnhauses zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit (vgl. OVG Lüneburg vom 25.4.1984 BRS 42 Nr. 95) und bei einer Umnutzung einer Hotel-Pension in ein Altenheim (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.3.1988 Az. 4 C 21.85 ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 3.9.1996 Az. 1 L 4275/95 zur Mehrung der dem Wohnen dienenden Geschossfläche in einem ehemaligen Bauernhof).

  • VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080

    Versäumung der Frist für die Begründung der Berufung; Wiedereinsetzung in den

    Denn der - mit einer Nutzungsänderung verbundene - Umbau ist hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen nicht anders zu beurteilen als die erstmalige Errichtung eines entsprechenden Gebäudes (vgl. BVerwG vom 28.10.1983 NVwZ 1984, 510 f.; OVG MV vom 12.12.1996 DÖV 1997, 553 = BRS 59 Nr. 145).
  • VGH Bayern, 17.10.2007 - 1 ZB 06.3059

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nutzungsänderung im Außenbereich (Umbau einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2005 - 10 S 15.05

    Änderung der Nutzung eines Wochenendhauses durch eine dauerhafte Wohnnutzung;

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2022 - 1 ME 146/21

    Abänderungsantrag; aliud; Ersatzmaßnahme; Identität; Nachtragsbaugenehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - 2 A 1543/13

    Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus im Außenbereich unter dem Blickwinkel der

  • OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 3537/92

    Genehmigung; Nutzungsänderung; Bauernhaus; Aufgabe der Nutzung; Bestandsschutz

  • VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2209/21

    Genehmigung eines Bauvorhabens im Widerspruchsverfahren; Ersetzung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - 2 A 741/13

    Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der

  • OVG Sachsen, 25.11.2013 - 1 A 462/13

    Nutzungsuntersagung, Wochenendhaus, Ferienhaus, Wohnhaus, Hotel

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2020 - 2 N 65.17

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; nachträgliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2006 - 2 L 223/04

    Unzulässiger Unterstand aus Holz im Außenberei

  • BVerwG, 14.02.1985 - 4 B 20.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - "Jagdhaus" als

  • VG Ansbach, 05.08.2022 - AN 9 K 21.00998

    Klage gegen Verpflichtung zur Vorlage eines Bauantrages

  • VG Cottbus, 04.06.2018 - 3 K 2376/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VGH Hessen, 01.03.1991 - 3 TG 7/91

    Verwaltungsakt mit Doppelwirkung - aufschiebende Wirkung eines

  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 B 229.89

    Anforderungen an die Darlegung des Abweichens eines Urteils von einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1998 - 1 L 68/98

    Siedlungsstruktur eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.d. § 34 BauGB;

  • VG Köln, 06.09.2018 - 8 K 9850/17
  • BVerwG, 15.07.1986 - 4 B 127.86

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VG Greifswald, 30.10.2014 - 3 A 128/13

    Wasser-/Baurecht: Anspruch auf Widerruf einer Plangenehmigung zum Anstau eines

  • FG Thüringen, 19.08.1998 - III 116/98

    Abziehbarkeit von Herstellungskosten für ein Wohnhaus; Bewertungsrechtlicher

  • VG Potsdam, 19.07.2001 - 5 K 5909/97

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts (hier:

  • VG Gera, 08.08.2002 - 4 E 879/02

    Nutzungsuntersagung; Untersagung; Wohnnutzung; Außenbereich

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