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   BVerwG, 16.09.1977 - IV C 71.74   

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BVerwG, 16.09.1977 - IV C 71.74 (https://dejure.org/1977,466)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1977 - IV C 71.74 (https://dejure.org/1977,466)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1977 - IV C 71.74 (https://dejure.org/1977,466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entrichtung eines Erschließungsbeitrages - Bebaubarkeit eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Merkmale "erschlossene Grundstücke" in § 131 und § 133 BBauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1978, 301
  • DÖV 1978, 58
  • BauR 1978, 128
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 11.70

    Beitragspflicht für bebaute und bebaubare Grundstücke - Auslegung des Begriffs

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - IV C 71.74
    Zwar sei in dem eine Transformatorenstation betreffenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1971 - BVerwG IV C 11.70 - ausgesprochen worden, daß ein Grundstück, das üblicherweise nicht hätte bebaut werden können, allein aufgrund und im Umfang seiner tatsächlichen (rechtmäßigen) Bebauung beitragspflichtig sei.
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - IV C 71.74
    Sie sind deshalb der revisionsgerichtlichen Beurteilung zugrunde zu legen, weil diese auf die Rechtslage abzustellen hat, auf die das Berufungsgericht abzustellen hätte, wenn es zu dieser Zeit entschiede (Urteil des Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [230 f.]).
  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - IV C 71.74
    Demgemäß hat der Senat auch - allerdings im Hinblick auf § 133 Abs. 1 Satz 1 BBauG- mit Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60 = NJW 1977, 1549) die Beitragspflicht eines Grundstücks bejaht, welches nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes mit (nur) zwei Einzelgaragen bebaut werden durfte.
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Allerdings unterliegen zulässigerweise mit Garagen und garagenähnlichen Gebäuden bebaubare Grundstücke regelmäßig der Erschließungsbeitragspflicht für die Anlage, die ihnen die verkehrliche Erreichbarkeit vermittelt, da Garagen wegen ihrer Funktion in besonderem Maße auf die Verbindung mit einer befahrbaren Erschließungsanlage angewiesen sind (BVerwG, Urteil vom 16. September 1977 - 4 C 71.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63 S. 38).
  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Soweit in den §§ 131 Abs. 1 und 133 Abs. 1 Satz 2 BBauG von den "erschlossener Grundstücken" die Rede ist, decken sich diese Begriffe nicht (vgl. Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 71.74 -).

    In Satz 1 wie in Satz 2 des § 133 Abs. 1 BBauG ist Voraussetzung der Beitragspflichtigkeit des Grundstücks, daß es nach geltendem Baurecht bebaut oder gewerblich genutzt werden darf, mithin auch, daß die hierfür baurechtlich geforderte Erschließung - die übrigens gegenständlich mehr umfaßt als das "Erschlossensein" in § 131 Abs. 1 BBauG - gesichert ist (vgl. Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 71.74 -).

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Da dieses Grundstück während der Dauer des Eigentums des Klägers mit einem Wohnhaus bebaut war, erfüllt es schon deshalb das Merkmal der Bebaubarkeit im Sinne des § 133 Abs. 1 VwGO (vgl. Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 71.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63 S. 35 [40]) und ist mithin als solches grundsätzlich auch als erschlossen anzusehen.
  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei

    Garagen und garagenähnliche Gebäude stellen regelmäßig keine unterwertige Bebauung dar; etwas anderes kann ausnahmsweise mit Blick auf ein unbebautes lediglich mit einer Garage bebaubares Grundstück gelten, wenn z.B. in dem betreffenden Gebiet kein Bedarf mehr für eine Garage besteht oder die besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls aus einem anderen Grund die Errichtung eines solchen Gebäudes als nahezu ausgeschlossen erscheinen lassen (im Anschluß an Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 71.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63 S. 35 [39]).«.

    Etwas anderes kann indessen ausnahmsweise für ein unbebautes, mangels hinreichender Breite einzig mit einer Garage (oder einem Stellplatz) bebaubares Grundstück gelten, von dem aufgrund der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls anzunehmen ist, es werde unbebaut bleiben, beispielsweise weil in dem betreffenden Bereich kein Bedarf mehr für eine Garage besteht oder die besonderen topographischen oder sonstigen Gegebenheiten des Einzelfalls die Errichtung eines solchen Gebäudes als nahezu ausgeschlossen erscheinen lassen (vgl. zu diesem Ansatz schon Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 71.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63 S. 35 [39]).

  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Sie spielt von Fall zu Fall nur deshalb eine - freilich unter Umständen gewichtige - Rolle, weil sie in der Regel die Baulandeigenschaft "indiziert" (Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 71.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63 S. 35 [40]; ähnlich schon vorher das Urteil vom 20. September 1974 a.a.O. S. 42 f.), also mehr oder weniger sicher den Schluß auf diese - von § 133 Abs. 1 (Satz 2) BBauG für maßgebend erklärte - Eigenschaft gestattet.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

    Zwar weist die Beklagte zu Recht darauf hin, die Beitragspflicht eines Grundstücks werde bereits ausgelöst, wenn es mit einer Garage bebaut werden könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1977 - 4 C 71.74 -, DVBl. 78, 301).

    Denn Grundstücke, die mit einer Garage oder mit einem anderen dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs dienenden Gebäude bebaut werden dürfen, sind - bezogen auf die Erschließung durch eine Verkehrsanlage - nicht unterwertig bebaubar (BVerwG, Urteil vom 16.9.1977, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 21.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Allerdings unterliegen zulässigerweise mit Garagen und garagenähnlichen Gebäuden bebaubare Grundstücke regelmäßig der Erschließungsbeitragspflicht für die Anlage, die ihnen die verkehrliche Erreichbarkeit vermittelt, da Garagen wegen ihrer Funktion in besonderem Maße auf die Verbindung mit einer befahrbaren Erschließungsanlage angewiesen sind (BVerwG, Urteil vom 16. September 1977 - 4 C 71.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63 S. 38).
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

    Das ist der Fall, "sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen" (Satz 1) bzw. wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und "zur Bebauung anstehen" (Satz 2), was wiederum heißt: "sobald sie in zulässiger Weise einer Bebauung zugeführt werden dürfen" (Urteil des Senats vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 71.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63 S. 35 [38]).
  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 82/19

    Berufung der Eigentümerin eines angrenzenden Grundstücks gegen die Feststellung

    Sie liegt aber dann nicht vor, wenn nach den Festsetzungen des Bebauungsplans lediglich eine "gänzlich unterwertige Bebauung" zulässig ist (BVerwG, Urt. v. 16. September 1977 - IV C 71.74 -, juris Rn. 21; Urt. v. 8. November 1991 - 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177, juris).

    Was als unterwertige Bebauung in diesem Sinne anzusehen ist, beurteilt sich nach den oben dargestellten Grundsätzen anhand des Fehlens einer Vorteilhaftigkeit der Abwasserbeseitigungseinrichtung für die betreffende bauliche oder sonstige Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. September - IV C 71.74 -, juris Rn. 21 für Erschließungsanlagen bezogen auf Garagen) und des dementsprechenden Fehlens einer Steigerung des Gebrauchs- und Verkehrswertes eines lediglich solchermaßen nutzbaren Grundstücks durch die Entsorgungsmöglichkeit von Abwasser.

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 24.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Allerdings unterliegen zulässigerweise mit Garagen und garagenähnlichen Gebäuden bebaubare Grundstücke regelmäßig der Erschließungsbeitragspflicht für die Anlage, die ihnen die verkehrliche Erreichbarkeit vermittelt, da Garagen wegen ihrer Funktion in besonderem Maße auf die Verbindung mit einer befahrbaren Erschließungsanlage angewiesen sind (BVerwG, Urteil vom 16. September 1977 - 4 C 71.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63 S. 38).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 22.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

  • BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale "Genehmigung" und "Bauvorhaben" in § 133

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 23.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 3 A 1082/02

    Erschließung eines Hinterliegergrundstücks

  • OVG Sachsen, 07.12.2006 - 5 BS 174/06

    Beitragspflicht, Bauland, Baulandeigenschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2005 - 3 A 3028/01

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des Baulandes i.S. von § 133 Abs. 1 BauGB ,

  • VG Karlsruhe, 13.06.2013 - 2 K 3004/12

    Vorauszahlung auf Erschließungsbeitrag - hier: Kosten für die Herstellung einer

  • VG Schleswig, 31.03.2020 - 9 B 34/19

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags in Schleswig-Holstein: Anforderungen des

  • VG Arnsberg, 29.11.2001 - 6 K 3989/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung einer Grundstückseigentümerin zur

  • VG Halle, 05.06.2015 - 4 A 158/14

    Unvollständige Maßstabsregelung in der Anschlussbeitragssatzung

  • VG Halle, 26.10.2016 - 4 B 251/16

    Kommunalrecht: Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bezüglich der

  • VG Frankfurt/Oder, 05.07.2021 - 3 K 4335/17

    Kein Artabschlag beim Nutzungsfaktor für saisonal genutzte Erholungsgrundstücke

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