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   BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78   

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BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78 (https://dejure.org/1981,4029)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1981 - 4 C 73.78 (https://dejure.org/1981,4029)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1981 - 4 C 73.78 (https://dejure.org/1981,4029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sondernutzungsgebühren - Bundesfernstraßen - Zufahrten - Zugänge - Außerhalb geschlossener Ortslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 41.77

    Neubau der Bundesautobahn A 57

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78
    Dies entspricht der gesetzlichen Regelung in den §§ 8 Abs. 3 und 8 a FStrG 1974, wonach Zufahrten und Zugänge zu Bundesstraßen nur außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt als Sondernutzung gelten und innerhalb der übrigen Teile der Ortsdurchfahrt - es handelt sich um Teile, die im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 1 FStrG 1974 der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dienen (vgl. Urteil des Senats vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 41.77 -) - das Recht zur Gebührenerhebung nicht dem Land als Träger der Straßenbaulast, sondern den Gemeinden zusteht.

    Der für die Feststellung einer geschlossenen Ortslage maßgebliche Bebauungszusammenhang (§ 5 Abs. 4 Satz 2 FStrG 1974) ergibt sich im allgemeinen schon aus der einfachen Gegenüberstellung des örtlichen Bereichs baulicher oder gewerblicher Nutzung und des davon freien, zumeist der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienenden Geländes (vgl. Urteil des Senats vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 41.77 - [UA S. 11]).

    Denn diese Regelung bezieht sich auf den Begriff der "geschlossenen Ortslage" und den dafür maßgeblichen Bebauungszusammenhang (vgl. Urteil vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 41.77 -).

  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78
    Die weitere Frage, unter welchen Voraussetzungen Teile der Ortsdurchfahrt "zur Erschließung" der anliegenden Grundstücke "bestimmt" sind, beantwortet sich - wie der Senat zu der Frage des Anbauverbots hinsichtlich gleichlautender Voraussetzungen in § 9 Abs. 1 FStrG 1974 entschieden hat (Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 55.74 - BVerwGE 48, 123) - nach sowohl tatsächlichen als auch rechtlichen Gesichtspunkten.

    Grenzt die Straße an Grundstücke an, die im Sinne des § 34 BBauG "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" liegen und auf denen deshalb nach Bebauungsrecht Vorhaben grundsätzlich zulässig sind, so folgt daraus für die Straße, daß an ihr in dem hier verstandenen Sinn gebaut werden darf (Urteil vom 4. April 1975, a.a.O. S. 126).

  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 22.78
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78
    Neben ihrer Bedeutung, ein andernfalls zulässiges Beseitigungsverlangen auszuschließen, mag sie als ein - widerlegbarer - Nachweis dafür gelten, daß zu dem Zeitpunkt ihrer Erteilung mit der Sondernutzung begonnen worden ist (vgl. ähnlich: Urteil des 7. Senats vom 28. September 1979 - BVerwG 7 C 22.78 - Buchholz 407.4 § 7 a FStrG Nr. 1 S. 1 [4]).

    Zu den weiteren Voraussetzungen des § 8 a Abs. 1 FStrG 1974 ist zu bemerken, daß es sich schon dann um eine "neuangelegte" Zufahrt handelt, wenn diese nach Inkrafttreten der ersten Fassung des Fernstraßengesetzes vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 903) angelegt worden ist (vgl. Urteil vom 28. September 1979 - BVerwG 7 C 22.78 - Buchholz 407.4 § 7 a FStrG Nr. 1 S. 1 [4]).

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72

    Begriff "zum Anbau bestimmt"

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78
    Insoweit muß für den Zusammenhang zwischen der Annahme einer Sondernutzung und der durch das Bebauungsrecht geprägten Situation der betroffenen Grundstücke entsprechend das gelten, was der Senat zu § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG für die dort vorausgesetzte "Bestimmung zum Anbau" entschieden hat (vgl. Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15): Ebenso wie dort eine Straße dann als zum Anbau "bestimmt" anzusehen ist, wenn an ihr tatsächlich gebaut werden kann und rechtlich gebaut werden darf, sind im Sinne des § 8 a Abs. 1 Satz 1 FStrG 1974 Ortsdurchfahrten dann zur Erschließung der anliegenden Grundstücke "bestimmt", wenn das Vorhandensein der Straße den anliegenden Grundstücken die Qualität der (verkehrlichen) Erschließung vermittelt, wenn also ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke - etwa nach den §§ 30 f. BBauG - sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig ist.
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 38.69

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78
    Denn die Gebühr wird nicht für die Sondernutzungserlaubnis, sondern für die "Tatsache der Sondernutzung" geschuldet (Urteil des Senats vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 38.69 - DÖV 1971, 103).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 6.13

    Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzungsgebühr;

    Denn die Sondernutzungsgebühr wird nicht als Gegenleistung für die Verwaltungsleistung "Erteilung einer Genehmigung" erhoben, sondern für die Hinnahme einer den Gemeingebrauch übersteigenden Nutzung der öffentlichen Sache Straße und der damit einhergehenden Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs anderer; die Gebühr entsteht also für die Tatsache der Sondernutzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1981 - 4 C 73.78 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 17 = juris Rn. 16 und vom 21. Oktober 1970 - 4 C 38.69 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 3 S. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2022 - 2 S 809/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob die nach dem geltenden Recht festgesetzte Gebühr in einem Missverhältnis zu dem mit ihr abgegoltenen Vorteil steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1981 - 4 C 73.78 - juris Rn. 27; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2021 - 2 S 2100/20 - juris Rn. 115; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.06.2011 - 11 ZB 10.3081 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Das Berufungsgericht geht hiervon aus und verweist zur Begründung auf einen aus § 8 a Abs. 1 FStrG gezogenen Umkehrschluß (ähnlich BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 112.68 - Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 = DÖV 1973, 238; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 73.78 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 2 S 808/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob die nach dem geltenden Recht festgesetzte Gebühr in einem Missverhältnis zu dem mit ihr abgegoltenen Vorteil steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1981 - 4 C 73.78 - juris Rn. 27; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2021 - 2 S 2100/20 - juris Rn. 115; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.06.2011 - 11 ZB 10.3081 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13

    Bauzaun; Behinderung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs;

    Denn die Sondernutzungsgebühr wird nicht als Gegenleistung für die Verwaltungsleistung "Erteilung einer Genehmigung" erhoben, sondern für die Hinnahme einer den Gemeingebrauch übersteigenden Nutzung der öffentlichen Sache Straße und der damit einhergehenden Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs anderer; die Gebühr entsteht also für die Tatsache der Sondernutzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1981 - 4 C 73.78 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 17 = juris Rn. 16 und vom 21. Oktober 1970 - 4 C 38.69 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 3 S. 5).
  • VG Hannover, 26.11.2019 - 7 A 8511/17

    Bestandskraft; Bundesstraße; Erschließungsfunktion; Gläubiger; Ortsdurchfahrt;

    Denn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 FStrG werden Sondernutzungsgebühren nicht für den Vorgang der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis durch die zuständige Stelle, sondern nur "für Sondernutzungen", also für die Tatsache der Sondernutzung geschuldet (BVerwG, Urt. v. 26.06.1981 - 4 C 73/78 -, juris Rn. 16; vgl. auch Nds. OVG, a.a.O. für § 21 Satz 1 der Niedersächsischen Straßengesetzes - NStrG-).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.11.1984 - 4 C 2/82 -, juris Rn. 11; Urt. v. 26.06.1981 - 4 C 73/78 -, juris Rn. 23; Urt. v. 04.04.1975 - IV C 55/74 -, juris Rn. 17) sind im Sinne des § 8a Abs. 1 Satz 1 FStrG Ortsdurchfahrten dann zur Erschließung der anliegenden Grundstücke "bestimmt", wenn das Vorhandensein der Straße den anliegenden Grundstücken die Qualität der (verkehrlichen) Erschließung vermittelt, wenn also ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke - etwa nach den §§ 30 f. des Baugesetzbuches - BauGB - sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig ist.

    Auf der anderen Seite kann im Einzelfall auch eine nur einseitige Bebauung für die Annahme einer Erschließungsfunktion ausreichen bzw. maßgebend sein, sofern diese im bebauungsrechtlichen Sinn einen Zusammenhang darstellt (BVerwG, Urt. v. 26.06.1981 - 4 C 73/78 -, juris Rn. 24).

  • VG Minden, 25.05.2016 - 3 K 1174/15

    Keine Bedenken gegen Sondernutzungsgebührenverordnung

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2015 - 16 K 2835/15 - BVerwG, Urteil vom 26.06.1981 - 4 C 73.78 -, juris, Rn. 27.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2004 - 11 A 2594/02

    Sondernutzungsgebühren für abgemeldete Kraftfahrzeuge

    Die Gebühren werden vielmehr für die Tatsache der Sondernutzung als solche geschuldet (Vgl. BVerwG, Urteile vom 21.10.1970 - IV C 38.69 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 3, S. 5, vom 28.9.1979 - 7 C 22.78 -, BVerwGE 58, 316 [320], und vom 26.6.1981 - 4 C 73.78 -, Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 17, S. 2).
  • BVerwG, 01.12.2023 - 9 B 19.23

    Gebührenkalkulation als Grundlage für die Erhebung von straßenrechtlichen

    Hieraus folgt nach dem Äquivalenzprinzip, dass die für die Sondernutzung geforderte Gebühr in keinem Missverhältnis zum möglichen Ausmaß der Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs und zu dem mit der Sondernutzung verfolgten wirtschaftlichen Interesse stehen darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1970 - 4 C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 S. 2 und âEURŒ- 4 C 38.69 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 3 S. 5, vom 26. Juni 1981 - 4 C 73.78 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 17 S. 2 und vom 11. Dezember 2014 - 3 C 6.13 - BVerwGE 151, 129 Rn. 16; Beschluss vom 17. Oktober 2008 âEURŒ- 9 B 24.08 - NVwZ 2009, 185 Rn. 4, 8; s. a. Sauthoff, in: Müller/Schulz, FStrG, 3. Aufl. 2022, § 8 Rn. 57).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13

    Straßenrecht; Bundesstraße; Zufahrt zum Grundstück; Gemeingebrauch;

    Eine Ortsdurchfahrt ist im Sinne von § 8 a Abs. 1 Satz 1 FStrG dann zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt, wenn das Vorhandensein der Straße den anliegenden Grundstücken die Qualität der (verkehrlichen) Erschließung vermittelt, wenn also ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 1981 - 4 C 73.78 - juris Rn. 23; Urteil vom 4. April 1975 - IV C 55.74 - BVerwGE 48, 123, 126).

    Grenzt die Straße an Grundstücke an, die im Sinne des § 34 BauGB "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" liegen und auf denen deshalb nach Bebauungsrecht Vorhaben grundsätzlich zulässig sind, so folgt daraus für die Straße, dass an ihr in dem hier verstandenen Sinn gebaut werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981, a.a.O., Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2016 - 11 A 2652/15

    Rechtswirksamkeit der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2021 - 2 S 2100/20

    Gebühren für die Nutzung einer Flüchtlingsunterkunft; Gebührenkalkulation;

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11

    Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der

  • VGH Bayern, 14.03.2023 - 8 BV 21.1145

    Beteiligten- und Prozessfähigkeit einer liquidierten UG (haftungsbeschränkt),

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/21

    Bundesstraße; Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Zufahrt

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20

    Ortsdurchfahrt; Sondernutzung; Sondernutzungsgebühr

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Herstellung einer Zufahrt von

  • VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 844/19

    Gewerbebetriebe müssen für die Nutzung von Zufahrten zu Landesstraßen Gebühren

  • VG Cottbus, 19.04.2018 - 5 K 657/13

    Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für die Zufahrt zum eigenen Grundstück

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 11 A 3113/17

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer gebührenpflichtigen Sondernutzung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2016 - 11 A 496/16

    Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und Landesstraßen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2018 - 11 A 464/16

    "Jahresbeitrag" als Jahresbetrag der jährlich wiederkehrenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1998 - 7a D 33/97

    Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs von Grundstückseigentümern gegen

  • VG Minden, 22.12.2005 - 9 K 877/04
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