Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.03.1982

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,793
BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80 (https://dejure.org/1983,793)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1983 - 4 C 74.80 (https://dejure.org/1983,793)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1983 - 4 C 74.80 (https://dejure.org/1983,793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung der zur Erhebung von Einwendungen Berechtigten von den Klagebefugten - Jagdausübungsrecht als schützenswertes Recht im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG - Inhalt des Jagdrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 672
  • DVBl 1983, 898
  • DÖV 1983, 678
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80
    Deswegen braucht der Senat nicht auf Art. 2 Abs. 2 GG einzugehen (vgl. dazu jedochUrteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 [222]); und er braucht auch nicht zu entscheiden, ob sich im Hinblick auf gesundheitsschädliche Immissionen aus § 17 Abs. 4 FStrG - einer nach der Rechtsprechung des Senats drittschützenden Norm (vgl.Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - a.a.O. [68 f.]) - Abwehrrechte ergeben, die nicht an das Eigentum der von den Immissionen betroffenen Grundstücke gebunden sind, wie es beispielsweise der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zum Klagerecht der Mieter oder Pächter nach § 5 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes entschieden hat (vgl.Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 50.78 - DVBl. 1983, 183 f.).

    Abgesehen davon, daß das Grundgesetz dem einzelnen keine unmittelbar einklagbaren Ansprüche auf bestimmte umweltschützende Maßnahmen gewährt (vgl.Beschluß vom 25. Juni 1975 - BVerwG 7 B 84.74 - Buchholz 11 Art. 1 GG Nr. 6 sowieUrteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 [220] zu Art. 2 Abs. 1 GG) und daß, wie der Senat bereits in seinem die Parteien des vorliegenden Streitverfahrens betreffenden Beschluß vom 1. März 1972 ausgeführt hat, Entsprechendes für die allgemeinen Ziele des Natur- und Landschaftsschutzrechts gilt, würde der Kläger übrigens auch insoweit an der Nachrangigkeit seines nur von der Jagdgenossenschaft abgeleiteten obligatorischen Rechts scheitern.

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats räumt sie auch den von der Straßenplanung in bestimmten Rechtspositionen Betroffenen ein subjektives Recht auf eine gerechte Abwägung ihrer Belange ein, d.h. ihrer rechtlich geschützten (eigenen) Belange (vgl. Urteil von14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 [66] undUrteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 [123]).

    Deswegen braucht der Senat nicht auf Art. 2 Abs. 2 GG einzugehen (vgl. dazu jedochUrteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 [222]); und er braucht auch nicht zu entscheiden, ob sich im Hinblick auf gesundheitsschädliche Immissionen aus § 17 Abs. 4 FStrG - einer nach der Rechtsprechung des Senats drittschützenden Norm (vgl.Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - a.a.O. [68 f.]) - Abwehrrechte ergeben, die nicht an das Eigentum der von den Immissionen betroffenen Grundstücke gebunden sind, wie es beispielsweise der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zum Klagerecht der Mieter oder Pächter nach § 5 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes entschieden hat (vgl.Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 50.78 - DVBl. 1983, 183 f.).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats räumt sie auch den von der Straßenplanung in bestimmten Rechtspositionen Betroffenen ein subjektives Recht auf eine gerechte Abwägung ihrer Belange ein, d.h. ihrer rechtlich geschützten (eigenen) Belange (vgl. Urteil von14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 [66] undUrteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 [123]).
  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 175/80

    Entschädigung einer Jagdgenossenschaft bei Durchschneidung eines Jagdbezirks

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof in seinemUrteil vom 14. Juni 1982 - III ZR 175/80 - (NJW 1982, 2183 = DVBl. 1982, 1090) ausgeführt, daß das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft "gleichsam ein Stück abgespaltenen Eigentums der einzelnen Genossen ist, das erst in der Hand der Genossenschaft als Trägerin zu einem Recht erstarkt".
  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79

    Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80
    Der Senat hat aber bereits in seinemUrteil vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - (Veröffentlichung demnächst) ausgeführt, es sei zur Kennzeichnung der Rechtsposition, die z.B. durch das Institut der "Nachbarklage" gegen eine Baugenehmigung geschützt werden könne, nicht schlechthin auf diesen - weiten - Eigentumsbegriff abzutstellen.
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80
    Zwar erfaßt der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG in seiner Funktion als Individualgarantie über das zivilrechtliche Eigentum an Sachen im Sinne der §§ 903 ff. BGB hinaus generell alle Vermögenswerte Rechte (vgl. dazu z.B. BVerfGE 42, 263 [293] unter Hinweis auf BVerfGE 31, 229 [239], 36, 281 [290] und 40, 65 [83 f.]).
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80
    Deswegen braucht der Senat nicht auf Art. 2 Abs. 2 GG einzugehen (vgl. dazu jedochUrteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 [222]); und er braucht auch nicht zu entscheiden, ob sich im Hinblick auf gesundheitsschädliche Immissionen aus § 17 Abs. 4 FStrG - einer nach der Rechtsprechung des Senats drittschützenden Norm (vgl.Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - a.a.O. [68 f.]) - Abwehrrechte ergeben, die nicht an das Eigentum der von den Immissionen betroffenen Grundstücke gebunden sind, wie es beispielsweise der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zum Klagerecht der Mieter oder Pächter nach § 5 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes entschieden hat (vgl.Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 50.78 - DVBl. 1983, 183 f.).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80
    Zwar erfaßt der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG in seiner Funktion als Individualgarantie über das zivilrechtliche Eigentum an Sachen im Sinne der §§ 903 ff. BGB hinaus generell alle Vermögenswerte Rechte (vgl. dazu z.B. BVerfGE 42, 263 [293] unter Hinweis auf BVerfGE 31, 229 [239], 36, 281 [290] und 40, 65 [83 f.]).
  • BVerwG, 25.06.1975 - VII B 84.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80
    Abgesehen davon, daß das Grundgesetz dem einzelnen keine unmittelbar einklagbaren Ansprüche auf bestimmte umweltschützende Maßnahmen gewährt (vgl.Beschluß vom 25. Juni 1975 - BVerwG 7 B 84.74 - Buchholz 11 Art. 1 GG Nr. 6 sowieUrteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 [220] zu Art. 2 Abs. 1 GG) und daß, wie der Senat bereits in seinem die Parteien des vorliegenden Streitverfahrens betreffenden Beschluß vom 1. März 1972 ausgeführt hat, Entsprechendes für die allgemeinen Ziele des Natur- und Landschaftsschutzrechts gilt, würde der Kläger übrigens auch insoweit an der Nachrangigkeit seines nur von der Jagdgenossenschaft abgeleiteten obligatorischen Rechts scheitern.
  • BVerwG, 29.05.1967 - IV B 80.65
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80
    Aus § 18 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes i.d.F. vom 1. Oktober 1974 (BGBl. I S. 2414) - FStrG - läßt sich nach der Rechtsprechung des Senats eine Klagebefugnis nicht ableiten: Der Kreis derjenigen, die berechtigt sind, Einwendungen zu erheben, ist nicht identisch mit den Kreis der Klagebefugten (Beschluß von29. Mai 1957 - BVerwG 4 B 80.65 - DÖV 1967, 825).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Soweit der Senat in den Urteilen vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 74.80 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 53) und vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 94) sowie im Beschluß vom 26. Juli 1990 - BVerwG 4 B 235.89 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 99) die Auffassung vertreten hat, daß Rechtspositionen, die nicht wenigstens in vergleichbarer Weise wie das Eigentum ein Recht an einem Grundstück verleihen, kein eigenständiges Klagerecht gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß vermitteln, hält er hieran jedenfalls für den Fall der unmittelbaren Inanspruchnahme einer Pachtfläche durch die planfestgestellte Maßnahme nicht mehr fest.
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Für die Zulässigkeit von Anträgen gemäß § 80 Abs. 6 VwGO wird zwar überwiegend das Vorliegen veränderter Umstände gefordert (vgl. z. B. VGH Bad.-Württ., ESVGH 16 (1967), 26 (27); NJW 1970, S. 165; OVG Bremen, NJW 1973, S. 341 (342 a. E.); OVG NW, OVGE 32 (1978), 144; OVG Rh.-Pf., NJW 1981, S. 364; anderer Ansicht die früheren Entscheidungen OVG NW, DÖV 1970, S. 247 und OVG Rh.-Pf., AS 9 (1967), 280 (284 f.); differenzierend zwischen Änderungen auf Antrag und Änderungen von Amts wegen BayVGH, DVBl. 1982, S. 210 (211 f.); BayVBl. 1983, S. 503).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2017 - 16 A 1920/09

    Bodensanierung durch den Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung

    Für eine Erstreckung des Eigentumsschutzes aus Art. 14 Abs. 1 GG auf das Besitzrecht des Pächters im Ergebnis auch BVerwG, Urteil vom 4. März 1983 - 4 C 74.80 -, DÖV 1983, 678 = juris, Rn. 15; Papier, in: Maunz/Dürig, GG, Band 2, Loseblatt (Stand: Dezember 2016), Art. 14 Rn. 201 f.; Schäling, NuR 2009, 693, 696 m. w. N.; ablehnend etwa Depenheuer, in: Mangoldt/Klein/Starck, GG, Band 1, 4. Auflage 1999, Art. 14 Rn. 157 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.1982 - 4 C 74.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4600
BVerwG, 01.03.1982 - 4 C 74.80 (https://dejure.org/1982,4600)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1982 - 4 C 74.80 (https://dejure.org/1982,4600)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1982 - 4 C 74.80 (https://dejure.org/1982,4600)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,4600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überwiegendes Interesse an aufschiebender Wirkung i.R.d. Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Beeinträchtigung des Jagdausübungsrechts - Vorliegen überwiegend privaten Interesses an einem weiteren Aufschub eines Straßenbauvorhabens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 114.81

    Rechtsqualität des immissionsschutzrechtlichen Abwägungsgebots

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1982 - 4 C 74.80
    Sie begünstigen den einzelnen im Rahmen einer fernstraßenrechtlichen Planung nur insoweit, als sie einerseits für die Straßenplanung einen gewichtigen abwägungserheblichen Belang ausmachen und andererseits dem Planbetroffenen durch das Abwägungsgebot ein subjektives öffentliches Recht auf eine gerechte Abwägung seiner rechtlich geschützten Belange mit den von der Planung anderweit berührten Belangen eingeräumt ist (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [62 f. und 66]; Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 4 B 114.81 - in NJW 1982 S. 348).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1982 - 4 C 74.80
    Das Grundgesetz gewährt dem einzelnen keine unmittelbar einklagbaren Ansprüche auf bestimmte umweitschützende Maßnahmen (vgl. Beschluß vom 25. Juni 1975 - BVerwG 7 B 84.74 - in Buchholz 11 Art. 1 GG Nr. 6; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - in BVerwGE 54, 211).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1982 - 4 C 74.80
    Allenfalls käme eine Verpflichtung des Beklagten gemäß § 17 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes zur Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses durch die Anordnung von Schutzmaßnahmen, zum Beispiel in Gestalt eines Straßendurchlasses für den Wildwechsel, in Betracht (vgl. dazu aber auch Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - in BVerwGE 52, 226 [236 f.]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1982 - 4 C 74.80
    Sie begünstigen den einzelnen im Rahmen einer fernstraßenrechtlichen Planung nur insoweit, als sie einerseits für die Straßenplanung einen gewichtigen abwägungserheblichen Belang ausmachen und andererseits dem Planbetroffenen durch das Abwägungsgebot ein subjektives öffentliches Recht auf eine gerechte Abwägung seiner rechtlich geschützten Belange mit den von der Planung anderweit berührten Belangen eingeräumt ist (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [62 f. und 66]; Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 4 B 114.81 - in NJW 1982 S. 348).
  • BVerwG, 25.06.1975 - VII B 84.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1982 - 4 C 74.80
    Das Grundgesetz gewährt dem einzelnen keine unmittelbar einklagbaren Ansprüche auf bestimmte umweitschützende Maßnahmen (vgl. Beschluß vom 25. Juni 1975 - BVerwG 7 B 84.74 - in Buchholz 11 Art. 1 GG Nr. 6; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - in BVerwGE 54, 211).
  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90

    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger

    Der Senat kann hier dahingestellt lassen, welcher Maßstab in Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Rechtsstreites in der Hauptsache anzulegen ist, ob nämlich eine summarische Prüfung wie bisher in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 01.03.1982 - 4 C 74.80 - Hess. VGH, Beschluß vom 19.04.1984 - 2 TH 91/83 -) ausreicht oder eine weitergehende Prüfung wie im Verfahren nach § 123 VwGO geboten ist.
  • VGH Hessen, 06.04.1989 - 3 TH 503/89

    Zulassung des vorzeitigen Betriebsbeginns einer Abfallumladestation -Anhörung der

    Ausnahmsweise gilt nur dann etwas anderes, wenn sich bei der im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung ergibt, daß der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg haben kann oder -- umgekehrt -- offensichtlich begründet ist (BVerwG, Beschluß vom 01.03.1982 -- 4 C 74.80 --; Kopp, VwGO, a.a.O., § 80 Rdnr. 82; Redeker/von Oertzen, 9. Aufl., § 80 Rdnr. 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht