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   BVerwG, 23.05.1980 - IV C 79.77   

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https://dejure.org/1980,365
BVerwG, 23.05.1980 - IV C 79.77 (https://dejure.org/1980,365)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1980 - IV C 79.77 (https://dejure.org/1980,365)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1980 - IV C 79.77 (https://dejure.org/1980,365)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 474
  • DVBl 1981, 97
  • DÖV 1980, 690
  • BauR 1980, 449
  • ZfBR 1980, 199
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

    Wie das erkennende Gericht bereits entschieden hat, ist "mit der Zuordnung eines Grundstücks zum unbeplanten Innenbereich ... die siedlungsstrukturelle Seite der Frage nach seiner Bebaubarkeit - seiner Bebaubarkeit überhaupt - beantwortet; die Zuordnung zum unbeplanten Innenbereich drückt gerade die 'nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereiches' aus" (Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 79.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 70 S. 64 [69] unter Hinweis auf das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 47.68 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20 S. 41 [45]).

    Der Grund dafür, daß das erkennende Gericht sowohl dem Landschaftsschutz als auch dem Schutz des Ortsbildes (Urteil vom 23. Mai 1980 a.a.O. S. 68) nicht die Wirkung zuerkennt, eine "an sich" nach § 34 BBauG 1976 zulässige Bebauung schlechthin zu verhindern, liegt letztlich darin, daß der Gesetzgeber von der Zulässigkeit der Bebauung der innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Grundstücke ausgeht (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [27]).

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Denn diese Zugehörigkeit zum Innenbereich "drückt gerade die nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs aus" (Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 79.77 - S. 9 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2003 - 10 A 4694/01

    Baugenehmigung als Schlusspunkt des öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens

    Ausgehend von der Rechtsprechung, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplanes "nicht in rechtssatzartiger Weise verbindlich sind", vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1980 - 4 C 79.77 -, BRS 36 Nr. 64; Beschluss vom 8. Februar 1961 - 4 B 10.91 -, BRS 52 Nr. 81, wertet der Senat die Darstellung des Grundstücks der Kläger als Fläche für die Landwirtschaft dahingehend, dass die Gemeinde bei dem zwangsläufig groben Raster des Flächennutzungsplans mit der Einbeziehung der Splittersiedlung in die "Fläche für die Landwirtschaft" nicht strikt jegliche Bebauung, jedenfalls nicht die Schließung eindeutig baulich vorgeprägter Lücken verhindern wollte.
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