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   BVerwG, 27.03.1985 - 4 C 79.84   

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BVerwG, 27.03.1985 - 4 C 79.84 (https://dejure.org/1985,1772)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1985 - 4 C 79.84 (https://dejure.org/1985,1772)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1985 - 4 C 79.84 (https://dejure.org/1985,1772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Terminsänderung - Anwaltswechsel - Vertagung - Wiedereröffnung - Mündliche Verhandlung - Antrag - Mandatsentzug - Anwaltswechsel - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 339
  • NVwZ 1986, 200 (Ls.)
  • VBlBW 1985, 451
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83

    Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 4 C 79.84
    Auch in einem derartigen Fall wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verkürzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 141; NJW 1984, 882).

    Auf ein irgendwie geartetes Verschulden des Gerichtes kommt es hierbei nicht an (vgl. BVerfGE 40, 101 [105]; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135 und Urteil vom 9. Dezember 1983 a.a.O.).

    Dem Kläger war es in zumutbarer Weise auch nicht möglich, innerhalb der verbleibenden Zeit für eine anderweitige, mit dem Rechtsstreit ebenfalls hinreichend vertraute anwaltliche Prozeßbevollmächtigung zu sorgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - a.a.O.; BGHZ 23, 163 [167 f.]).

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 4 C 79.84
    Da dem Kläger das rechtliche Gehör in der ihm gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO zustehenden Form versagt worden ist, bedarf es keiner Erörterung, was er im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 140), zumal im vorliegenden Fall der Gehörsverstoß den gesamten Streitstoff erfaßt.
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 4 C 79.84
    Auf ein irgendwie geartetes Verschulden des Gerichtes kommt es hierbei nicht an (vgl. BVerfGE 40, 101 [105]; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135 und Urteil vom 9. Dezember 1983 a.a.O.).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 4 C 79.84
    Auf ein irgendwie geartetes Verschulden des Gerichtes kommt es hierbei nicht an (vgl. BVerfGE 40, 101 [105]; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135 und Urteil vom 9. Dezember 1983 a.a.O.).
  • BVerwG, 18.06.1970 - V C 128.69
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 4 C 79.84
    Die Möglichkeit einer Selbstvertretung mag dann angezeigt sein, wenn der Streitfall lediglich einfach zu beantwortende Sach- oder Rechtsfragen aufwerfen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 5 C 128.69 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48).
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines

    Bei einem Verlust des Vertrauensverhältnisses zum früheren Anwalt fehlt ein Verschulden der Partei nur dann, wenn der Anwalt den Vertrauensverlust verschuldet hat (BVerwG NJW 1986, 339) und der Grund zum Anwaltswechsel erst zu diesem Zeitpunkt im Rechtsstreit offenbar wurde.
  • BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91

    Mandatsniederlegung - Anspruch auf Terminänderung - Prozeßvertretung

    Dadurch wird ihm rechtliches Gehör versagt, wie es ihm nach Maßgabe der Regeln des Prozeßrechts gewährleistet ist (siehe auch BVerwG, Urteil vom 27. März 1985 - BVerwG 4 C 79.84 - ).

    Offenbleiben kann, ob das Erfordernis der Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Ermöglichung anwaltlicher Vertretung in Fällen eingeschränkt ist, in denen die Streitsache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so einfach gelagert ist, daß eine anwaltliche Vertretung nicht nur nicht geboten, sondern überhaupt überflüssig erscheint (offengelassen auch in BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1970, a.a.O., S. 15, sowie Urteil vom 27. März 1985, a.a.O., S. 3).

    Eine persönliche Anwesenheit des Klägers im Termin konnte bei dieser Sachlage die prozeßrechtlich vorgesehene Möglichkeit zu einer sachkundigen Stellungnahme mittels eines Bevollmächtigten gegenüber dem Berufungsgericht, der eine anwaltliche Prozeßvertretung dient (vgl. § 3 Abs. 1 BRAO), nicht ersetzen (siehe auch BVerwG, Urteil vom 27. März 1985, a.a.O.).

    Da dem Kläger das rechtliche Gehör in der ihm nach § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO zustehenden Form versagt worden ist, kommt es nicht darauf an, ob sein Beschwerdevorbringen, insbesondere der dortige Hinweis, daß die Erhebung der angebotenen Beweise "zu Ergebnissen (führen werde), die den Klageanspruch rechtfertigen" (S. 7 der Beschwerdebegründung), ausreichende, zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignete Angaben enthält (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 - und vom 27. März 1985, a.a.O., S. 4).

  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

    Gleichwohl kann die Ablehnung eines Vertagungsantrages den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Terminverlegung aus erheblichen Gründen geboten ist (§ 227 Abs. 1 ZPO, vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1989 - 6 C 66.86 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 46 , vom 3. Juli 1987 - 8 C 39.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 186 S. 12 und vom 27. März 1985 - 4 C 79.84 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 3 S. 2 sowie Beschluss vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 S. 103 ).
  • BVerwG, 19.01.1999 - 8 B 186.98

    Zurückverweisung der Sache nach Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des

    Der festgestellte Verfahrensfehler haftet deshalb der vorinstanzlichen Entscheidung insgesamt an; der Kläger muß unter diesen Umständen in der Regel nicht näher dartun, was er im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und inwiefern dies zu für ihn günstigeren Ergebnissen geführt hätte (Beschluß vom 28. August 1992, a.a.O., S. 81, Urteil vom 27. März 1985 - BVerwG 4 C 79.84 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 3 S. 1 ; zu dem Ausnahmefall fortbestehender Darlegungserfordernisse vgl. Beschluß vom 25. November 1991 - BVerwG 5 B 129.91 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 17 S. 11 ).
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 8/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Verletzung rechtlichen

    Das ist der Fall, wenn dem Beteiligten die rechtzeitige Bestellung des Bevollmächtigten zugemutet werden konnte (so BSGE 1, 280, 282 f) bzw wenn ihm Verschulden dabei anzulasten ist, dass dies nicht geschah (vgl Meyer-Ladewig, aaO, § 110 RdNr 5) oder wenn der Beteiligte kurzfristig einen Anwaltswechsel vorgenommen hat, obwohl ihm zuzumuten war, sich durch den von ihm bislang bestellten Bevollmächtigten weiterhin vertreten zu lassen (vgl BVerwG Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 245 und § 108 Nr. 141; BVerwG NJW 1986, 339 mwN).

    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, ob sich die Sachlage aus Sicht des - sich bei der Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen bisweilen in einer ihn belastenden Zweifelslage befindlichen - Beteiligten so darstellen konnte, dass das Vertrauensverhältnis zu seinem Bevollmächtigten erschüttert war, etwa weil er sich nicht hinreichend sachgerecht vertreten fühlen durfte; dabei ist vor allem die Bedeutung der Angelegenheit für den Kläger sowie deren rechtliche Schwierigkeit bei der Würdigung der Zumutbarkeit im Einzelfall mit heranzuziehen (vgl BVerwG NJW 1986, 339).

  • BFH, 04.04.2001 - XI R 60/00

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Dieses Ermessen ist jedoch nach der Rechtsprechung sämtlicher obersten Bundesgerichte (zu § 156 der Zivilprozeßordnung --ZPO-- bzw. § 104 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO-- bzw. § 121 des Sozialgerichtsgesetzes --SGG-- bzw. § 64 Abs. 6 des Arbeitsgerichtsgesetzes) auf Null reduziert, wenn durch die Ablehnung einer Wiedereröffnung wesentliche Prozessgrundsätze verletzt würden, so z.B. wenn der Vorsitzende seine Verpflichtung, auf die Beseitigung von Formfehlern oder auf die Stellung von klaren Anträgen hinzuwirken, oder den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzen würde oder wenn die Sachaufklärung noch nicht ausreicht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. November 1973 IV R 221/69, BFHE 111, 21, BStBl II 1974, 115; BFH-Beschluss vom 12. Januar 1994 VIII R 44/93, BFH/NV 1994, 495, m.w.N.; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28. Oktober 1999 IX ZR 341/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 142; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 23. Januar 1996 9 AZR 600/93, BAGE 82, 74, NJW 1996, 2749; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27. März 1985 4 C 79/84, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1986, 200, NJW 1986, 339; BAG-Urteil vom 24. April 1970 3 AZR 328/69, Der Betrieb --DB-- 1970, 1790; vgl. auch Hellwig in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 93 FGO Rdnr. 12, m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 58. Aufl., § 156 Rdnr. 3).
  • BSG, 04.11.2014 - B 2 U 144/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Dasselbe gilt, wenn den Beteiligten hierbei ein Verschulden anzulasten ist (vgl Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 110 RdNr 5a) oder wenn der Beteiligte kurzfristig einen Anwaltswechsel vorgenommen hat, obwohl ihm zuzumuten war, sich durch den von ihm bislang bestellten Bevollmächtigten weiterhin vertreten zu lassen (vgl BVerwG vom 22.12.1986 - 7 CB 90/86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 245; BVerwG vom 27.3.1985 - 4 C 79/84 - NJW 1986, 339 mwN) .
  • VGH Bayern, 10.01.2020 - 15 ZB 19.425

    Prüfprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - hier: Abstandsflächen

    Das Fehlen einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt in der mündlichen Verhandlung kann ein erheblicher Grund für eine Terminänderung sein, wobei sich dann angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das Verlegungsermessen nach § 173 Satz 1 VwGO i.V. mit § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts verdichtet (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 27.3.1985 - 4 C 79.84 - BayVBl. 1985, 508 = juris Rn. 11 ff.; BayVGH, B.v. 8.11.2019 - 5 ZB 19.33789 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 11.9.2019 - 2 A 1424/18 - juris Rn. 63; VGH BW, B.v. 23.1.2001 - 7 S 2589/00 - NVwZ 2002, 233 = juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00

    Widerruf der Anwaltszulassung - Prozessvollmacht; Zustellung an

    Denn auch der Bevollmächtigte, der infolge fehlender oder unrichtiger Ladung den Termin nicht wahrgenommen hat, ist aus den oben genannten Gründen objektiv nicht in der Lage, Ausführungen darüber zu machen, was er im Fall einer Teilnahme in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1983 - 9 C 127.83 -, Buchholz 310, § 108 VwGO, Nr. 140 und Beschl. v. 27.3.1985 - 4 C 79.84 -, NJW 1986, 339 sowie Beschl. v. 28.8.1992 - 5 B 159/91 -, NJW 1993, 80; im Anschluss daran ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.6.1995 - A 14 S 355/95 -, VGH BW.
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 BN 2.15

    Baurechtliche Genehmigung einer landwirtschaftlichen Tierhaltung auf einem

    Es ist indes nicht ersichtlich, dass es den Antragstellern nicht möglich war, vor der mündlichen Verhandlung in zumutbarer Weise für eine Bevollmächtigung zu sorgen (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 1970 - 5 C 128.69 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48 S. 14 f. und vom 27. März 1985 - 4 C 79.84 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 3 S. 2; Beschluss vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung

  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15

    Zum Anspruch auf Berichtigung des Liegenschaftskatasters

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 118.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtverlegung der

  • BVerwG, 05.12.1994 - 8 B 179.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch auf Gewährung rechtlichen

  • BVerwG, 31.05.2007 - 8 B 25.07

    Durchführung der mündlichen Verhandlung und Entscheidung des Gerichts trotz

  • VGH Bayern, 17.07.2018 - 19 CE 18.1210

    Zur Gewährleistung der Kommunikation aus der Abschiebungshaft mit dem

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 PKH 3.05

    Zulassung einer Revision wegen der Verletzung eines Anspruchs auf Gewährung von

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