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   BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67   

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BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67 (https://dejure.org/1968,66)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1968 - IV C 82.67 (https://dejure.org/1968,66)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1968 - IV C 82.67 (https://dejure.org/1968,66)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundzüge des Erschließungsrechts - Rechtmäßigkeit der Anforderung eines Erschließungsbeitrages für Bauarbeiten - Zulässigkeit der Erhebung eines Beitrags für die Straßenbeleuchtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 128 Abs. 1 Nr. 2; BBauG § 128 Abs. 3 Nr. 2
    Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 90
  • MDR 1969, 508
  • ZMR 1969, 249
  • DVBl 1969, 271
  • DÖV 1969, 358
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67
    Dementsprechend ist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes grundsätzlich das neue Erschließungsrecht des Bundesbaugesetzes anzuwenden (Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - [BVerwGE 18, 80]).
  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67
    Teilanlage bereits im Wege der Kostenspaltung abgerechnet worden ist, muß es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates dabei verbleiben (Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - [DWW 1968, 340]).
  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

    Entgegen der Ansicht des Beklagten lässt sich nicht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 22. November 1968 - BVerwG 4 C 82.67 - (BVerwGE 31, 90 ) einwenden, dass es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung zugunsten der Übertragbarkeit dieser Kosten fehlt.
  • VG Sigmaringen, 24.05.2016 - 3 K 188/13

    Endgültige Herstellung Erschließungsanlage; vorhandene Straße; Planbindung;

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Urteil vom 22.11.1968 (IV C 82/67) erkannt, dass die Gemeinde die Kosten für die Änderung bereits fertig hergestellter Erschließungsanlagen nicht als beitragsfähigen Aufwand behandeln dürfe.

    Berücksichtigungsfähig sind dann vielmehr nicht die Änderungskosten eines späteren Ausbaus, sondern ausschließlich diejenigen Kosten, die durch die erstmalige, seinerzeit bereits endgültige Fertigstellung entstanden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.11.1968 - IV C 82/67 -, BVerwGE 31, 90; und vom 15.05.2013 - 9 C 3.12 - BWGZ 2013, 526).

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Wenn auch die Gemeinden nicht gehindert sind, Erschließungsanlagen nach ihrer erstmaligen Herstellung weiter zu verbessern (vgl. § 128 Abs. 2 BBauG), so führt der Abschluß der erstmaligen Herstellung doch dazu, daß die Erschließungsbeitragspflicht ihrem Umfang nach begrenzt wird und daß später noch anfallende Kosten erschließungsbeitragsrechtlich nicht mehr zu Lasten der Beitragspflichtigen gehen (vgl. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 34.71 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 12 [S. 21] und vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 82.67 - BVerwGE 31, 90 [93]).
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