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   BVerwG, 23.01.1981 - IV C 82.77   

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https://dejure.org/1981,191
BVerwG, 23.01.1981 - IV C 82.77 (https://dejure.org/1981,191)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1981 - IV C 82.77 (https://dejure.org/1981,191)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1981 - IV C 82.77 (https://dejure.org/1981,191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erweiterung eines vom Eigentümer längere Zeit eigengenutzten Wohnhauses - Erweiterung eines Wohnhauses im Außenbereich - Begriff der qualitativen Veränderung eines Gebäudes - Begriff der angemessenen Versorgung mit Wohnraum - Anbau im Außenbereich wegen Vergrößerung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene" Versorgung mit Wohnraum; Familienagehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 285
  • NJW 1981, 1225
  • NJW 1981, 358
  • MDR 1981, 872
  • DÖV 1981, 456
  • BauR 1981, 245
  • ZfBR 1981, 94
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77
    Vom Bestandschutz sind weder solche baulichen Maßnahmen gedeckt, die die Anlage in ihrem Wesen verändern, noch solche, die die Anlage mehr als geringfügig erweitern (vgl. dazu Urteile des Senats vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 = NJW 1975, 460; vom 12. Dezember 1975 - BVerwG IV C 71.73 - BVerwGE 50, 49 und vom 11. Februar 1977 - BVerwG IV C 8.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21 = NJW 1977, 1932).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77
    Vom Bestandschutz sind weder solche baulichen Maßnahmen gedeckt, die die Anlage in ihrem Wesen verändern, noch solche, die die Anlage mehr als geringfügig erweitern (vgl. dazu Urteile des Senats vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 = NJW 1975, 460; vom 12. Dezember 1975 - BVerwG IV C 71.73 - BVerwGE 50, 49 und vom 11. Februar 1977 - BVerwG IV C 8.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21 = NJW 1977, 1932).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77
    Vom Bestandschutz sind weder solche baulichen Maßnahmen gedeckt, die die Anlage in ihrem Wesen verändern, noch solche, die die Anlage mehr als geringfügig erweitern (vgl. dazu Urteile des Senats vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 = NJW 1975, 460; vom 12. Dezember 1975 - BVerwG IV C 71.73 - BVerwGE 50, 49 und vom 11. Februar 1977 - BVerwG IV C 8.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21 = NJW 1977, 1932).
  • BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 53.60

    Anspruch auf Wiedergutmachungsleistungen - Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77
    Berufungsgerichts gebunden und demgemäß neuer Tatsachenvortrag in der Revisionsinstanz in der Regel unbeachtlich ist, folgt hier aus der eingetretenen Rechtsänderung die Beachtlichkeit der sich auf die neue Rechtslage beziehenden Tatsachenbehauptung (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 10 = DÖV 1962, 508 und u.st.Rechtspr.), Ob der Eigentumsübergang durch Eintragung des Klägers zu 1) in das Grundbuch vollzogen ist, wird das Berufungsgericht zu klären haben.
  • BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15

    Einvernehmen; Gemeinde; Außenbereich; Wohngebäude; Zulässigerweise Errichtung;

    Denn eine Erweiterung kann auch dann noch angemessen sein, wenn bei einem besonders kleinen Wohnhaus die Wohnfläche mehr als verdoppelt wird (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - 4 C 82.77 - BVerwGE 61, 285 ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03

    Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus;

    Das spricht dafür, dass auch nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB anlässlich der Errichtung eines Ersatzbaus die innere Einteilung und Nutzung der Räume geändert werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981, a.a.O. ).

    Das Berufungsgericht hätte daher nicht die Wohnflächen, sondern die Grundflächen und die Rauminhalte der Vergleichsgebäude zueinander in Beziehung setzen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981, a.a.O. ).

    Die zweite Wohneinheit verleiht dem Neubau im Vergleich zum vorhandenen Altbau mithin eine andere Qualität (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 82.77 - BVerwGE 61, 285 ).

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Der durch das Eigentumsgrundrecht vermittelte Bestandsschutz berechtigt dazu, eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und sie wie bisher zu nutzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 und vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 82.77 - BVerwGE 61, 285 [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 82/77]).
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