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   BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69   

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BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69 (https://dejure.org/1971,222)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1971 - IV C 94.69 (https://dejure.org/1971,222)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1971 - IV C 94.69 (https://dejure.org/1971,222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf Grundwasserförderung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WasHG) - Anforderungen für die Eintragung eines Rechts im Wasserbuch - Voraussetzungen für die Erteilung eines Rechts zur Wasserbenutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 103
  • MDR 1971, 511
  • DÖV 1971, 424
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.01.1965 - IV C 61.64

    Bewilligung einer Wasserbenutzung - Berechtigte Personen bei Inanspruchnahme

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69
    Er bestritt zwar nicht, daß die Klägerin schon vor Inkrafttreten des Preußischen Wassergesetzes (PrWG) auf ihrem Grundstück Grundwasser aus rechtmäßigen Anlagen gefördert habe; diese sich lediglich auf das Grundeigentum stützende Grundwasserförderung stelle jedoch - wie sich u.a. aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1965 - BVerwG IV C 61.64 - (BVerwGE 20, 219) ergebe - kein nach § 379 Abs. 2 PrWG aufrechterhaltenes Recht und daher auch kein Recht im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 WasHG dar, sondern könne nur als Wasserbenutzung "in sonst zulässiger Weise" nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 WasHG angesehen werden.

    Der Senat berücksichtigt dabei auch die Notwendigkeiten sozialstaatlicher Gebote, deren Beachtung allgemein bei Umweltschutzgesetzen und insbesondere bei aufrechterhaltenen Rechten gerade im Wasserrecht mit guten Gründen gefordert wird (vgl. etwa E. Rehbinder in ZRP 1970, 250 [252] sowie das Urteil des Senats vom 29. Januar 1965 in BVerwGE 20, 219 [222]).

    Für die Entscheidung des Senats war schließlich von Bedeutung, daß die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für den Bereich des preußischen Rechts zu einem wenig einleuchtenden Ergebnis führt: Angesichts der in § 379 Abs. 2 PrWG aufgestellten Voraussetzungen würde die umfangreichere und für den Wasserhaushalt gravierendere Grundwasserförderung nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WasHG erlaubnis- bzw. bewilligungsfrei weiterhin ausgeübt werden dürfen, während die weniger umfangreiche, "unschädlichere" und daher von § 379 Abs. 2 PrWG nicht als Recht aufrechterhaltene Wassernutzung nach der Rechtsprechung des Senats zu § 17 Abs. 1 Nr. 2 WasHG (vgl. das erwähnte Urteil vom 29. Januar 1969 in BVerwGE 20, 219 sowie Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 14.70 -) sich dem neuen Recht unterwerfen lassen muß.

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 14.70

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69
    Für die Entscheidung des Senats war schließlich von Bedeutung, daß die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für den Bereich des preußischen Rechts zu einem wenig einleuchtenden Ergebnis führt: Angesichts der in § 379 Abs. 2 PrWG aufgestellten Voraussetzungen würde die umfangreichere und für den Wasserhaushalt gravierendere Grundwasserförderung nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WasHG erlaubnis- bzw. bewilligungsfrei weiterhin ausgeübt werden dürfen, während die weniger umfangreiche, "unschädlichere" und daher von § 379 Abs. 2 PrWG nicht als Recht aufrechterhaltene Wassernutzung nach der Rechtsprechung des Senats zu § 17 Abs. 1 Nr. 2 WasHG (vgl. das erwähnte Urteil vom 29. Januar 1969 in BVerwGE 20, 219 sowie Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 14.70 -) sich dem neuen Recht unterwerfen lassen muß.
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 144/63

    Wassergefährdung durch Tankfahrzeug sowie zum Anlagenbegriff; Benzinversickerung;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69
    Mit seiner Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 WasHG weicht der Senat zwar von den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 23. Dezember 1966 - V ZR 144/63 - (BGHZ 47, 1 [9 f.]) - ab.
  • BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69
    Wenn etwa die Erteilung einer Auskunft beim Amt für Verfassungsschutz als Verwaltungsakt anzusehen ist (BVerwGE. 31, 301 [306]), und weiter die Eintragung in eine Meldekartei (Urteil vom 25. Oktober 1960 - BVerwG I C 63.59 - in NJW 1961, 571 [572]), dann fehlt es an überzeugenden Gründen, hier einen Verwaltungsakt abzulehnen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 3 S 3378/19

    Für das Bestehen und den Inhalt einer Baulast kommt es ausschließlich auf die

    Das nicht wie das Grundbuch mit einem öffentlichen Glauben ausgestattete Baulastenverzeichnis vermag allenfalls die tatsächliche Vermutung der Richtigkeit seiner Eintragungen zu begründen (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 1.6.1990, a. a. O.; Sauter, a. a. O., RdNr. 1 zu § 72; vgl. zur Vermutung der Richtigkeit von Eintragungen im Wasserbuch BVerwG, Urt. v. 22.1.1971 - IV C 94.69 - BVerwGE 37, 103 f.; BGH, Beschl. v. 10.10.2013 - V ZR 91/13 - juris).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04

    Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

    Hieran anknüpfend hat der Gesetzgeber grundsätzlich das Bestandsinteresse des Eigentümers ausreichend gewahrt, wenn er nur die alten Rechte aufrechterhält, bei deren Erteilung oder Aufrechterhaltung eine irgendwie geartete öffentlich-rechtliche Überprüfung der Wasserbenutzung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden hat (vgl. zu § 15 Abs. 1 WHG Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG 4 C 94.69 - BVerwGE 37, 103 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

    Dass es im Rahmen des § 21 Abs. 1 WHG nicht auf den Erlass des bloß "beurkundenden Verwaltungsakts" der Eintragung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - IV C 94.69 -, juris Rn. 20) ankommt, sondern unabhängig davon die an die Wasserbuchbehörde gerichtete rechtzeitige Mitteilung genügt, um das andernfalls kraft Gesetzes eintretende Erlöschen eines alten Rechts oder einer alten Befugnis zu verhindern, folgt im Umkehrschluss aus der Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 3 WHG.
  • VG Augsburg, 25.03.2019 - Au 9 K 18.846

    Fortbestehen eines wasserrechtliches Altrechts

    In Betracht käme vorliegend auch eine Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO, weil die Eintragung eines alten Rechts oder einer alten Befugnis in das Wasserbuch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen (feststellenden) Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1971 - IV 94.69 - BVerwGE 37, 103; Zöllner in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp - SZDK - BayWG, Stand Februar 2017, Art. 75 Rn. 60; Ell in Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand Juli 2018, § 21 WHG Rn. 21).

    Eine solche Wasserbenutzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 22.1.1971 - IV C 94.69 - BVerwGE 37, 105 ff., und U.v. 13.12.1974 - IV C 74.71 - BayVBl 1975, 707 f.) nur dann gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 WHG weiterhin erlaubnis- und bewilligungsfrei, wenn sie aufgrund von Altrechten ausgeübt wird, bei deren Erteilung und Aufrechterhaltung eine vollständige öffentlich-rechtliche Überprüfung der Benutzung in wasserwirtschaftlicher Hinsicht stattgefunden hat.

  • VG Augsburg, 27.01.2015 - Au 3 K 14.185

    Alte Rechte und Befugnisse; Erlöschen; Inhalt und Umfang; Widerruf;

    Eine solche Wasserbenutzung war nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 22.1.1971 - IV C 94.69 - BVerwGE 37, 103/105 ff.; U.v. 13.12.1974 - IV C 74.71 - BayVBl. 1975, 707 f.) nur dann gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 WHG a.F. weiterhin erlaubnis- und bewilligungsfrei, wenn sie aufgrund von Altrechten ausgeübt wurde, bei deren Erteilung oder Aufrechterhaltung eine öffentlich-rechtliche Überprüfung der Benutzung in wasserwirtschaftlicher Hinsicht stattgefunden hatte.
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Der Senat hat die Bescheinigung in DÖV 67, 94 als Beurkundung der Staatsangehörigkeit beurteilt und ihr damit ebenfalls nur eine solche Wirkung beigemessen (vgl. dazu BVerwGE 37, 103[104]).
  • BGH, 22.12.1976 - III ZR 62/74

    Eingriff in ein Recht zur Verfügung über Grundwasser

    Ob § 15 Abs. 1 Nr. 1 WHG voraussetzt, daß bei der Erteilung oder Aufrechterhaltung des Rechts eine öffentlich-rechtliche Überprüfung der Benutzung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden hat (so BVerwG MDR 1971, 511; ihm folgend Gieseke/Wiedemann WHG 2. Aufl. § 15 Rdn. 4 unter Aufgabe der von Wiedemann in Zeitschrift für Wasserrecht - ZfW - 1965, 109 vertretenen abweichenden Ansicht; a.M. wohl BGHZ 47, 1, 9 f; ferner OVG Münster ZfW 1970, 174, 177), braucht hier nicht entschieden zu werden.

    Schließlich kommt es nicht darauf an, ob die Eintragung des Rechts in das Wasserbuch im Jahre 1966 eine "tatsächliche Vermutung" für den Bestand dieses Rechts begründet (so BVerwG MDR 1971, 511; Gieseke nach ZfW 1967, 28, 37) und wie weit diese Vermutung reicht.

  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 74.71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Eine Wasserbenutzung ist nach den §§ 15 Abs. 1 Nr. 1 und 16 Abs. 1 WHG nur dann als "altes Recht" in das Wasserbuch einzutragen, wenn sie auf Grund von Rechten ausgeübt wird, bei deren Erteilung oder Aufrechterhaltung eine öffentlich-rechtliche Überprüfung der Benutzung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden hat (im Anschluß an BVerwGE 37, 103).

    Fehlt es daran, etwa weil die Wasserbenutzung nach dem maßgebenden Landesrecht unter bestimmten Voraussetzungen oder für einen bestimmten Personenkreis erlaubnisfrei war und daher keiner öffentlich-rechtlichen Kontrolle im Hinblick auf ihre wasserwirtschaftlichen Auswirkungen unterlag, so fehlt es an den Voraussetzungen, unter denen das Bundesrecht nach, seiner Zielsetzung alte Wasserbenutzungen als "Rechte" anerkennt und trotz des angestrebten erhöhten Gewässerschutzes erlaubnis- und bewilligungsfrei aufrechterhält (vgl. z.B. Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 94.69 - in BVerwGE 37, 103 = Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 2; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 14.70 - in Buchholz 445.4 § 17 WHG Nr. 1; Beschluß vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV CB 44.71 - in Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 4).

    Das stimmt offensichtlich mit der angeführten Rechtsprechung des erkennenden Senats überein und gibt zu weiteren rechtlichen Erörterungen im vorliegenden Revisionsverfahren noch um so weniger Anlaß, als der Senat in dem hier dargelegten Sinne gerade auch für vergleichbare Verfahren aus dem Bereich des alten preußischen Landesrechts schon wiederholt ausdrücklich die Ansicht bestätigt hat, daß das Eigentum als solches und die aus ihm nach altem Recht hergeleitete Befugnis zur Grundwasserförderung nicht als "Recht" nach § 15 Abs. 1 Satz 1 WHG anzuerkennen sind (vgl. außer den bereits angeführten Urteilen vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 94.69 und BVerwG IV C 14.70 -: Urteil vom 29. Januar 1965 - BVerwG IV C 61.64 - in BVerwGE 20, 219).

  • BGH, 15.03.2001 - III ZR 154/00

    Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung

    Ob darüber hinaus zu fordern ist, daß bei der Erteilung oder Aufrechterhaltung alter Benutzungsrechte eine irgendwie geartete öffentlich-rechtliche Überprüfung der Wasserbenutzung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden hatte (so BVerwGE 37, 103, 105 ff.; BVerwG ZfW 1972, 165, 166 f.; ZfW 1975, 92, 93), hat der Bundesgerichtshof bisher offengelassen (Senatsurteil BGHZ 69, 1, 5; kritisch Czychowski, WHG, 7. Aufl., § 15 Rn. 4; Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, AbwAG, § 15 WHG Rn. 5 a).
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73

    Erhebung von Entwässerungsgebühren - Einleitung von Abwässern

    Die Notwendigkeit zu einer solchen Neuordnung ergab sich für den Gesetzgeber - zum einen - aus den erhöhten Anforderungen der modernen Wasserwirtschaft und der steigenden Bedeutung, die einer haushälterisehen Bewirtschaftung des in der Natur nach Menge und Qualität nur begrenzt vorhandenen Wassers im Interesse des einzelnen wie der staatlichen Gemeinschaft zukommt (vgl. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG IV C 102.67 - in BVerwGE 36, 248 [249/250]; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 94.69 - in BVerwGE 37, 103 [106]).
  • VG Stade, 27.02.2019 - 1 A 425/15

    Altes Recht; Verwirkung; Wasserbuch; Alte Wasserrechte zum Mühlenbetrieb

  • BGH, 03.06.1982 - III ZR 28/76

    Kein Anspruch auf Enteignungsentschädigung bei Versagung der wasserrechtlichen

  • VGH Bayern, 05.08.2003 - 22 B 00.2918

    kein Übergang einer Zwangsgeldandrohung auf den Einzelrechtsnachfolger,

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 14.70

    Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten

  • BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13

    Altrechtliches Wasserentnahmerecht: Bestehen eines im Wasserbuch eingetragenen

  • OVG Sachsen, 02.12.1999 - 1 S 494/99

    Eintragung in das Straßen- und Bestandsverzeichnis; negative Publizität;

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10

    Verfassungsrechtliche Beurteilung der Einschränkung der Übertragbarkeit

  • VGH Bayern, 21.08.2019 - 8 ZB 19.1006

    Eintragung eines Altrechts in das Wasserbuch - erfolgloser

  • VGH Hessen, 23.01.1992 - 4 UE 3467/88

    Zur konstitutiven Eintragung in das Denkmalbuch

  • OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 380/16

    Eintragungsvoraussetzungen für bisher im Grundbuch nicht verlautbarte

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 8.04

    Antrag auf Feststellung, dass der Kläger ein altes Wasserrecht besitzt;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2007 - 2 N 34.06

    Rechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung einer Steganlage

  • OLG München, 02.06.2017 - 34 Wx 93/17

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung bezüglich der Eintragung im Grundbuch nicht

  • VG Magdeburg, 02.09.2015 - 9 A 323/13

    Fortbestehen eines alten Wasserrechts zum Betrieb einer Mühle; Voraussetzungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 2 L 5/18

    Feststellung eines alten Wasserrechts unter Wiederaufgreifen eines früheren

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74

    Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2018 - 2 L 116/16

    Bewilligung von Wasserrechten im Umfang alter DDR-Rechte

  • VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072

    Widerruf eines wasserrechtlichen Altrechts nach Beseitigung der ursprünglichen

  • VGH Bayern, 12.12.2019 - 8 ZB 18.547

    Widerruf eines wasserrechtlichen Altrechts für den Betrieb einer Stau- und

  • VG Würzburg, 24.02.2015 - W 4 K 14.928

    Eintragung eines Altrechts in das Wasserbuch

  • BVerwG, 23.02.1979 - 7 C 32.78

    Kirchensteuer - Kirchenaustritt - Standesamt - Austrittserklärung

  • BVerwG, 23.02.1979 - 7 C 37.78

    Austritt aus der Kirche - Modifizierter Kirchenaustritt - Zusätze in der

  • VG Augsburg, 22.01.2013 - Au 3 K 11.254

    Altes Recht/alte Befugnis; Eintragung in das Wasserbuch; Klage eines Dritten auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 517/02

    Feststellung wasserrechtlicher Altrechte; Entbehrlichkeit der Erlaubnis oder

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13

    Ableitung von Wasser in einem Quellhäuschen nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 WHG;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - 8 S 2813/93

    Feststellung alter Wasserrechte

  • BVerwG, 12.09.1975 - VII B 95.74

    Änderung des Familiennamens eines minderjährigen ehelichen Kindes -

  • VG Ansbach, 18.05.2009 - AN 15 S 09.00630

    Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung zum Wiederaufstau eines Sees in

  • VG Chemnitz, 13.06.2002 - 2 K 1333/97
  • VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
  • OLG Köln, 17.05.1988 - Ss 121/88
  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 24.71

    Ausgleich von Schäden auf Grund der Benachteiligung in einem durchgeführten

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71

    Konkretisierung einer bereits erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis durch ein

  • BGH, 02.10.1978 - III ZR 151/76

    Unterlassungsanspruch gegen eine Entnahme von Wasser aus einem Gewässer - Umfang

  • BVerwG, 01.04.1971 - IV B 83.70

    Untergehen von zur Wassernutzung berechtigenden Altrechten - Verzicht auf die

  • VG Ansbach, 21.07.2009 - AN 15 K 09.00631

    Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung zum Wiederaufstau eines Sees

  • VG Augsburg, 09.03.2009 - Au 7 K 08.1840

    Errichten von zwei Fischteichen ohne wasserrechtliche Gestattung; Zeitpunkt der

  • OLG Köln, 17.05.1988 - Ss 121/88/102

    Strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Verunreinigung eines Gewässers;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.03.1985 - 3 A 132/82

    Eintragung eines alten Staurechts an einem Mühlenbach in das Wasserbuch;

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