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   BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 97.79   

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https://dejure.org/1981,1414
BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 97.79 (https://dejure.org/1981,1414)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1981 - 4 C 97.79 (https://dejure.org/1981,1414)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1981 - 4 C 97.79 (https://dejure.org/1981,1414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ersetzung eines Bahnüberganges durch eine Eisenbahnüberführung - Anforderungen an die Änderung einer bestehenden und an die Herstellung einer neuen Kreuzung - Voraussetzungen für die Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1983, 211
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 93.65

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Wiederherstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 97.79
    Spätere Maßnahmen der in § 3 Nr. 3 EKreuzG bezeichneten Art, die nach der Anlage der sich kreuzenden Verkehrswege durchgeführt werden, sind demgemäß "Änderungen" im Sinne dieser Vorschrift, sofern sie nicht lediglich der Erhaltung (Unterhaltung und Erneuerung) des Verkehrsweges dienen; wegen der begrifflichen Unterscheidungen und der daran anknüpfenden abschließenden Regelung der Kostenpflicht siehe das zum Kreuzungsgesetz vom 4. Juli 1939 (RGBl. I S. 1211) - KreuzG - ergangene Urteil des Senatsvom 6. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 93.65 - (BVerwGE 28, 263).

    Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 6. Dezember 1967 (a.a.O. S. 266) ausgeführt: Daraus, daß nach § 5 Abs. 2 KreuzG sogar die Kosten für eine Änderung der Kreuzungsanlage, die allein durch den Verkehr des neuen Verkehrsweges bedingt sei, zwischen Eisenbahnunternehmer und Träger der Straßenbaulast geteilt werden, sei zu entnehmen, daß der Gesetzgeber es bei der einmaligen Auferlegung der gesamten Kosten auf den Träger des neu hinzukommenden Verkehrsweges bewenden lassen wolle, daß jedoch alle später entstehenden Kosten (pauschal) geteilt werden sollten.

  • Drs-Bund, 08.02.1962 - BT-Drs IV/183
    Auszug aus BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 97.79
    Wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens (vgl. Bundestagsdrucksachen IV/183; VI/1140) zutreffend dargelegt hat, zielt das Eisenbahnkreuzungsgesetz in dem hier umstrittenen Bereich der Kostenverteilung nicht darauf ab, etwa auf der Grundlage des Veranlassungsprinzips oder des Interessenprinzips möglichst gerechte - damit aber auch differenziertere - Regelungen zu treffen.
  • Drs-Bund, 03.10.1973 - BT-Drs 7/1045
    Auszug aus BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 97.79
    Der Bundesverkehrswegeplan (1. Stufe) - Bundestagsdrucksache 7/1045 - gebe auf S. 112 ff., 136 mit den jeweiligen Tabellen genaue Hinweise über die Verkehrsbelastung und Leistungsfähigkeit der Eisenbahnstrecken und in den Korridoren; der Korridorbericht enthalte auf S. 36 unter Ziffer 3.2.3.2 ebenfalls genaue Prognosen.
  • BVerwG, 10.11.2004 - 9 A 67.03

    Schallschutz; Neubau; bauliche Änderung; wesentliche Änderung; Schienenweg;

    Der Senat hat diesen Begriff in seiner bisherigen Rechtsprechung in Anlehnung an Nr. 10.1 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzrichtlinien vom 2. Juni 1997 (VLärmSchR 97, VkBl 1997, S. 434) trassenbezogen verstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 26 S. 15 und 23; Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 83; ebenso zur Abgrenzung im Eisenbahnkreuzungsrecht bereits BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 97.79 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8 S. 11).
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 8 ZB 19.956

    Kostenbeteiligung für Eisenbahnkreuzung

    Das Vorhandensein eines Verkehrswegs hängt dabei nicht von seiner technischen Ausgestaltung, sondern vielmehr davon ab, ob für den jeweiligen Verkehr eine tatsächlich benutzbare Verbindung besteht (BVerwG, U.v. 11.12.1981 - 4 C 97.79 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8 = juris Rn. 19; B.v. 19.1.1984 - 4 B 50.83 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 10 = juris Rn. 5).

    Parallel verlaufende Gleisanlagen sind nur ausnahmsweise als selbständige Verkehrswege anzusehen, wenn erkennbar trennende Merkmale (z.B. größere Abstandsflächen, trennende Gehölze oder Wasserflächen o.ä.) das Bild eines einheitlichen Verkehrswegs nicht entstehen lassen (BVerwG, U.v. 11.12.1981 - 4 C 97.79 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8 = juris Rn. 26; Marschall/Schweinsberg, EKrG, 6. Aufl. 2018, § 2 Rn. 4 und § 3 Rn. 110).

    Dies entspricht der Zielsetzung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, einfache und leicht handhabbare Regelungen zu treffen und auf genauere Differenzierungen zu verzichten (BVerwG, U.v. 11.12.1981 - 4 C 97.79 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8 = juris Rn. 27; Marschall/Schweinsberg, EKrG, § 2 Rn. 6).

    3.1 Die vom Zulassungsantrag als grundsätzlich bedeutsam erachtete Rechtsfrage, "inwieweit eine Kreuzung zwischen einer Straße und einer neugebauten ICE-Eisenbahnstrecke des vordringlichen Bedarfs eine Kreuzungsänderung im Sinne von § 3 EKrG oder eine neue Kreuzung im Sinne von § 11 EKrG (verbunden mit der jeweiligen Kostentragung) darstellt", ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Wesentlichen geklärt (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.1981 - 4 C 97.79 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8 = juris Rn. 19 ff.; B.v. 19.1.1984 - 4 B 50.83 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 10 = juris Rn. 4 ff.).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90

    Eisenbahnkreuzung - Änderung - Erhaltungsmaßnahme - Kreuzungsrechtliche Baulast

    Die kreuzungsrechtlichen Kostenregelungen sind unabhängig davon anwendbar, auf welcher verfahrensrechtlichen Grundlage die Maßnahme selbst durchgeführt werden soll oder bereits durchgeführt worden ist (vgl. das Senatsurteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 97.79 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8).
  • BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot;

    Nach dieser Rechtsprechung stellt das kreuzungsrechtliche Verfahren ein gegenüber dem Planfeststellungsverfahren verselbständigtes Verfahren dar und sind die besonderen kreuzungsrechtlichen Kostenregelungen nicht davon abhängig, auf welcher verfahrensrechtlichen Grundlage die Maßnahme selbst durchgeführt werden soll oder bereits durchgeführt worden ist (Urteile vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 97.79 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8 S. 12 und vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17 S. 7).
  • VG Bayreuth, 19.03.2019 - B 1 K 16.83

    Kostentragung bei Bau einer Straßenüberführung

    Die Verbreiterung um zusätzliche Gleise stelle keinen neuen Verkehrsweg dar (BVerwG, U.v. 11.12.1981 - 4 C 97.79).

    Verbreiterung schaffe keine neue Kreuzung, wohl aber Parallelführung in einem gewissen Abstand, so dass der Eindruck zweier Verkehrswege entsteht (Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht, § 2 EKrG, beck-online unter Hinweis auf BVerwG U.v. 11.12.1981 - 4 C 97.79; U.v. 6.12.1969 - IV C 93.56 und U.v. 11.12.1981 - 4 C 97/79).

    So führt das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 11. Dezember 1981 (4 C 97/79 - juris Rn. 30) aus:.

  • OVG Brandenburg, 13.02.2003 - 4 A 40/00

    Eisenbahnkreuzungsrecht, Berufungsverfahren, Grundurteil, Leistungsklage auf

    Auf welcher verfahrensrechtlichen Grundlage die Maßnahme selbst durchgeführt wurde, ist demgegenüber für die Anwendbarkeit der kreuzungsrechtlichen Kostenregeln nicht entscheidend (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1981 - 4 C 97/79 -, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8; OVG Hamburg, Urteil vom 2. November 2001, a.a.O.).
  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 230/03

    Begriff der Änderung von Bahnanlagen; Erstattungspflicht der Bahn für Kosten der

    Auch wenn rechtlich keine Notwendigkeit bestanden haben mag, die Kreuzung zwischen Straße und Schiene als Überführung zu gestalten, weil durch die Anlage von zwei neuen Gleisen keine neue Kreuzung im Sinne von § 2 Abs. 1 EKrG entstand (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1981, 4 C 97.79, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8), ist die Verlegung des Straßenkörpers und damit die Verlagerung des Stromkabels durch die Änderung der Anlagen der Beklagten veranlaßt.
  • VGH Hessen, 23.11.2007 - 7 UE 1422/07

    Kostentragungsvereinbarung Deutsche Bundesbahn - Deutsche Bundespost über

    Jede weitere Maßnahme stellt dagegen eine Kreuzungsänderung bzw. eine Unterhaltungsmaßnahme dar (BVerwG, Urteil vom 11.12.1981 - 4 C 97.79 - Buchholz 407.2 Nr. 8; Marschall/Schweinsberg, a. a. O., § 2 Rdnr. 1.2).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 5 S 987/15

    Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahn,

    Eine solche liegt auch deshalb fern, weil kreuzungsrechtliche Kostenregelungen grundsätzlich nicht davon abhängig sind, auf welcher verfahrensrechtlichen Grundlage die Kreuzungsanlage selbst durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1981 - 4 C 97.79 -, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8; Urt. v. 14.05.1992 - 4 C 28.90 -, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17; OVG Brbg., Urt. v. 13.02.2003 - 4 A 40.00 -, juris).
  • VG Regensburg, 28.07.2011 - RO 2 K 11.879

    Neue Kreuzung i.S.d. § 12 Abs. 1 FStrG

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zum § 13 EKrG (Urt. v. 11.12.1981 Az. 4 C 97/79, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8) eine Berufungsentscheidung (Niedersächsisches OVG, 20.06.1979 Az. IV A 174/77) bestätigt, wonach die Erweiterung einer bestehenden Eisenbahnstrecke bzw. eines vorhandenen Bahnkörpers um zwei weitere Gleise (für eine neue Eisenbahnlinie) nicht einer Neuanlage eines Verkehrsweges gleichzusetzen ist.
  • BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 41.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bezeichnung einer konkreten, jedoch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2012 - 1 A 10099/12

    Anwendungsbereich des Eisenbahnkreuzungsgesetzes; Erhaltung der Überführung einer

  • VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 7178/03

    Herstellung eines funktionsfähigen und dem wachsenden Straßenverkehr angemessenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1997 - 20 A 3740/96

    Eisenbahnstrecke; Rohrleitung; Oberflächenwasser; Kreuzungsanlage;

  • BVerwG, 19.01.1984 - 4 B 50.83

    Umfang der Erhaltungslast für eine alte Straßenbrücke - Anforderungen an die

  • VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 6557/03

    Erstattung von Kosten für die Bergung von Munition auf einem

  • VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 6556/03

    Erstattung der in den Jahren 1986 bis 1992 durch die Renovierung des Fernbahnhofs

  • VG Freiburg, 30.07.1993 - 10 K 1151/92
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