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   BVerwG, 28.06.1985 - 4 CB 17.85   

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https://dejure.org/1985,6269
BVerwG, 28.06.1985 - 4 CB 17.85 (https://dejure.org/1985,6269)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1985 - 4 CB 17.85 (https://dejure.org/1985,6269)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1985 - 4 CB 17.85 (https://dejure.org/1985,6269)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 11 S 806/05

    Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen

    § 67 Abs. 1 VwGO ist vielmehr mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.01.1980 - 7 B 1.80 -, NJW 1980, 1706 und Beschl. v. 18.12.1987 - 4 CB 53.87 -, juris, jeweils unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG, unter anderem: Beschl. v. 17.03.1959 - 1 BvL 5/57 -, BVerfGE 9, 194 und Beschl. v. 12.01.1960 - 1 BvL 17/59 -, BVerfGE 10, 264; s. auch BVerwG, Beschl. v. 28.06.1985 - 4 CB 17.85 - unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 12.11.1984 - 1 BvR 1108/84 - vgl. im Einzelnen auch den den Beteiligten bekannte Beschluss des Senats vom 17.09.2004 im Verfahren 11 S 2119/04 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 CB 53.87
    Auch sonst bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Vertretungsgebot des § 67 VwGO (Beschluß des Senats vom 28. Juni 1985 - BVerwG 4 CB 17.85 - unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1984 - 1 BvR 1108/84 -); insbesondere wird der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs hierdurch nicht verletzt.
  • BVerwG, 26.06.1987 - 4 CB 24.87

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

    Auch sonst bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Vertretungsgebot des § 67 VwGO (Beschluß des Senats vom 28. Juni 1985 - BVerwG 4 CB 17.85 - unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1984 - 1 BvR 1108/84 -); insbesondere wird der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs hierdurch nicht verletzt.
  • BVerwG, 17.02.1987 - 4 CB 3.87

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

    Auch sonst bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Vertretungsgebot des § 67 VwGO (Beschluß des Senats vom 28. Juni 1985) - BVerwG 4 CB 17.85 - unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1984 - 1 BvR 110/84 - insbesondere wird der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs hierdurch nicht verletzt.
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