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   BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12   

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BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12 (https://dejure.org/2013,8158)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2013 - 4 CN 1.12 (https://dejure.org/2013,8158)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 (https://dejure.org/2013,8158)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3; VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1
    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; Analogie; Antragsbefugnis; Flächennutzungsplan; Darstellungen; Auslegung; Erläuterungsbericht; Windenergienutzung; Planvorbehalt; verbindliche Standortplanung; Konzentrationsflächen; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3
    Analogie; Antragsbefugnis; Auslegung; Ausschlusswirkung; Ausschlusszone; Ausweisung an anderer Stelle; Bebauungsplan; Bindungswirkung; Darstellungen; Eigentum; Erläuterungsbericht; Flächennutzungsplan; Höhenbegrenzung; Inhalts- und Schrankenbestimmung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 47 Abs 1 Nr 1 VwGO
    Statthaftigkeit einer Normenkontrolle gegen Darstellungen des Flächennutzungsplans zur maximalen Höhe der Anlagen

  • Wolters Kluwer

    In den Darstellungen des Flächennutzungsplans zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde als möglicher Gegenstand einer statthaften Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog; Zulässigkeit einer Ausweitung des Analogieschlusses zu § 47 Abs. 1 Nr. 1 ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; Analogie; Antragsbefugnis; Flächennutzungsplan; Darstellungen; Auslegung; Erläuterungsbericht; Windenergienutzung; Planvorbehalt; verbindliche Standortplanung; Konzentrationsflächen; ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Normenkontrollfähigkeit der Darstellung von Windkonzentrationszonen; Höhenbegrenzung

  • rewis.io

    Statthaftigkeit einer Normenkontrolle gegen Darstellungen des Flächennutzungsplans zur maximalen Höhe der Anlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In den Darstellungen des Flächennutzungsplans zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde als möglicher Gegenstand einer statthaften Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog; Zulässigkeit einer Ausweitung des Analogieschlusses zu § 47 Abs. 1 Nr. 1 ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konzentrationszonen als tauglicher Antragsgegenstand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konzentrationszonen für Windenergieparks im Flächennutzungsplan

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 146, 40
  • NVwZ 2013, 1011
  • AnwBl 2013, 166
  • DÖV 2013, 610
  • BauR 2013, 1255
  • ZfBR 2013, 475
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12
    Dies ergebe sich aus den Erwägungen, mit denen das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 4 CN 3.06 - (BVerwGE 128, 382) die Analogie begründet habe.

    aa) Durch Einführung des Planvorbehalts in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB hat der Flächennutzungsplan eine gesetzliche Aufwertung erfahren, die den Senat in seinem Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 4 CN 3.06 - (BVerwGE 128, 382) veranlasst hat, unter Rechtsschutzgesichtspunkten von einer planwidrigen Regelungslücke auszugehen, die im Wege der Analogie zu schließen ist.

    Im Anwendungsbereich des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erfüllen die Darstellungen des Flächennutzungsplans eine den Festsetzungen des Bebauungsplans vergleichbare Funktion, die es rechtfertigt, § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Wege der Analogie hierauf zu erstrecken (Urteil vom 26. April 2007 a.a.O. Rn. 14 ff., 19).

    Aus sich heraus besitzen die Darstellungen des Flächennutzungsplans keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung gegenüber dem Bürger (Urteil vom 26. April 2007 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

    Damit hat der Gesetzgeber den Gemeinden ein neuartiges Instrument verbindlicher Standortsteuerung an die Hand gegeben, das im Anwendungsbereich des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die Rechte der Bürger unmittelbar regelt und der Bindungskraft von Festsetzungen eines Bebauungsplans gleichkommt (Urteil vom 26. April 2007 a.a.O. Rn. 16).

    Der Umstand, dass die Vorschrift diese Rechtswirkungen auf den Regelfall beschränkt, lässt die Außenwirkung nicht entfallen, weil die Möglichkeit der Abweichung nur für vom Plangeber nicht vorgesehene - atypische - Fallkonstellationen in Betracht kommt und sich insoweit nicht von dem in § 31 Abs. 2 BauGB geregelten Befreiungsvorbehalt unterscheidet (Urteil vom 26. April 2007 a.a.O. Rn. 17).

    § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB setzt vielmehr voraus, dass diese Rechtswirkungen nach dem planerischen Willen der Gemeinde mit der Ausweisung einer Positivfläche als Konzentrationsfläche erreicht werden "sollen" (Urteil vom 26. April 2007 a.a.O. Rn. 13).

    Dem Zweck des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (hierzu Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 4 CN 3.06 - BVerwGE 128, 382 Rn. 20) ist damit umfassend Rechnung getragen.

    Die vom Senat verwendete Formulierung, das Ziel eines möglichst einheitlich ausgestalteten Rechtsschutzes gegenüber Bebauungsplänen rechtfertige es, "§ 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf die Darstellung von Konzentrationsflächen in einem Flächennutzungsplan ... zu erstrecken, mit denen die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen" (Urteil vom 26. April 2007 a.a.O. Rn. 13), bedarf, um Missverständnisse zu vermeiden, einer entsprechenden Klarstellung.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12
    Auch soweit § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB konkrete standortbezogene Aussagen in den Darstellungen des Flächennutzungsplans ("Positivflächen") zu öffentlichen Belangen erklärt, die einem privilegierten Außenbereichsvorhaben entgegenstehen können (siehe hierzu etwa Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300), ist damit keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen verbunden.

    Nach dieser Rechtsprechung (Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300 ) konnte eine konkrete standortbezogene Aussage einem privilegierten Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen, wenn die Darstellung einer Abgrabungsfläche im Flächennutzungsplan nicht lediglich den dargestellten Standort für Abgrabungen vorhalten und gegen andere Nutzungen sichern, sondern auch im Sinne einer "Abgrabungskonzentrationszone" den einzigen Standort im Gemeindegebiet kennzeichnen soll, an dem Abgrabungen stattfinden sollen.

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans auslegungsfähig sind, wobei insbesondere der dem Flächennutzungsplan beizufügende Erläuterungsbericht eine wesentliche Hilfe für die Verdeutlichung und die Auslegung des Plans sein kann (Urteil vom 22. Mai 1987 a.a.O. S. 306; vgl. auch Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand September 2012, § 35 Rn. 124 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12
    Nur wenn sie sich für eine verbindliche Standortplanung entscheidet, muss sie ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept vorlegen (Beschlussempfehlung a.a.O.) und auch die sonstigen Rechtmäßigkeitsanforderungen an eine Konzentrationsflächenplanung mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (grundlegend Urteil vom 17. Dezember 2002 a.a.O. S. 289 ff.; zusammenfassend Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 4 CN 1.11) erfüllen; nur in diesem Fall kommt dem Flächennutzungsplan eine den Festsetzungen des Bebauungsplans vergleichbare Funktion zu.

    Positiv- und Negativflächen sind überdies dadurch miteinander verzahnt, dass das Abwägungsgebot die Entwicklung eines schlüssigen gesamträumlichen Konzepts verlangt und der Windenergienutzung auf den Konzentrationsflächen substantiell Raum verschafft werden muss (zusammenfassend Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 4 CN 1.11 - juris Rn. 9 und 18, jeweils m.w.N. ).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12
    Der mit dem Änderungsgesetz zum Baugesetzbuch 1996 befasste Ausschuss für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hatte in seiner Beschlussempfehlung vom 19. Juni 1996 (BTDrucks 13/4978 S. 7; vgl. hierzu auch Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 ) die Auffassung vertreten, dass es flankierend (zur Privilegierung der Windenergienutzung) einer planerischen Steuerungsmöglichkeit bedürfe, um den nach wie vor gebotenen Außenbereichsschutz zu gewährleisten und zugleich auch eine Bündelung von Anlagen (als "Windparks") zu ermöglichen, und dass diese Steuerungsmöglichkeit durch ein "Aufgreifen" der Rechtsprechung des Senats zu den sog. "Abgrabungskonzentrationszonen" zu erfolgen habe.

    Nur wenn sie sich für eine verbindliche Standortplanung entscheidet, muss sie ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept vorlegen (Beschlussempfehlung a.a.O.) und auch die sonstigen Rechtmäßigkeitsanforderungen an eine Konzentrationsflächenplanung mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (grundlegend Urteil vom 17. Dezember 2002 a.a.O. S. 289 ff.; zusammenfassend Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 4 CN 1.11) erfüllen; nur in diesem Fall kommt dem Flächennutzungsplan eine den Festsetzungen des Bebauungsplans vergleichbare Funktion zu.

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12
    Andererseits haben Darstellungen zur Höhenbegrenzung in der Konzentrationszone lediglich die Wirkung eines öffentlichen Belangs im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, der zwar einem privilegierten Außenbereichsvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB entgegenstehen kann, sich aber im Rahmen einer "nachvollziehenden" Abwägung (zum Begriff vgl. Urteil vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ) erst bewähren muss.
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12
    aa) Die - positiven, auf die Konzentrationszone bezogenen - Rechtswirkungen der Darstellung von Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan sind den Bindungswirkungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans zwar insoweit vergleichbar, als die bevorzugten Vorhaben dort ihrer Art nach zulässig sind (Urteil vom 20. Mai 2010 - BVerwG 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74 Rn. 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2018 - 2 D 95/15

    Wirksamkeit der Änderungen eines Flächennutzungsplans zur Darstellung von

    vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris Rn. 10 ff., und vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BRS 71 Nr. 33 = juris Rn. 13 ff.

    - 4 CN 1.12 - juris Rn. 16.

    - 4 C 4.02 -, juris Rn. 15, 22 und 43, vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris Rn. 22, und vom 11. April 2013 - 4 CN 2.12 -, juris Rn. 5.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2015 - 10 D 82/13

    Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen in Bereichen außerhalb von

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, juris, Rn. 11 ff., und vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris, Rn. 14 f.; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, juris, Rn 4.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 - juris, Rn. 16.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 -, juris, Rn. 15, 22 und 43, vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, a.a.O., Rn. 22, und vom 11. April 2013 - 4 CN 2.12 -, juris, Rn. 5.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - 10 D 23/17

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen außerhalb der als

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, juris, Rn. 11 ff., und vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris, Rn. 14 f.; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, juris, Rn. 4.
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