Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BNatSchG § 8 Abs. 1 und Abs. 8, § 8 a Abs. 1; NatSchG BW § 10 Abs. 1; BauNVO (1990) § 17 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6
    Bauplanungsrecht

  • Alpmann Schmidt

    § 1 Abs. 6 BauGB; § 17 BauNVO 1990; § 8 Abs. 1 BNatSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht; Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen Nutzung; Überschreitung der Obergrenzen; städtebauliche Erforderlichkeit; planerisches Konzept; Ausnahmesituation; Grundeigentum; Abwägung; Gewerbegebiet; Überplanung

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Eingriff in die Natur und Umwelt auch innerhalb des Ortsbereichs?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen Nutzung; Überschreitung der Obergrenzen; städtebauliche Erforderlichkeit; planerisches Konzept; Ausnahmesituation; Grundeigentum; Abwägung; Gewerbegebiet; Überplanung.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 112, 41
  • VBlBW 2001, 139
  • DVBl 2001, 377
  • DÖV 2001, 250
  • BauR 2001, 358
  • NVwZ 2001, 560
  • ZfBR 2001, 126



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Wird zitiert von ... (81)  

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01  

    Vorhaben im Außenbereich

    Denn bei der Auslegung der genannten Vorschriften war das Berufungsgericht an die rahmenrechtliche Vorschrift des § 8 Abs. 3 BNatSchG gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1990 - BVerwG 4 C 44.87 - a.a.O., S. 356; Urteil vom 31. August 2000 - BVerwG 4 CN 6.99 - Buchholz 406.12 § 17 BauNVO Nr. 9 = NVwZ 2001, 560).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03  

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Das Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit gilt nicht nur für den Anlass, sondern auch für den Inhalt des Bebauungsplans, und zwar für jede Festsetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000 - BVerwG 4 CN 6.99 - DVBl 2001, 377).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 13.08  

    Ungenauer Hinweis in B-Plan-Bekanntmachung: Beachtlich!

    Da durch Bebauungspläne die planerischen Voraussetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung des Plangebiets für mehrere Jahrzehnte geschaffen werden, darf eine Gemeinde grundsätzlich auch dann Bauleitpläne aufstellen, wenn die Finanzierung des Baus oder des Ausbaus von öffentlichen Straßen - oder anderer öffentlicher Einrichtungen - noch nicht gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41, 50).

    Diese Belange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Privatnützigkeit von Grundstücken beschränken oder gar ausschließen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41, 48).

    Eine Planung ist nicht nur dann gerechtfertigt, wenn sie "unabweisbar" ist, denn kraft ihrer Planungshoheit und planerischen Gestaltungsfreiheit bestimmt die Gemeinde grundsätzlich selbst, welche städtebauliche Entwicklung und Ordnung mit der Planung verfolgt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41, 50).

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