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   BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12   

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https://dejure.org/2013,15926
BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12 (https://dejure.org/2013,15926)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2013 - 4 CN 8.12 (https://dejure.org/2013,15926)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 4 CN 8.12 (https://dejure.org/2013,15926)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sonnenhalde" hinsichtlich dauerhafter Nutzung der Gebäude zum Wohnen im Wochenendhausgebiet

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sonnenhalde" hinsichtlich dauerhafter Nutzung der Gebäude zum Wohnen im Wochenendhausgebiet

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sonnenhalde" hinsichtlich dauerhafter Nutzung der Gebäude zum Wohnen im Wochenendhausgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sonnenhalde" der Stadt Ostfildern noch nicht abschließend geklärt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sonnenhalde" der Stadt Ostfildern noch nicht abschließend geklärt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dauerhafte Wohnnutzung ist mit allgemeiner Zweckbestimmung eines Sondergebiets für Erholung nicht vereinbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dauerhafte Wohnnutzung ist mit allgemeiner Zweckbestimmung eines Sondergebiets für Erholung nicht vereinbar

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Bundesverwaltungsgericht zu Wohnbebauung in Wochenendhausgebiet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12
    Nach der Rechtsprechung des Senats muss der normative Inhalt eines Bebauungsplans nicht allein aus sich heraus erkennbar sein (Beschluss vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 - NVwZ 2010, 1567 Rn. 11).

    Wenn die Gemeinde - was zulässig ist - auf planexterne Dokumente, Vorgänge oder Informationsquellen verweist, muss sie allerdings sicherstellen, dass die Betroffenen von den in Bezug genommenen Informationen verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können (Beschluss vom 29. Juli 2010 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 27.10.2011 - 4 CN 7.10

    Waldsiedlung; Wohnnutzung; Wochenendhausnutzung; Überplanung; Festsetzung "Wald";

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12
    Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist auf Baugebietsfestsetzungen nach den §§ 2 bis 9 BauNVO beschränkt (Urteil vom 27. Oktober 2011 - BVerwG 4 CN 7.10 - NVwZ 2012, 318 Rn. 15).

    Das Urteil des Senats vom 27. Oktober 2011 (a.a.O.) rechtfertigt nicht die Schlüsse, die der Verwaltungsgerichtshof und ihm folgend die Antragsteller aus ihm ziehen.

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12
    § 10 BauNVO darf nicht dazu benutzt werden, Mischgebiete besonderer Art festzusetzen (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 ).

    Auch für § 11 BauNVO gilt, dass er nicht zur Festsetzung von Mischgebieten besonderer Art ermächtigt (Urteil vom 18. Februar 1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12
    Mängeln, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und - zweitens - mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 4 CN 1.02 - BVerwGE 117, 58 ).

    Ob eine einzelne fehlerhafte Festsetzung zur Gesamt- oder Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans führt, ist letztlich eine Frage des Einzelfalls (Urteil vom 19. September 2002 a.a.O. S. 61).

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12
    Allgemeine Zweckbestimmung eines reinen (§ 3 Abs. 1 BauNVO) oder allgemeinen Wohngebiets (§ 4 Abs. 1 BauNVO) ist das dauerhafte Wohnen, weil der Begriff des Wohnens u.a. durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit gekennzeichnet ist (Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 B 302.95 - BRS 58 Nr. 56); es dient nicht dem zeitweiligen Wohnen zu Erholungszwecken.
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12
    Die Rechtsauffassung des Senats im Beschluss vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - (BRS 42 Nr. 55), dass den Gemeinden mit den Sondergebieten ein flexibel handhabbares Instrumentarium zur Verfügung steht und sie von den besonderen Anforderungen der Differenzierungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 4 ff. BauNVO freigestellt sind, hat der Verordnungsgeber bestätigt (BRDrucks 354/89 S. 40 f.).
  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12
    Die allgemeine Wohnnutzung und die Wochenend- und Ferienhausnutzung wertet die Baunutzungsverordnung als städtebaulich relevante eigenständige Nutzungsarten (Beschluss vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 - BRS 49 Nr. 66), die sich nicht ähneln, sondern "grundverschieden" sind (so schon Fickert/Fieseler, BauNVO, 1. Aufl. 1969, § 10 Tz. 120).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12
    Da sich die Gebietsverträglichkeit nach der Zweckbestimmung der Baugebiete beurteilt (vgl. Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 - BVerwGE 116, 155 ), widerspricht eine Mischung von Nutzungen jedenfalls dann den städtebaulichen Vorstellungen des Verordnungsgebers, wenn die Nutzungen jeweils die allgemeine Zweckbestimmung eines Baugebiets charakterisieren und sich darin nicht decken oder überschneiden.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12
    Ein wesentlicher Unterschied zu den Gebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO besteht, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt (Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 S. 36).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12
    Ein wesentlicher Unterschied zu den Gebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO besteht, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt (Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 S. 36).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

  • BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08

    Bebauungsplan; Sondergebiet; - für Infrastruktur; Kerngebiet, wesentlicher

  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2018 - 8 S 2573/15

    Sicherung gebietsfremder Wohnnutzung in einem Sondergebiet; Wahrscheinlichkeit

    Nach § 10 Abs. 2 S 1 BauNVO können auch in einem Sondergebiet, das der Erholung dient, vorhandene gebietsfremde Bauvorhaben (hier: Wohngebäude) nach dem Vorbild des § 1 Abs. 10 BauNVO durch Festsetzungen gesichert werden (vgl. § 1 Abs. 3 S 3 Halbs 2 BauNVO; im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 11.07.2013 - 4 CN 8.12 - entgegen Senatsurt. v. 27.07.2012 - 8 S 233/11 -).

    Mit Urteil vom 11.07.2013 - 4 CN 8.12 - (juris; vgl. Urt. v. 11.07.2013 - 4 CN 7.12 -, BVerwGE 147, 138) hat das Bundesverwaltungsgericht auf die Revision der Antragsgegnerin das Urteil des Senats mit Ausnahme der Feststellungen, dass die Festsetzung ausnahmsweise zulässiger dauerhafter Wohnnutzung über den vorhandenen Bestand hinaus im Sondergebiet SO 2 in C 01.2 Satz 1 und die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung in C 02.2 Satz 2 des Bebauungsplans "Sonnenhalde" der Antragsgegnerin vom 30.06.2010 unwirksam sind, aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den erkennenden Gerichtshof zurückverwiesen.

    Ein Sondergebiet, das gleichermaßen der Freizeit-/Wochenendnutzung als auch dem Bestandswohnen "dient", wäre indessen schon aufgrund der Bindungswirkung des Revisionsurteils weder nach § 10 BauNVO noch nach § 11 BauNVO zulässig, da beide Nutzungen städtebaulich relevante eigenständige Nutzungsarten darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2013, a.a.O.), die daher auch nicht derart miteinander verknüpft werden können, dass sie gemeinsam den Gebietscharakter bestimmen sollen.

    Voraussetzung für eine entsprechende Festsetzung ist freilich, dass das gesamte Plangebiet trotz der bestandssichernden Festsetzungen sein Gepräge als Gebiet zur Erholungszwecken wahrt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2013, a.a.O.).

    b) Da die bereits ermittelten genehmigten und schriftlich zugesagten Wohnnutzungen inzwischen sogar im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans "gekennzeichnet" sind (vgl. § 9 Abs. 5 BauGB) und die Antragsgegnerin überdies sichergestellt hat, dass die Betroffenen von der Nutzungserhebung verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2013, a.a.O.; Beschl. v. 29.10.2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567), worauf in den Hinweisen zum Bebauungsplan 07 ausdrücklich hingewiesen wird, sind auch die von den Antragstellern unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit bzw. Publizität erhobenen Bedenken jedenfalls gegenstandslos geworden.

  • VG Schleswig, 22.05.2023 - 2 B 13/23

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als Ferienhaus

    Illegale Nutzungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie von der Bauaufsichtsbehörde in einer Weise geduldet werden, die keine Zweifel daran lässt, dass sie sich mit dessen Vorhandensein abgefunden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 4 CN 8/12 -, zit. n. juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.07.2011 -1 LA 41/11-).
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