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   VGH Bayern, 19.11.2003 - 4 CS 03.2466   

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https://dejure.org/2003,25752
VGH Bayern, 19.11.2003 - 4 CS 03.2466 (https://dejure.org/2003,25752)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.11.2003 - 4 CS 03.2466 (https://dejure.org/2003,25752)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. November 2003 - 4 CS 03.2466 (https://dejure.org/2003,25752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung von Asylanten in eine Gemeinschaftsunterkunft mit Hinweis auf eine zwangsweise Verlegung; Auslegung des Parteivorbringens zur Bestimmung des Antrages im einstweiligen Rechtsschutz; Berücksichtigung des Wohnraummietverhältnisses bei der Terminsbestimmung für die ...

  • Judicialis

    AufnG Art. 4; ; DVAsyl § 8; ; BayVwZVG Art. 36 Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2003 - 4 CS 03.2466
    Nur bei Vorliegen atypischer Umstände darf die Behörde anders als im Gesetz vorgesehen verfahren und den Ausnahmefall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. BVerwGE 90, 275/278; 56, 220/223; 49, 16/23); die Frage, ob ein Regel- oder Ausnahmefall vorliegt, unterliegt voller gerichtlicher Kontrolle.
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2003 - 4 CS 03.2466
    Nur bei Vorliegen atypischer Umstände darf die Behörde anders als im Gesetz vorgesehen verfahren und den Ausnahmefall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. BVerwGE 90, 275/278; 56, 220/223; 49, 16/23); die Frage, ob ein Regel- oder Ausnahmefall vorliegt, unterliegt voller gerichtlicher Kontrolle.
  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2003 - 4 CS 03.2466
    Nur bei Vorliegen atypischer Umstände darf die Behörde anders als im Gesetz vorgesehen verfahren und den Ausnahmefall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. BVerwGE 90, 275/278; 56, 220/223; 49, 16/23); die Frage, ob ein Regel- oder Ausnahmefall vorliegt, unterliegt voller gerichtlicher Kontrolle.
  • VGH Bayern, 04.06.2002 - 7 CE 02.899
    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2003 - 4 CS 03.2466
    Dabei kommt es nicht allein auf in der Begründungsschrift formulierte Anträge, sondern die Auslegung des gesamten Vorbringens in der Begründungsschrift oder in sonstigen innerhalb der Begründungsfrist eingegangenen Erklärungen des Beschwerdeführers an (BayVGH vom 4.6.2002, Az. 7 CE 02.899 m.w.N.).
  • VG München, 11.05.2023 - M 24 K 21.4839

    Klage (Stattgabe), Verbescheidung, Private Wohnsitznahme, Atypischer Fall,

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt in seinem Beschluss vom 19. November 2003, Az. 4 CS 03.2466 - juris- aus:.

    (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. November 2003 - 4 CS 03.2466 -, Rn. 7 - 10, juris).

  • VG München, 11.05.2023 - M 24 K 22.1987

    Klage (Stattgabe), Verbescheidung, Private Wohnsitznahme, Atypischer Fall,

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt in seinem Beschluss vom 19. November 2003, Az. 4 CS 03.2466 - juris- aus:.

    (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. November 2003 - 4 CS 03.2466 -, Rn. 7 - 10, juris).

  • VG München, 22.03.2006 - M 23 K 05.3550

    Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer; Voraussetzungen zur Anordnung

    Denn anders als etwa bei einer Umzugsaufforderung nach Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2 AufnG i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 2 DVAsyl (hierzu etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschl. v. 19.11.2003 4 CS 03.2466 -) handelt es sich vorliegend um eine sicherheitsrechtlich motivierte Anordnung, bei der auch eine knappe Terminierung durch das übergewichtige öffentliche Interesse gerechtfertigt ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, ebda.).
  • VG München, 24.06.2015 - M 24 K 15.2322

    Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit

    "Für eine entsprechende Heranziehung von § 83b Abs. 2 AsylVfG sieht der Senat entgegen der Rechtsprechung des bisher hauptsächlich zuständigen 4. Senats des BayVGH (vgl. B.v. 19.1.2003, Az. 4 CS 03.2466) weder eine Grundlage noch eine Rechtfertigung (so auch BayVGH v. 8.4.2003, Az. 24 CE 03.393).
  • VG München, 18.12.2014 - M 24 K 14.934

    Erfolglose Klage gegen eine landesinterne Umverteilung

    "Für eine entsprechende Heranziehung von § 83b Abs. 2 AsylVfG sieht der Senat entgegen den Rechtsprechung des bisher hauptsächlich zuständigen 4. Senats des BayVGH (vgl. B.v. 19.1.2003, Az. 4 CS 03.2466) weder eine Grundlage noch eine Rechtfertigung (so auch BayVGH v. 8.4.2003, Az. 24 CE 03.393).
  • VG München, 21.01.2016 - M 24 K 14.230

    Vorliegen von Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz

    "Für eine entsprechende Heranziehung von § 83b Abs. 2 AsylVfG sieht der Senat entgegen den Rechtsprechung des bisher hauptsächlich zuständigen 4. Senats des BayVGH (vgl. B. v. 19.1.2003, Az. 4 CS 03.2466) weder eine Grundlage noch eine Rechtfertigung (so auch BayVGH v. 8.4.2003, Az. 24 CE 03.393).
  • VG München, 16.12.2014 - M 24 K 14.5298

    Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit

    "Für eine entsprechende Heranziehung von § 83b Abs. 2 AsylVfG sieht der Senat entgegen den Rechtsprechung des bisher hauptsächlich zuständigen 4. Senats des BayVGH (vgl. B.v. 19.1.2003, Az. 4 CS 03.2466) weder eine Grundlage noch eine Rechtfertigung (so auch BayVGH v. 8.4.2003, Az. 24 CE 03.393).
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