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VGH Bayern, 10.03.2005 - 4 CS 05.219 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (27)
- VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
Aufgabe der Obdachlosenbehörde; Bemessung der Androhungsfrist; Fristsetzung auf …
Dabei ist darauf abzustellen, ob sich der Betreffende unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris und Beschluss vom 13. Februar 2014 - 4 CS 14.125 -, juris; Ruder, VBlBW 2017, 1, 6, 7).Er verdient nach den unwidersprochen gebliebenen Angaben der Antragsgegnerin derzeit ca. 1.600 EUR brutto und ist deshalb inzwischen ohne weiteres in der Lage, eine eigene Wohnung auch kurzfristig anzumieten oder anderweitig, etwa in einem Hotel oder einer Pension unterzukommen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 29. August 2001 - 7 L 1814/01.NW -).
Es kann nicht Aufgabe der Obdachlosenbehörde sein, ihre für vorübergehende Notfälle der Obdachlosigkeit - und nicht zur wohnungsmäßigen Versorgung - bereit gehaltenen Unterkünfte mit Personen zu belegen, die zur Selbsthilfe ohne weiteres in der Lage, aber nicht willens sind (Bay. VGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris).
- VGH Bayern, 30.07.2012 - 4 CE 12.1576
Obdachlosenrecht; Unterbringung; Einstweilige Anordnung; Anordungsanspruch; …
Ein Anspruch eines Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten besteht nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (BayVGH vom 21.9.2006 - 4 CE 06.2465, BayVBl 2007, 439; vom 10.3.2005 - 4 CS 05.219 ). - VG Neustadt, 19.08.2019 - 5 L 864/19
Annahme von Obdachlosigkeit; Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde; …
Dabei ist darauf abzustellen, ob sich der Betreffende unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (VG Neustadt/Weinstraße…, Beschluss vom 07. August 2017 - 5 L 881/17.NW -, Rn. 18, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris und Beschluss vom 13. Februar 2014 - 4 CS 14.125 -, juris).
- VG Freiburg, 16.02.2017 - 6 K 58/17
Anordnung der Räumung einer Obdachlosenunterkunft - eigenes Einkommen des …
Dabei ist darauf abzustellen, ob sich der Betreffende unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (vgl. BayVGH, B. v. 10.3.2005 - 4 CS 05.219 -, juris und b. v. 13.2.2014 - 4 CS 14.125 -, juris; siehe ferner zur Subsidiarität des Obdachlosenrechts im Hinblick auf die vorrangige Pflicht zur Gefahrenabwehr durch die Selbsthilfe des Betroffenen ausführlich und m.w. Nw. d. Rspr. Ruder , Die polizeirechtliche Unterbringung von Obdachlosen, VBlBW 2017, 1 [6, 7]). - VGH Bayern, 03.08.2012 - 4 CE 12.1509
Obdachlosenrecht; Angebot der Unterbringung in einem Wohnwagen
Ein Anspruch eines Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten besteht nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (BayVGH vom 21.9.2006 - 4 CE 06.2465, BayVBl 2007, 439; vom 10.3.2005 - 4 CS 05.219 ). - VG München, 21.01.2009 - M 22 S 08.5826
Wiedereinweisung geräumter Mieter zulässsig?
Obdachlos ist nicht, wer sich selber aus eigenen Kräften und Mitteln eine vorübergehende, den Mindestanforderungen genügende Unterkunft beschaffen kann; eine solche Person bedarf nicht der Hilfe der Gemeinschaft (zur Subsidiarität des Obdachlosenrechts siehe etwa BayVGH, Beschluss vom 10.3.2005, Az.: 4 CS 05.219; BayVGH, Beschluss vom 10.10.2008, Az.: 4 CE 08.2647). - VG Augsburg, 21.08.2014 - Au 7 S 14.1124
Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft
Eine solche Person bedarf nicht der Hilfe der Gemeinschaft (zur Subsidiarität des Obdachlosenrechts vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2005 - 4 CS 05.219 - juris; B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - juris). - VG München, 07.09.2016 - M 22 E 16.1415
Obdachlosenunterbringung - Pflicht zur Aufbewahrung zurückgelassener Gegenstände …
Als obdachlos im rechtlichen Sinne gilt nicht, wer sich unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (zur Subsidiarität des Obdachlosenrechts siehe BayVGH, B.v. 10.3.2005 - 4 CS 05.219 - juris). - VG München, 23.04.2008 - M 22 S 08.1399
Obdachlosenrecht; sofort vollziehbare Räumungsanordnung; bestandskräftige …
Die Antragsgegnerin ist bereits aus Gründen der sparsamen Haushaltsführung - da sie andernfalls mit erheblichem Kostenaufwand eine weitere Unterkunft schaffen oder anmieten müsste - verpflichtet, die für die Unterbringung Obdachloser geschaffenen Unterkünfte hierfür freizuhalten und nicht mit Personen zu belegen, die zur Selbsthilfe ohne Weiteres in der Lage, aber nicht willens sind (vgl. hierzu BayVGH vom 10.3.2005 Az. 4 CS 05.219). - VG Würzburg, 27.04.2017 - W 5 K 16.659
Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung eines Obdachlosen
Dabei ist darauf abzustellen, ob sich der Betreffende unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (vgl. BayVGH, B. v. 10.3.2005 - 4 CS 05.219 und B. v. 13.2.2014 - 4 CS 14.125; beide juris;… siehe ferner zur Subsidiarität des Obdachlosenrechts im Hinblick auf die vorrangige Pflicht zur Gefahrenabwehr durch die Selbsthilfe des Betroffenen ausführlich und m.w.N. zur Rspr. Ruder/Bätge, Obdachlosigkeit, S. 88 ff. und Ehmann, Obdachlosigkeit, 2. Aufl. 2006, S. 36 f.). - VG Würzburg, 19.01.2022 - W 5 E 22.54
Einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Obdachlosigkeit, Annahme fehlender …
- VG Regensburg, 21.02.2020 - RN 4 E 20.280
Gemeindliche Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
- VG Regensburg, 03.05.2021 - RO 4 E 21.516
Coronavirus, SARS-CoV-2, Anordnungsgrund, Unterkunft, Anordnungsanspruch, …
- VG München, 02.12.2008 - M 22 E 08.5680
Obdachlosenrecht; Grundsätzlich keine Obdachlosigkeit bei Mängel an der …
- VG Augsburg, 04.09.2015 - Au 7 E 15.1216
Einstweilige Anordnung
- VG Bayreuth, 29.11.2021 - B 1 E 21.1167
Vorläufige Einweisung in eine Unterkunft, die den Mindestanforderungen an eine …
- VG München, 20.11.2013 - M 22 E 13.5295
Obdachlosenrecht; Subsidiarität des Obdachlosenrechts
- VG München, 24.09.2013 - M 22 E 13.3993
Obdachlosenunterbringung; Fehlende Unterschrift unter Antragsschrift; Fehlendes …
- VG München, 05.12.2017 - M 22 E 17.4746
Befristete Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
- VG München, 26.05.2014 - M 22 E 14.1759
Obdachlosenunterbringung; Subsidiarität
- VG München, 19.07.2012 - M 22 E 12.3295
Obdachlosenrecht
- VG Augsburg, 26.01.2010 - Au 5 S 09.1821
Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft
- VG München, 29.05.2015 - M 22 E 15.56
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung/ Anspruch auf Unterbringung in …
- VG München, 12.05.2014 - M 22 E 14.1730
Obdachlosenunterbringung; Subsidiarität
- VG München, 30.08.2013 - M 22 E 13.3705
Obdachlosenunterbringung; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Subsidiarität der …
- VG München, 14.10.2011 - M 22 S 11.3384
Obdachlosenrecht; Beendigung des Benutzungsverhältnisses; Rückstand von …
- VG München, 22.09.2015 - M 22 S 15.3556
Umsetzung von 2-Zimmerwohnung in Gemeinschaftsunterkunft