Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.03.2005 - 4 CS 05.219   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,69720
VGH Bayern, 10.03.2005 - 4 CS 05.219 (https://dejure.org/2005,69720)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.03.2005 - 4 CS 05.219 (https://dejure.org/2005,69720)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 (https://dejure.org/2005,69720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,69720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)

  • VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17

    Aufgabe der Obdachlosenbehörde; Bemessung der Androhungsfrist; Fristsetzung auf

    Dabei ist darauf abzustellen, ob sich der Betreffende unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris und Beschluss vom 13. Februar 2014 - 4 CS 14.125 -, juris; Ruder, VBlBW 2017, 1, 6, 7).

    Er verdient nach den unwidersprochen gebliebenen Angaben der Antragsgegnerin derzeit ca. 1.600 EUR brutto und ist deshalb inzwischen ohne weiteres in der Lage, eine eigene Wohnung auch kurzfristig anzumieten oder anderweitig, etwa in einem Hotel oder einer Pension unterzukommen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 29. August 2001 - 7 L 1814/01.NW -).

    Es kann nicht Aufgabe der Obdachlosenbehörde sein, ihre für vorübergehende Notfälle der Obdachlosigkeit - und nicht zur wohnungsmäßigen Versorgung - bereit gehaltenen Unterkünfte mit Personen zu belegen, die zur Selbsthilfe ohne weiteres in der Lage, aber nicht willens sind (Bay. VGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris).

  • VGH Bayern, 30.07.2012 - 4 CE 12.1576

    Obdachlosenrecht; Unterbringung; Einstweilige Anordnung; Anordungsanspruch;

    Ein Anspruch eines Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten besteht nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (BayVGH vom 21.9.2006 - 4 CE 06.2465, BayVBl 2007, 439; vom 10.3.2005 - 4 CS 05.219 ).
  • VG Neustadt, 19.08.2019 - 5 L 864/19

    Annahme von Obdachlosigkeit; Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde;

    Dabei ist darauf abzustellen, ob sich der Betreffende unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 07. August 2017 - 5 L 881/17.NW -, Rn. 18, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris und Beschluss vom 13. Februar 2014 - 4 CS 14.125 -, juris).
  • VG Freiburg, 16.02.2017 - 6 K 58/17

    Anordnung der Räumung einer Obdachlosenunterkunft - eigenes Einkommen des

    Dabei ist darauf abzustellen, ob sich der Betreffende unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (vgl. BayVGH, B. v. 10.3.2005 - 4 CS 05.219 -, juris und b. v. 13.2.2014 - 4 CS 14.125 -, juris; siehe ferner zur Subsidiarität des Obdachlosenrechts im Hinblick auf die vorrangige Pflicht zur Gefahrenabwehr durch die Selbsthilfe des Betroffenen ausführlich und m.w. Nw. d. Rspr. Ruder , Die polizeirechtliche Unterbringung von Obdachlosen, VBlBW 2017, 1 [6, 7]).
  • VGH Bayern, 03.08.2012 - 4 CE 12.1509

    Obdachlosenrecht; Angebot der Unterbringung in einem Wohnwagen

    Ein Anspruch eines Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten besteht nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (BayVGH vom 21.9.2006 - 4 CE 06.2465, BayVBl 2007, 439; vom 10.3.2005 - 4 CS 05.219 ).
  • VG München, 21.01.2009 - M 22 S 08.5826

    Wiedereinweisung geräumter Mieter zulässsig?

    Obdachlos ist nicht, wer sich selber aus eigenen Kräften und Mitteln eine vorübergehende, den Mindestanforderungen genügende Unterkunft beschaffen kann; eine solche Person bedarf nicht der Hilfe der Gemeinschaft (zur Subsidiarität des Obdachlosenrechts siehe etwa BayVGH, Beschluss vom 10.3.2005, Az.: 4 CS 05.219; BayVGH, Beschluss vom 10.10.2008, Az.: 4 CE 08.2647).
  • VG Augsburg, 21.08.2014 - Au 7 S 14.1124

    Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft

    Eine solche Person bedarf nicht der Hilfe der Gemeinschaft (zur Subsidiarität des Obdachlosenrechts vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2005 - 4 CS 05.219 - juris; B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - juris).
  • VG München, 07.09.2016 - M 22 E 16.1415

    Obdachlosenunterbringung - Pflicht zur Aufbewahrung zurückgelassener Gegenstände

    Als obdachlos im rechtlichen Sinne gilt nicht, wer sich unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (zur Subsidiarität des Obdachlosenrechts siehe BayVGH, B.v. 10.3.2005 - 4 CS 05.219 - juris).
  • VG München, 23.04.2008 - M 22 S 08.1399

    Obdachlosenrecht; sofort vollziehbare Räumungsanordnung; bestandskräftige

    Die Antragsgegnerin ist bereits aus Gründen der sparsamen Haushaltsführung - da sie andernfalls mit erheblichem Kostenaufwand eine weitere Unterkunft schaffen oder anmieten müsste - verpflichtet, die für die Unterbringung Obdachloser geschaffenen Unterkünfte hierfür freizuhalten und nicht mit Personen zu belegen, die zur Selbsthilfe ohne Weiteres in der Lage, aber nicht willens sind (vgl. hierzu BayVGH vom 10.3.2005 Az. 4 CS 05.219).
  • VG Würzburg, 27.04.2017 - W 5 K 16.659

    Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung eines Obdachlosen

    Dabei ist darauf abzustellen, ob sich der Betreffende unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (vgl. BayVGH, B. v. 10.3.2005 - 4 CS 05.219 und B. v. 13.2.2014 - 4 CS 14.125; beide juris; siehe ferner zur Subsidiarität des Obdachlosenrechts im Hinblick auf die vorrangige Pflicht zur Gefahrenabwehr durch die Selbsthilfe des Betroffenen ausführlich und m.w.N. zur Rspr. Ruder/Bätge, Obdachlosigkeit, S. 88 ff. und Ehmann, Obdachlosigkeit, 2. Aufl. 2006, S. 36 f.).
  • VG Würzburg, 19.01.2022 - W 5 E 22.54

    Einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Obdachlosigkeit, Annahme fehlender

  • VG Regensburg, 21.02.2020 - RN 4 E 20.280

    Gemeindliche Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

  • VG Regensburg, 03.05.2021 - RO 4 E 21.516

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Anordnungsgrund, Unterkunft, Anordnungsanspruch,

  • VG München, 02.12.2008 - M 22 E 08.5680

    Obdachlosenrecht; Grundsätzlich keine Obdachlosigkeit bei Mängel an der

  • VG Augsburg, 04.09.2015 - Au 7 E 15.1216

    Einstweilige Anordnung

  • VG Bayreuth, 29.11.2021 - B 1 E 21.1167

    Vorläufige Einweisung in eine Unterkunft, die den Mindestanforderungen an eine

  • VG München, 20.11.2013 - M 22 E 13.5295

    Obdachlosenrecht; Subsidiarität des Obdachlosenrechts

  • VG München, 24.09.2013 - M 22 E 13.3993

    Obdachlosenunterbringung; Fehlende Unterschrift unter Antragsschrift; Fehlendes

  • VG München, 05.12.2017 - M 22 E 17.4746

    Befristete Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

  • VG München, 26.05.2014 - M 22 E 14.1759

    Obdachlosenunterbringung; Subsidiarität

  • VG München, 19.07.2012 - M 22 E 12.3295

    Obdachlosenrecht

  • VG Augsburg, 26.01.2010 - Au 5 S 09.1821

    Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft

  • VG München, 29.05.2015 - M 22 E 15.56

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung/ Anspruch auf Unterbringung in

  • VG München, 12.05.2014 - M 22 E 14.1730

    Obdachlosenunterbringung; Subsidiarität

  • VG München, 30.08.2013 - M 22 E 13.3705

    Obdachlosenunterbringung; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Subsidiarität der

  • VG München, 14.10.2011 - M 22 S 11.3384

    Obdachlosenrecht; Beendigung des Benutzungsverhältnisses; Rückstand von

  • VG München, 22.09.2015 - M 22 S 15.3556

    Umsetzung von 2-Zimmerwohnung in Gemeinschaftsunterkunft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht