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   VGH Bayern, 20.03.2007 - 4 CS 07.478   

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VGH Bayern, 20.03.2007 - 4 CS 07.478 (https://dejure.org/2007,80420)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2007 - 4 CS 07.478 (https://dejure.org/2007,80420)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2007 - 4 CS 07.478 (https://dejure.org/2007,80420)
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08

    Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche

    Diesen zusätzlichen Aufwand betreiben auch Studierende, die eine Erstwohnung bei den Eltern "kostenlos" - tatsächlich aber unter Verbrauch von Sachunterhaltsleistungen - nutzen können, erfordert doch die daneben am Studienort vorgehaltene Zweitwohnung einen sonst gerade nicht entstehenden finanziellen Aufwand, und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die sonstige Lebenshaltung einschließlich der Erstwohnung zusammensetzt (so zutreffend VGH München, Beschluss vom 20. März 2007 - 4 CS 07.478 - [...] Rn. 9).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06

    Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen

    Wenn das Verwaltungsgericht Köln (Urt. v. 14.02.2007 - 21 K 2275/06 -, juris; ähnlich VGH München, Beschl. v. 20.03.2007 - 4 CS 07.478 -, juris) demgegenüber meint, für die Erstwohnung sei keine Verfügungsbefugnis erforderlich, das Innehaben werde in der dort überprüften Satzung nur für die Zweitwohnung verlangt, ist dies vorliegend schon deshalb unerheblich, weil die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Neubrandenburg wie ausgeführt das Innehaben auch für die Erstwohnung voraussetzt.
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 6.08

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Zweitwohnungsabgabensatzung der Stadt

    Diesen zusätzlichen Aufwand betreiben auch Studierende, die eine Erstwohnung bei den Eltern "kostenlos" tatsächlich aber unter Verbrauch von Sachunterhaltsleistungen nutzen können, erfordert doch die daneben am Studienort vorgehaltene Zweitwohnung einen sonst gerade nicht entstehenden finanziellen Aufwand, und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die sonstige Lebenshaltung einschließlich der Erstwohnung zusammensetzt (so zutreffend VGH München, Beschluss vom 20. März 2007 4 CS 07.478 juris Rn. 9).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06

    Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine

    Wenn das Verwaltungsgericht Köln (14.02.2007 - 21 K 2275/06 -, juris; ähnlich VGH München, 20.03.2007 - 4 CS 07.478 -, juris) demgegenüber meint, für die Erstwohnung sei keine Verfügungsbefugnis erforderlich, das Innehaben werde in der dort überprüften Satzung nur für die Zweitwohnung verlangt, ist dies vorliegend schon deshalb unerheblich, weil die Zweitwohnungssteuersatzung der Hansestadt Rostock wie ausgeführt das Innehaben auch für die Erstwohnung voraussetzt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2007 - 14 K 10476/02

    Berliner Zweitwohnungsteuer - Innehaben einer Zweitwohnung als Ausdruck

    Finanzieller Aufwand für eine Zweitwohnung entsteht unabhängig von der Frage, wie sich der Aufwand für die Erstwohnung zusammensetzt, insbesondere von wem und mit welchen Mitteln er finanziert wird (gleicher Auffassung zur Zweitwohnungsteuerpflicht Studierender in so genannten "Kinderzimmerfällen" BayVGH München, Beschluss vom 20. März 2007 4 CS 07.478, [...]; Urteil vom 14.02.2007 4 N 06.367, BayVBl 2007, 530; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2006 4 M 319/06, [...]; OVG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2006 14 B 802/06, [...]; Beschluss vom 12. Juni 2006 14 E 1045/05, NVwZ-RR 2007, 271).
  • VG Düsseldorf, 19.11.2007 - 25 K 2703/07

    Zweitwohnungssteuer für Studentenbude als Nebenwohnsitz unzulässig

    Ob danach Studierende, die in der elterlichen Wohnung mit Hauptwohnung gemeldet sind und denen dort lediglich ihr ehemaliges Kinderzimmer zur Verfügung steht, für die weitere Wohnung als Nebenwohnung am Studienort Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer schulden, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers entschieden, Zweitwohnungssteuerpflicht verneinend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06 -, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Februar 2007, ZKF 2007, 211 ff., Zweitwohnungssteuerpflicht bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 14 E 1045/05 -, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 14 B 802/06 -, BayVGH München, Beschluss vom 20. März 2007 - 4 CS 07.478 -, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2006 - 4 M 319/06 -.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06

    Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten,

    Wenn das Verwaltungsgericht Köln (Urt. v. 14.02.2007 - 21 K 2275/06 -, juris; ähnlich VGH München, Beschl. v. 20.03.2007 - 4 CS 07.478 -, juris) demgegenüber meint, für die Erstwohnung sei keine Verfügungsbefugnis erforderlich, das Innehaben werde in der dort überprüften Satzung nur für die Zweitwohnung verlangt, ist dies vorliegend schon deshalb unerheblich, weil die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Neubrandenburg wie ausgeführt das Innehaben auch für die Erstwohnung voraussetzt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 280/05

    Keine Zweitwohnungssteuer in den "Kinderzimmerfällen"

    Wenn das Verwaltungsgericht Köln (14.02.2007 - 21 K 2275/06 -, juris; ähnlich VGH München, 20.03.2007 - 4 CS 07.478 -, juris) demgegenüber meint, für die Erstwohnung sei keine Verfügungsbefugnis erforderlich, das Innehaben werde in der dort überprüften Satzung nur für die Zweitwohnung verlangt, ist dies vorliegend schon deshalb unerheblich, weil die Zweitwohnungssteuersatzung der Hansestadt Stralsund wie ausgeführt das Innehaben auch für die Erstwohnung voraussetzt.
  • VG Weimar, 20.06.2007 - 6 E 492/07

    Kommunale Steuern; Heranziehung Studierender und Auszubildender zur

    Vielmehr bedarf er dazu auch einer rechtlichen Verfügungsbefugnis (VG Weimar, Beschluss vom 15. September 2005, - 6 E 971/05 We - und Urteil vom 27. September 2006 - 6 K 5509/04 - ebenso auch OVG NW, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, NVwZ-RR 1994, 43, 46; wohl auch NdsOVG, Urteil vom 17. Juli 1985 - A 167/84 -, ZKF 1986, 134, 135; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 7; BayVGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367 -, zitiert nach Juris Rdnr. 60 und Beschluss vom 20. März 2007 - 4 CS 07.478 -, zitiert nach J URIS Rdnr. 8; VG Köln, Beschluss vom 5. April 2006 - 20 L 67/06 -, zitiert nach J URIS Rdnr. 16; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 3699/01 -, zitiert nach Juris Rdnr. 93 ff.; Engelbrecht, Die Studentenbude als besonderer persönlicher Aufwand?, Kommunalpraxis Bayern 2006, 11 [Tz. 3.4]; Winkler, Problemfragen bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer aus der Sicht Studierender, KStZ 2007, 5, 10; Meier/Juhre, Aktuelle Problemfragen im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer bei Studierenden, KStZ 2005, 46, 47 und KStZ 2005, 167, 169).

    Deshalb muss das Merkmal des Innehabens eigenständig und unabhängig von den melderechtlichen Verhältnissen oder vom melderechtlichen Status bestimmt werden (OVG S.-H., Urteil vom 20. März 2002 - 2 L 136/00 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 24; VG Lüneburg, Urteil vom 2. Januar 2004 - 5 A 118/04 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 30 f.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 60 und Beschluss vom 20. März 2007 - 4 CS 07.478 -, zitiert nach J URIS Rdnr. 8, der von einer widerleglichen Vermutungsregelung ausgeht).

  • VG München, 30.10.2008 - M 10 K 08.2321

    Zweitwohnung eines Studenten; Gegenbeweis bei Meldung als Nebenwohnung; Innehaben

    Auch bei den Ausgaben für eine von einem Studenten am Studienort genutzte Zweitwohnung handelt es sich um einen besonderen Aufwand, der im Rahmen des Art. 105 Abs. 2 a GG mit einer Aufwandssteuer belegt werden darf (vgl. ebenso BayVGH, Beschl. v. 20.3.2007, Az. 4 CS 07.478).

    Hauptwohnung kann daher jede Wohnung sein (Art. 14 Satz 1 MeldeG), die man bewohnt, ohne sie inne zu haben (BayVGH, Beschl. v. 20.3.2007, Az. 4 CS 07.478, zitiert nach Juris RdNr. 8).

  • VG München, 24.08.2009 - M 10 S 09.3409

    Zweitwohnung; unrichtige Meldung; Schwerpunkt der Lebensbeziehungen;

  • VG München, 30.07.2009 - M 10 K 08.1153

    Zweitwohnungssteuer

  • VG München, 01.12.2011 - M 10 K 10.1227

    Begriff des Innehabens einer Zweitwohnung; Festsetzungsverjährung

  • VG München, 15.11.2010 - M 10 S 10.5166

    Zweitwohnungsteuer; Antragsfrist gem. Art. 3 Abs. 3 Satz 7 KAG; Wiedereinsetzung

  • VG München, 05.02.2009 - M 10 K 08.3599

    Innehaben einer Zweitwohnung; Meldung als Zweitwohnung als Indiz für

  • VG Ansbach, 08.11.2013 - AN 11 K 13.00452

    Verzicht auf Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Geringverdienern in eigenem

  • VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392

    Zweitwohnungsteuer; Gleichheitssatz; Ehegattenprivileg;

  • VG München, 17.09.2010 - M 10 K 10.735

    Zweitwohnungsteuerpflicht von Studierenden

  • VG Augsburg, 23.02.2011 - Au 6 K 10.1621

    Widerlegung der melderechtlichen Verhältnisse durch die tatsächlichen Umstände

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