Rechtsprechung
ArbG Herford, 01.02.2002 - 4 Ca 1201/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 01.02.2002 - 4 Ca 1201/01
- LAG Hamm, 16.10.2003 - 11 Sa 645/02
- BAG - 4 AZR 646/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 151/96
Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin
Auszug aus ArbG Herford, 01.02.2002 - 4 Ca 1201/01
Insbesondere ist die Tätigkeit der Klägerin mit einer Tätigkeit als Gruppenbetreuerin in einem Haus, in dem geistig und schwerbehinderte Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene betreut wurden, vergleichbar, die ebenfalls nicht als Tätigkeit einer Erzieherin bzw. einer entsprechenden Tätigkeit anerkannt wurde (vgl. dazu BAG Urteil vom 8.10.1997 4 AZR 151/96 - AP Nr. 232 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - LAG Hamm, 09.08.1995 - 18 Sa 25/95
Eingruppierung: Ergänzungskraft in Hortgruppe in VIb BAT
Auszug aus ArbG Herford, 01.02.2002 - 4 Ca 1201/01
Dann ist nämlich die Tätigkeit der Klägerin mit einer Tätigkeit einer Erzieherin als Zweitkraft in einer Tageseinrichtung bzw. die Tätigkeit einer Erzieherin als Ergänzungskraft vergleichbar, die von der Rechtsprechung nicht als Tätigkeiten einer Erzieherin angesehen wurden, vgl. BAG AP Nr. 176 zu § 22, 23 BAT 1975; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 09.08.1995 18 Sa 25/95; ebenso Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 07.08.1995 AZ: 7 Sa 96/95).
- LAG Hamm, 16.10.2003 - 11 Sa 645/02
Eingruppierung einer autistische Behinderte in einem Behindertenheim betreuenden …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 01.02.2002 - 4 Ca 1201/01 - abgeändert.