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ArbG Mainz, 15.11.2017 - 4 Ca 1242/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Kündigung wegen WhatsApp-Nachrichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Kündigung unwirksam bei Äußerungen in kleiner WhatsApp-Gruppe
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
WhatsApp-Nachrichten sind kein Kündigungsgrund
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Rassistische WhatsApp-Nachrichten in privater Gruppe kein Kündigungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer Kündigung wegen Äußerungen in einer WhatsApp-Gruppe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag
Auszug aus ArbG Mainz, 15.11.2017 - 4 Ca 1242/17
Das Bundesarbeitsgericht hatte am 10.12.2009 (2 AZR 534/08) über den Fall einer Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen zu entscheiden, dem ein Gespräch zu Grunde lag, in welchem eine von drei Organisationsleiterinnen eines Versicherungsunternehmens sich ihren beiden Kolleginnen gegenüber über den unmittelbar vorgesetzten Bezirksdirektor äußerte.