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ArbG Mainz, 22.09.1999 - 4 Ca 1285/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Altenpflegers auf Gehaltszahlung; Aufrechnung des Arbeitgebers mit Schadensersatzforderungen; Verletzung der Treuepflicht durch Abwerben von Kunden ; Voraussetzung der Vernehmung eines "Zeugen vom Hörensagen"
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Keine Verletzung der Treuepflicht durch Kündigungsmitteilung; Beweislast
- arbeitsrecht-hessen.de
Keine Verletzung der Treuepflicht durch Kündigungsmitteilung; Beweislast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 22.09.1999 - 4 Ca 1285/99
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2000 - 7 Sa 1431/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2000 - 7 Sa 1431/99
Auszug aus ArbG Mainz, 22.09.1999 - 4 Ca 1285/99
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom Montag, 3. Juli 2000 - Aktenzeichen: 7 Sa 1431/99 Beweislast des Arbeitgebers bei Treuepflichtverletzungen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2000 - 7 Sa 1431/99
Schadensersatz - Wettbewerbsverbot
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 22.09.1999 - 4 Ca 1285/99 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Mainz hat die Beklagte durch Urteil vom 22.09.1999 - 4 Ca 1285/99 - verurteilt, an den Kläger 6.217,60 DM brutto zuzüglich 4 % Zinsen aus 4.000,00 DM seit dem 01.06.1999 zuzahlen; die Widerklage hat es abgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 22.09.1999 - 4 Ca 1285/99 -, zugestellt am 29.11.1999, .