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   ArbG Mainz, 22.09.1999 - 4 Ca 1285/99   

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https://dejure.org/1999,16438
ArbG Mainz, 22.09.1999 - 4 Ca 1285/99 (https://dejure.org/1999,16438)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 22.09.1999 - 4 Ca 1285/99 (https://dejure.org/1999,16438)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 22. September 1999 - 4 Ca 1285/99 (https://dejure.org/1999,16438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Altenpflegers auf Gehaltszahlung; Aufrechnung des Arbeitgebers mit Schadensersatzforderungen; Verletzung der Treuepflicht durch Abwerben von Kunden ; Voraussetzung der Vernehmung eines "Zeugen vom Hörensagen"

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Keine Verletzung der Treuepflicht durch Kündigungsmitteilung; Beweislast

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine Verletzung der Treuepflicht durch Kündigungsmitteilung; Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2000 - 7 Sa 1431/99
    Auszug aus ArbG Mainz, 22.09.1999 - 4 Ca 1285/99
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom Montag, 3. Juli 2000 - Aktenzeichen: 7 Sa 1431/99 Beweislast des Arbeitgebers bei Treuepflichtverletzungen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2000 - 7 Sa 1431/99

    Schadensersatz - Wettbewerbsverbot

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 22.09.1999 - 4 Ca 1285/99 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Mainz hat die Beklagte durch Urteil vom 22.09.1999 - 4 Ca 1285/99 - verurteilt, an den Kläger 6.217,60 DM brutto zuzüglich 4 % Zinsen aus 4.000,00 DM seit dem 01.06.1999 zuzahlen; die Widerklage hat es abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 22.09.1999 - 4 Ca 1285/99 -, zugestellt am 29.11.1999, .

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