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   ArbG Dortmund, 20.08.2009 - 4 Ca 1334/09   

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https://dejure.org/2009,24544
ArbG Dortmund, 20.08.2009 - 4 Ca 1334/09 (https://dejure.org/2009,24544)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 20.08.2009 - 4 Ca 1334/09 (https://dejure.org/2009,24544)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 20. August 2009 - 4 Ca 1334/09 (https://dejure.org/2009,24544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ansammeln von Urlaubsansprüchen, Urlaubsabgeltung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 Abs. 4 BUrlG
    Ansammeln von Urlaubsansprüchen, Urlaubsabgeltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsabgeltung trotz mehrjähriger Erkrankung; Abgeltungsanspruch nur für den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von insgesamt 75 Urlaubstagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.08.2009 - 4 Ca 1334/09
    Sie sind vielmehr insoweit unwirksam (BAG, 20.5.2008 - 9 AZR 219/07-).
  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89

    Erwerbsunfähigkeit und Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.08.2009 - 4 Ca 1334/09
    Selbst wenn man davon ausgeht, die Gleichung Erwerbsunfähigkeit = Arbeitsunfähigkeit könne nicht aufgestellt werden, da beide Begriffe unterschiedlichen Rechtsgebieten zuzuordnen seien und der sozialversicherte Arbeitnehmer der erwerbsunfähig (gleich erwerbsgemindert) sei, müsse nicht notwendigerweise arbeitsunfähig krank sein (BAG, 7.6.1990 - 6 AZR 52/89 - ), so sind vorliegend doch keine Gesichtspunkte erkennbar, die einen Schluss darauf zulassen, der Kläger sei in den Jahren 2006 bis 2008 arbeitsfähig für seine Tätigkeit als Schlosser gewesen und hätte seinen Urlaubsanspruch der genannten Jahre realisieren können.
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.08.2009 - 4 Ca 1334/09
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub entsteht nämlich auch dann, wenn der Arbeitnehmer, wie der Kläger, im gesamten Bezugszeitraum oder in Teilen davon arbeitsunfähig erkrankt ist, was auch für den gesetzlichen Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX gilt, da dieser den bundesurlaubsgesetzlichen Bedingungen folgt (LAG Düsseldorf, 2.2.2009 - 12 Sa 486/06 - ).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.08.2009 - 4 Ca 1334/09
    Der tarifvertragliche Mehrurlaub für die Jahre 2006 bis 2008 ist hingegen trotz des Urteils des EuGH vom 20.1.2009 - C-350/06 - und - C- 520/06 - und des Urteils des BAG vom 24.3.2009 - 9 AZR 983/07 - aufgrund der Arbeitsunfähigkeit des Klägers bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 31.8.2008 verfallen bzw. aufgrund der Ausgleichsklausel in Ziff. 4 der Vereinbarung vom 25.8.2008 ausgeschlossen.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.08.2009 - 4 Ca 1334/09
    Der tarifvertragliche Mehrurlaub für die Jahre 2006 bis 2008 ist hingegen trotz des Urteils des EuGH vom 20.1.2009 - C-350/06 - und - C- 520/06 - und des Urteils des BAG vom 24.3.2009 - 9 AZR 983/07 - aufgrund der Arbeitsunfähigkeit des Klägers bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 31.8.2008 verfallen bzw. aufgrund der Ausgleichsklausel in Ziff. 4 der Vereinbarung vom 25.8.2008 ausgeschlossen.
  • LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09

    Vorlagebeschluss zur Urlaubsabgeltung bei Ansammlung von Urlaubsansprüchen

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.08.2009, AZ.: 4 Ca 1334/09, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
  • LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09

    Erlöschen von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen durch Zeitablauf

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.08.2009 - 4 Ca 1334/09 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.08.2009, 4 Ca 1334/09, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 494/12

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20. August 2009 - 4 Ca 1334/09 - teilweise abgeändert:.
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