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ArbG Ludwigshafen, 17.03.2005 - 4 Ca 134/05 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 17.03.2005 - 4 Ca 134/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 8 Sa 303/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 8 Sa 303/05
Betriebliche Sonderzahlung, Sanierungstarifvertrag
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 17.03.2005 - 4 Ca 134/05 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat durch Urteil vom 17.03.2005 - 4 Ca 134/05 - auf eine anteilige Sonderzahlung in Höhe von 30 % für 2004 erkannt, den Anspruch auf weitere 70 % jedoch abgelehnt, weil der sich aus dem Tarifvertrag ergebende Anspruch durch den Sanierungstarifvertrag rückwirkend abbedungen sei.
die Beklagte unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 17.03.2005 - Az.: 4 Ca 134/05 - zu verurteilen, dem Kläger über die bereits zuerkannten 1.001,65 EUR brutto weitere 2.337,19 EUR brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 01.01.2005 zu zahlen.