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ArbG Ludwigshafen, 30.09.2004 - 4 Ca 1565/04 |
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ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 30. September 2004 - 4 Ca 1565/04 (https://dejure.org/2004,38805)
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 30.09.2004 - 4 Ca 1565/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2005 - 8 Sa 949/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2005 - 8 Sa 949/04
Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 30.09.2004 - 4 Ca 1565/04 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.Zum Sachstand wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil des Arbeitsgerichts C am Rhein vom 30.09.2004 - 4 Ca 1565/04 - unter Darstellung nachfolgender Ergänzungen im Berufungsverfahren Bezug genommen.
die Beklagte in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 30.09.2004 (4 Ca 1565/04) zu verurteilen, der Klägerin zum nächstmöglichen Zeitpunkt Altersteilzeit im Blockmodell II nach Maßgabe des § 6 Ziffer 4 des TV zur Förderung der Altersteilzeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres der Klägerin (Oktober 2007) zu gewähren.