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ArbG Bonn, 21.10.2015 - 4 Ca 1568/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 21.10.2015 - 4 Ca 1568/15
- LAG Köln, 22.04.2016 - 4 Sa 1095/15
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 956/11
Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung
Auszug aus ArbG Bonn, 21.10.2015 - 4 Ca 1568/15
Danach wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzanspruch um, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt ( vgl. BAG, Urteil vom 06.08.2013, 9 AZR 956/11, Rn. 14, juris ). - EuGH, 12.06.2014 - C-118/13
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod …
Auszug aus ArbG Bonn, 21.10.2015 - 4 Ca 1568/15
d) Schließlich kann auch nicht aus der Entscheidung des EuGH zum Fall "Bollacke" ( EuGH, Urteil vom 12.06.2014, C-118/13, juris ) entnommen werden, dass den Arbeitgeber die Pflicht zur selbständigen Gewährung des Urlaubs innerhalb der Jahrespflicht trifft. - LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14
Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz, …
Auszug aus ArbG Bonn, 21.10.2015 - 4 Ca 1568/15
Der Beklagte hat die nicht rechtzeitige Urlaubsgewährung, den daraus folgenden Verfall des Urlaubsanspruchs und die dadurch eingetretene Unmöglichkeit auch nicht zu vertreten, weil er etwa verpflichtet gewesen wäre, dem Kläger von sich aus rechtzeitig Urlaub zu gewähren ( so LAG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 12.06.2014, 21 Sa 221/14, Rn. 36 ff, juris ).
- LAG Köln, 22.04.2016 - 4 Sa 1095/15
Rechte des Arbeitnehmers bei Nichterfüllung des Urlaubsanspruchs
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.10.2015 - 4 Ca 1568/15 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.10.2015- 4 Ca 1568/15 - abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an ihn einen Betrag in Höhe von828,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.