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ArbG Offenbach, 15.09.2010 - 4 Ca 157/10 |
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Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 15.09.2010 - 4 Ca 157/10
- LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10
Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten Dritter
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 10. September 2010 - 4 Ca 157/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 15. September 2010 - 4 Ca 157/10 - abzuändern, und die Klage abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 15. September 2010 - 4 Ca 157/10 - ist gemäß § 8 Abs. 2, 64 Abs. 2b) ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.
- ArbG Offenbach, 12.03.2013 - 9 Ca 350/12 Die Kammer schließt sich den Ausführungen des ArbG Offenbach (U. v. 15.09.2010 - 4 Ca 157/10, S. 8) an und verweist auf sie.