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   ArbG Oberhausen, 23.04.1997 - 4 Ca 158/97   

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https://dejure.org/1997,15237
ArbG Oberhausen, 23.04.1997 - 4 Ca 158/97 (https://dejure.org/1997,15237)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 23.04.1997 - 4 Ca 158/97 (https://dejure.org/1997,15237)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 23. April 1997 - 4 Ca 158/97 (https://dejure.org/1997,15237)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Arbeitsgericht Oberhausen Urteil vom 23. April 1997 - 4 Ca 158/97 -.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 23. April 1997 - 4 Ca 158/97 - abgeändert:.

  • LAG Düsseldorf, 02.09.1997 - 8 Sa 881/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV technische Angestellte und Poliere

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 23.04.1997 - 4 Ca 158/97 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 23.04.1997, Aktenzeichen 4 Ca 158/97, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn DM 573,-- brutto nebst 4 % Zinsen aus dem sich ergebenden Nettobetrag seit dem 23.12.1996 zu zahlen.

  • LAG Saarland, 17.12.1997 - 1 (2) Sa 162/97

    Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - technische und

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  • LAG Saarland, 17.12.1997 - 1 Sa 161/97

    Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - technische und

    (für 80 % Gehaltsfortzahlung: LAG Düsseldorf, Urteil vom 2.9.1997, Az.: 8 Sa 881/97; ArbG Köln, Urteil vom 6.5.1997 - 6 Ca 3431/97 - ArbG Kaiserslautern, Urteil vom 27.3.1997 - 6 Ca 1249/96 - ArbG Krefeld, Urteil vom 13.6.1997 - 5 Ca 168/97 - ArbG Oberhausen, Urteil vom 23.4.1997 - 4 Ca 158/97 - für 100 % Gehaltsfortzahlung: ArbG Marburg, Urteil vom 14.5.1997 - 1 Ca 145/97 - ArbG Hamburg, Urteil vom 31.7.1997 - 2 Ca 38/97 -).
  • LAG Berlin, 12.12.1997 - 6 Sa 124/97

    Tarifvertragliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Poliere

    Da die Höhe der Gehaltsfortzahlung in der Vergangenheit mit 100 % gesetzlich unabdingbar vorgegeben gewesen sei, habe auch kein Regelungsbedarf bestanden und sei davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien entsprechend einer Auskunft des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes in einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Oberhausen - 4 Ca 158/97 - auch keinen Regelungswillen gehabt hätten.
  • LAG Berlin, 17.12.1997 - 8 Sa 121/97

    Anspruch eines Poliers auf restliche Entgeltfortzahlung für die Dauer seiner

    Die Beklagten verweisen zudem auf eine Auskunft des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes vom 19. Februar 1997 an das Arbeitsgericht Oberhausen in dem dortigen Rechtsstreit 4 Ca 158/97, wonach die Höhe der Gehaltsfortzahlung zu keinem Zeitpunkt Gegenstand von Verhandlungen gewesen sei, da diese gesetzlich unabdingbar ohnehin mit 100 % vorgegeben gewesen sei.
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