Rechtsprechung
ArbG Wuppertal, 25.11.2008 - 4 Ca 1599/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Keine negative Prognose bei Wiederaufnahme der Arbeit nach langanhaltender Krankheit (hier: 14 Monate); Einzelfallentscheidung zu § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG; § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG
Keine negative Prognose bei Wiederaufnahme der Arbeit nach langanhaltender Krankheit (hier: 14 Monate); Einzelfallentscheidung zu § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose bei Wiederaufnahme der Arbeit während der Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer nach einer 14-monatigen Erkrankung i.R.e. krankheitsbedingten Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 24.11.2008 - 4 Ca 1599/08
- ArbG Wuppertal, 25.11.2008 - 4 Ca 1599/08
- LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- ArbG Wuppertal, 20.09.2007 - 8 Ca 1574/07
Hausmeistertätigkeit, Versetzung
Auszug aus ArbG Wuppertal, 25.11.2008 - 4 Ca 1599/08
Eine hiergegen erhobene einstweilige Verfügung wies das Arbeitsgericht ab, im entsprechenden Hauptsacheverfahren (Az: 8 Ca 1574/07 bzw. 11 Sa 1908/07) stellte das LAG Düsseldorf die Unwirksamkeit der Versetzung fest, im Rahmen der mündlichen Verhandlung in dem genannten Verfahren kam es mehrfach zu Vergleichsverhandlungen, in denen es um eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses ging, diese scheiterten jedoch. - LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07
Rechtmäßigkeit einer Versetzung eines Hausmeisters in einen Arbeitstrupp …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 25.11.2008 - 4 Ca 1599/08
Eine hiergegen erhobene einstweilige Verfügung wies das Arbeitsgericht ab, im entsprechenden Hauptsacheverfahren (Az: 8 Ca 1574/07 bzw. 11 Sa 1908/07) stellte das LAG Düsseldorf die Unwirksamkeit der Versetzung fest, im Rahmen der mündlichen Verhandlung in dem genannten Verfahren kam es mehrfach zu Vergleichsverhandlungen, in denen es um eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses ging, diese scheiterten jedoch. - LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09
Auszug aus ArbG Wuppertal, 25.11.2008 - 4 Ca 1599/08
LAG Düsseldorf 5 Sa 107/09.
- BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Das Arbeitsgericht Wuppertal gab der Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 25. November 2008 (- 4 Ca 1599/08 -) statt und wies den Auflösungsantrag der Beklagten ab. - LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung aufgrund langanhaltender …
Mit Urteil vom 25.11.2008 hat die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Wuppertal - 4 Ca 1599/08 - dem Klagebegehren entsprochen und den Auflösungsantrag der Beklagten abgewiesen.Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des am 25.11.2008 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal - 4 Ca 1599/08 - die Klage abzuweisen, hilfsweise, unter Abänderung des am 25.11.2008 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal - 4 Ca 1599/08 - das Arbeitsverhältnis der Parteien gegen Zahlung einer Abfindung, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch einen Betrag in Höhe von 7, 5 Monatsgehältern zu je 2.135,-- EUR, mithin also 16.012,50 EUR nicht überschreiten sollte, zum Ablauf des 31.12.2008 aufzulösen.
Rechtsprechung
ArbG Wuppertal, 24.11.2008 - 4 Ca 1599/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 24.11.2008 - 4 Ca 1599/08
- ArbG Wuppertal, 25.11.2008 - 4 Ca 1599/08
- LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09