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ArbG Kaiserslautern, 11.02.2005 - 4 Ca 163/04 |
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ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - 4 Ca 163/04 (https://dejure.org/2005,49413)
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 11.02.2005 - 4 Ca 163/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 6 Sa 286/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 6 Sa 286/05
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verschweigens eines Nebenverdienstes bei …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 11.02.2005 - AZ: 4 Ca 163/04 - abgeändert:.unter Abänderung des Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 11.02.2005 - AZ: 4 Ca 163/04 - wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung vom 18.02.2004 noch die hilfsweise Kündigung vom 18.02.2004 zum 31.03.2004 sein Ende gefunden hat.