Rechtsprechung
ArbG Mainz, 19.01.2009 - 4 Ca 1795/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines privatrechtlich begründeten Dienstverhältnisses mit einer inhaltlich öffentlichen Ausgestaltung; Disziplinarverfahren als Voraussetzung für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung; Unterlassung der Offenlegung von ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kündigung (außerordentliche) - Nebeneinkünfte nicht offenbart
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit
- arbeitsrecht-hessen.de
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Umfangreiche Nebentätigkeit durch Beamten
- anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten zulässig - Nebentätigkeitsverordnung erlaubt jährlich Nebeneinkünfte von nicht mehr als 5.000,-
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 19.01.2009 - 4 Ca 1795/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2009 - 7 Sa 104/09
- BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 816/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86
Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers, …
Auszug aus ArbG Mainz, 19.01.2009 - 4 Ca 1795/08
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG kann ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst - auch bei Eigengesellschaften einer Gemeinde (BAG, Urteil vom 23.06.1988, 6 AZR 137/86), welche Konstruktion mit der Stellung des Klägers vergleichbar ist: der Arbeitgeber ist privatrechtsförmig organisiert, aber in der Hand kommunaler Gebietskörperschaften - grundsätzlich nicht darauf vertrauen, sein Arbeitgeber wolle mit Gewährung tariflich nicht geschuldeter Leistungen sich verpflichten, sondern muss davon ausgehen, dass schon im Hinblick auf das Haushaltsrecht nur das gewährt werden soll, was dem Arbeitnehmer zusteht. - BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus ArbG Mainz, 19.01.2009 - 4 Ca 1795/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes kann Steuerhinterziehung eines Angehörigen im öffentlichen Dienst unter bestimmten Voraussetzungen einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen (BAG, Urteil vom 21. Juni 2001, 2 AZR 325/00).
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2009 - 7 Sa 104/09
Außerordentliche Kündigung wegen Verdachts auf Pflichtverletzungen im Bezug auf …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.01.2009, Az.: 4 Ca 1795/08 abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 26.09.2008 nicht beendet worden ist.das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.01.2009 - 4 Ca 1795/08 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 26.09.2008 beendet worden ist.