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ArbG Trier, 27.04.2005 - 4 Ca 1813/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 27.04.2005 - 4 Ca 1813/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2005 - 4 Sa 444/05
- BAG, 13.04.2007 - 3 AZR 43/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2005 - 4 Sa 444/05
Betriebsrente nach Altersteilzeit - Berechnung - Gleichbehandlung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 27.04.2005 - 4 Ca 1813/04 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils des Arbeitsgerichts Trier unter dem Aktenzeichen 4 Ca 1813/04 die Berufungsbeklagte zu verurteilen, an den Kläger 75, 32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 37, 66 EUR seit dem 01.10.2004 und aus weiteren 37, 66 EUR ab dem 01.11.2004 zu zahlen.