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   ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04   

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https://dejure.org/2005,9042
ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04 (https://dejure.org/2005,9042)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2005 - 4 Ca 191/04 (https://dejure.org/2005,9042)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 4 Ca 191/04 (https://dejure.org/2005,9042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer Person als Arbeitnehmer oder als arbeitnehmerähnlicher (freien) Mitarbeiter; Eröffnung der Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten im Falle der Einordnung des Klägers eines Statusprozesses entweder als Arbeitnehmer oder als arbeitnehmerähnliche Person; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründete Statutsklage des Mitarbeiters in Pressestelle eines Fernsehsenders - Arbeitnehmereigenschaft bei Berichtspflicht und Freigabeverfahren - Voraussetzungen der Umdeutung arbeitgeberseitiger Erklärungen in Änderungskündigung und Beendigungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.1990 - 8 Ta 49/90

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG ) - Errechnung - 13.

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
    Für das Weiterbeschäftigungsbegehren war schließlich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg kein eigener Wert des Streitgegenstandes festzusetzen (vgl. nur LAG Baden-Württemberg vom 15.05.1990, JurBüro 1990, 1268).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
    Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (BAG vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99).
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
    a) Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG vom 03.06.1975, BAGE 27, 163; BAG vom 10.04.1991, AP Nr. 54 § 611 BGB Abhängigkeit; BAG vom 06.07.1995, BAGE 80, 256).
  • BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
    Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nach dem Beschluss des BAG vom 14.01.1997 (DB 1997, 684) bereits auch dann ohne weiteres eröffnet, wenn der Kläger eines Statusprozesses entweder Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person ist.
  • BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59

    Änderungskündigung - Lohnkürzung - Ablauf der Kündigungsfrist - Fortsetzung der

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
    Es bedarf einer eindeutig formulierten Kündigungserklärung des Inhalts, daß das Arbeitsverhältnis enden soll, wenn das Änderungsangebot nicht angenommen wird (BAG vom 12.01.1961, AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82

    Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programmes mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluß darauf haben (BVerfGE 64, 256, 260).
  • LAG Köln, 07.10.1998 - 2 Sa 623/98

    Arbeitnehmerstatus eines Übersetzersr, Adapters und Sprecher von Berichten und

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
    Sofern dann im Einzelfall Sprechertätigkeit anfällt, so wird diese im Regelfall (BAG vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96 - LAG Köln vom 07.10.1998, ARST 1999, 111) in einem Arbeitsverhältnis erbracht.
  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
    Sofern dann im Einzelfall Sprechertätigkeit anfällt, so wird diese im Regelfall (BAG vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96 - LAG Köln vom 07.10.1998, ARST 1999, 111) in einem Arbeitsverhältnis erbracht.
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
    a) Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG vom 03.06.1975, BAGE 27, 163; BAG vom 10.04.1991, AP Nr. 54 § 611 BGB Abhängigkeit; BAG vom 06.07.1995, BAGE 80, 256).
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
    Im Statusprozess fehlt einem Statusantrag nur dann das Rechtsschutzinteresse, wenn der Bestand eines Arbeitsverhältnisses für einen bereits abgeschlossenen Zeitraum ausgeurteilt werden soll (BAG vom 21.06.2000, NZA 2002, 164).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93

    Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier

  • BAG, 09.04.1965 - 3 AZR 182/64

    Streitwert: Kündigung - Anwendungsbereich des § 12 Abs. 7 ArbGG -

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

  • LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05

    Redakteur in der Pressestelle eines Fernsehsenders - Frage der

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 01.02.2005 - 4 Ca 191/04 bei teilweiser Klageabweisung und Neufassung des Urteilstenors abgeändert:.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 01.02.2005, Az. 4 Ca 191/04, wie folgt abgeändert und im Kostenpunkt aufgehoben:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - L 9 KR 644/07
    aa) Berichtspflichten können für die Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit ein maßgebliches Kriterium sein, wenn sie Ausdruck der Weisungsbefugnis eines Arbeitgebers sind (vgl. ArbG Karlsruhe, Urteil vom 1. Februar 2005, Az: 4 Ca 191/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 1990, 11 TaBV 6/90, beide veröffentlicht in Juris).
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