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   ArbG Koblenz, 15.01.2003 - 4 Ca 1958/02   

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https://dejure.org/2003,34243
ArbG Koblenz, 15.01.2003 - 4 Ca 1958/02 (https://dejure.org/2003,34243)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.2003 - 4 Ca 1958/02 (https://dejure.org/2003,34243)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 4 Ca 1958/02 (https://dejure.org/2003,34243)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2003 - 9 Sa 444/03

    Arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15.01.2003, Az.: 4 Ca 1958/02 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    in Abänderung des am 15.01.2003 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz, Az.: 4 Ca 1958/02 festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch den Aufhebungsvertrag der Parteien vom 24.05.2002 zum 31.05.2002 aufgelöst worden ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 11 Sa 2018/03

    Anfechtung eines Prozessvergleichs wegen Täuschung durch Unterlassen. Bedeutung

    Nachdem die Klägerin einen ihr per Fax am 25.03.2002 übersandten Entwurf mit Ergänzungs- bzw. Korrekturbitten an die Beklagte zurückgeleitet hatte, erhielt sie unter dem 27.03.2002 ein von der Beklagten ergänztes und korrigiertes Zeugnis (in Kopie als Anlage K2 zur Klageschrift im ursprünglich selbstständigen Verfahren 4 Ca 1958/02) als Entwurf.

    Der Klägerin sei ein Zeugnis mit dem Datum des 17.06.2002 (Anlage B 9 zur Klageerwiderung im Verfahren 4 Ca 1958/02) erteilt worden, das deren Leistungen und der Wahrheit entspreche.

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