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ArbG Kaiserslautern, 09.01.2008 - 4 Ca 225/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 09.01.2008 - 4 Ca 225/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2008 - 5 Sa 149/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2008 - 5 Sa 149/08
Vertragspflichten des Arbeitgebers bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 09.01.2008 - 4 Ca 225/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 09.01.2008 - 4 Ca 225/07 - abgewiesen.
unter Abänderung des am 09.01.2008 verkündeten Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens -, Az.: 4 Ca 225/07 wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die rentenrechtlichen Schäden zu ersetzen, die ihm aus dem Abschluss des Altersteilzeitvertrages vom 01.07.2000 im Falle des Rentenbezugs entstehen werden.