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   ArbG Gießen, 03.03.2006 - 4 Ca 232/04   

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ArbG Gießen, 03.03.2006 - 4 Ca 232/04 (https://dejure.org/2006,36976)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 03.03.2006 - 4 Ca 232/04 (https://dejure.org/2006,36976)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 03. März 2006 - 4 Ca 232/04 (https://dejure.org/2006,36976)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 02.02.2007 - 10 Sa 790/06

    Klagefrist bei Kündigung durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 03.03.2006 - 4 Ca 232/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Gießen hat die Klage mit Urteil vom 03. März 2006 - 4 Ca 232/04 - insgesamt abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 03. März 2006 - Az.: 4 Ca 232/04 - abzuändern und nach den erstinstanzlichen Klageanträgen zu erkennen.

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