Weitere Entscheidung unten: ArbG Hagen, 25.06.2019

Rechtsprechung
   ArbG Fulda, 11.03.2020 - 4 Ca 249/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16544
ArbG Fulda, 11.03.2020 - 4 Ca 249/19 (https://dejure.org/2020,16544)
ArbG Fulda, Entscheidung vom 11.03.2020 - 4 Ca 249/19 (https://dejure.org/2020,16544)
ArbG Fulda, Entscheidung vom 11. März 2020 - 4 Ca 249/19 (https://dejure.org/2020,16544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,16544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann ist dem Arbeitnehmer ein BEM bei Kurzerkrankungen anzubieten?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus ArbG Fulda, 11.03.2020 - 4 Ca 249/19
    Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (vgl. BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 -, Rn. 17, zit. nach juris, m.w.N.).

    Der Arbeitgeber trägt für die Verhältnismäßigkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 -, a.a.O., Rn. 25).

    Er muss vielmehr auch dartun, dass künftige Fehlzeiten ebenso wenig durch gesetzlich vorgesehene Hilfen oder Leistungen der Rehabilitationsträger in relevantem Umfang hätten vermieden werden können (vgl. BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 -, BAGE 150, 117-131, Rn. 50).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches

    Auszug aus ArbG Fulda, 11.03.2020 - 4 Ca 249/19
    Es kommt auf die Gesamtheit der Fehltage und nicht darauf an, ob einzelne durchgehende Krankheitsperioden den Zeitraum von sechs Wochen überschritten (vgl. BAG, Urteil vom 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 -, Rn. 19, zit. nach juris).

    Insofern ist es Sache des Arbeitgebers, die Initiative zur Durchführung des BEM zu ergreifen (vgl. BAG, Urteil vom 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23, zit. nach juris).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Auszug aus ArbG Fulda, 11.03.2020 - 4 Ca 249/19
    Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung (dritte Stufe) zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 -, BAGE 162, 327-339, Rn. 19).

    Dabei können neben Betriebsablaufstörungen auch wirtschaftliche Belastungen des Arbeitgebers, etwa durch zu erwartende, einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen pro Jahr übersteigende Entgeltfortzahlungskosten, zu einer derartigen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führen (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 -, BAGE 162, 327-339, Rn. 19).

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Fulda, 11.03.2020 - 4 Ca 249/19
    Solche verschiedenen Erkrankungen können den Schluss auf eine gewisse Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers zulassen und damit eine negative Prognose begründen (vgl. BAG, Urteil vom 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 -, Rn. 25, zit. nach juris).

    Ferner sind das Alter, der Familienstand und die Unterhaltspflichten sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 -, Rn. 20, zit. nach juris).

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus ArbG Fulda, 11.03.2020 - 4 Ca 249/19
    Eine Kündigung kann er dann wirksam erst erklären, wenn die Frist trotz Kündigungsandrohung ergebnislos verstrichen ist (vgl. BAG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 -, Rn. 29, juris).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Fulda, 11.03.2020 - 4 Ca 249/19
    Obsiegt der Arbeitnehmer mit der Bestandsschutzklage in erster Instanz, überwiegt sein Interesse an der Weiterbeschäftigung das Interesse des Arbeitgebers, ihn nicht zu beschäftigen, bis zum Ergehen einer rechtskräftigen Entscheidung, es sei denn, die Umstände des Einzelfalls gebieten eine andere Bewertung (grundlegend: BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 -, BAGE 48, 122-129).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus ArbG Fulda, 11.03.2020 - 4 Ca 249/19
    Die Norm konkretisiert vielmehr den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. umfassend noch zu § 84 Abs. 2 SBG IX a.F. BAG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 -, Rn. 28 m.w.N., zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   ArbG Hagen, 25.06.2019 - 4 Ca 249/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17360
ArbG Hagen, 25.06.2019 - 4 Ca 249/19 (https://dejure.org/2019,17360)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 25.06.2019 - 4 Ca 249/19 (https://dejure.org/2019,17360)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - 4 Ca 249/19 (https://dejure.org/2019,17360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,17360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht