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ArbG Mainz, 29.03.2006 - 4 Ca 2718/05 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 29.03.2006 - 4 Ca 2718/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 8 Sa 445/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 8 Sa 445/06
Betriebsbedingte Kündigung: Umfang der Beweislast des Arbeitgebers; …
Die Berufung der Klägerin und die der Beklagten zu 1) bis 3) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.03.2006 - 4 Ca 2718/05 - werden zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht hat - soweit für das Berufungsverfahren von Interesse - durch das Urteil vom 29.03.2006 - 4 Ca 2718/05 - auf Unwirksamkeit der Kündigung der Beklagten zu 1) erkannt und den Antrag der Klägerin auf Feststellung des Bestehens eines gemeinschaftlichen Arbeitsverhältnisses abgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Mainz - 4 Ca 2718/05 - vom 29.03.2006 die Klage insoweit abzuweisen, als über die Verpflichtung zur Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses hinaus die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung vom 28.10.2005 begehrt wird.