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   ArbG Münster, 29.10.2010 - 4 Ca 272/10   

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https://dejure.org/2010,13576
ArbG Münster, 29.10.2010 - 4 Ca 272/10 (https://dejure.org/2010,13576)
ArbG Münster, Entscheidung vom 29.10.2010 - 4 Ca 272/10 (https://dejure.org/2010,13576)
ArbG Münster, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 4 Ca 272/10 (https://dejure.org/2010,13576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadensersatz - anonyme Briefe - Verdienstausfall - Uniklinik

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schadensersatz - anonyme Briefe - Verdienstausfall - Uniklinik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch einer Universitätsklinik gegen ehemalige Angestellte wegen falscher Aussagen hinsichtlich angeblicher Behandlungsfehler in der Herzchirurgie; Schadensersatzanspruch auf Grund zurückgehender Patientenzahlen (bzw. Operationen) nach einer schädlichen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ivz-online.de (Pressemeldung, 29.10.2010)

    Herzchirurgin Däbritz muss Uniklinik keinen Schadensersatz zahlen

  • azonline.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.07.2010)

    Fall Däbritz: Von Güte keine Spur

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus ArbG Münster, 29.10.2010 - 4 Ca 272/10
    Es gilt nach § 252 Satz 2 BGB der Gewinn als entgangen, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (vgl. BAG Urteil vom 12.12.2007 10 AZR 97/07 in NZA 2008, S. 409).

    Die Vorschrift dehnt für die Feststellung der Schadenshöhe das richterliche Ermessen über die Schranken des § 286 ZPO aus (vgl. BGH Urteil vom 17.04.1997 X ZR 2/96 in NJW-RR 1998, S. 331) und nimmt in Kauf, dass das Ergebnis der Schätzung mit der Wirklichkeit unter Umständen nicht übereinstimmt (vgl. BAG Urteil vom 12.12.2007 10 AZR 97/07 in NZA 2008, S. 409).

  • BGH, 07.10.2008 - VI ZR 53/08

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz bei Verwerfung einer

    Auszug aus ArbG Münster, 29.10.2010 - 4 Ca 272/10
    Zwingend erforderlich ist daher, dass konkrete Anhaltspunkte für die Schadensermittlung dargelegt werden (vgl. BGH Urteil vom 20.10.2009 VI ZR 53/08 in NJW 2010, S. 606).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Münster, 29.10.2010 - 4 Ca 272/10
    Wird ein Beweis angetreten, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt und sollen durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden, ist dieser Beweisantritt unzulässig und unbeachtlich (vgl. BAG Urteil vom 28.05.1998 6 AZR 618/96 in NZA 1999, S. 96).
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus ArbG Münster, 29.10.2010 - 4 Ca 272/10
    Zwingend erforderlich ist daher, dass konkrete Anhaltspunkte für die Schadensermittlung dargelegt werden (vgl. BGH Urteil vom 20.10.2009 VI ZR 53/08 in NJW 2010, S. 606).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97

    Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters

    Auszug aus ArbG Münster, 29.10.2010 - 4 Ca 272/10
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung aufgrund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (vgl. BAG Urteil vom 06.05.1998 5 AZR 612/97 in NZA 1998, S. 939).
  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90

    Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des

    Auszug aus ArbG Münster, 29.10.2010 - 4 Ca 272/10
    Eine Schätzung ist deshalb unzulässig, wenn sie mangels greifbarer, von der Klägerin vorzutragender Anhaltspunkte "völlig in der Luft" hängen würde und willkürlich wäre (vgl. BGH Urteil vom 23.10.1991 XII ZR 144/90 in NJW-RR 1992, S. 202).
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81

    Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung

    Auszug aus ArbG Münster, 29.10.2010 - 4 Ca 272/10
    Dem Anwendungsbereich des § 287 I ZPO unterliegen dabei sowohl die Feststellung des Schadens als auch dessen Höhe (vgl. BGH Urteil vom 28.04.1982 IVa ZR 8/81 in NJW 1983, S. 998).
  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96

    "Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden

    Auszug aus ArbG Münster, 29.10.2010 - 4 Ca 272/10
    Die Vorschrift dehnt für die Feststellung der Schadenshöhe das richterliche Ermessen über die Schranken des § 286 ZPO aus (vgl. BGH Urteil vom 17.04.1997 X ZR 2/96 in NJW-RR 1998, S. 331) und nimmt in Kauf, dass das Ergebnis der Schätzung mit der Wirklichkeit unter Umständen nicht übereinstimmt (vgl. BAG Urteil vom 12.12.2007 10 AZR 97/07 in NZA 2008, S. 409).
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus ArbG Münster, 29.10.2010 - 4 Ca 272/10
    Dieser hat nur die Umstände darzulegen und in den Grenzen des § 287 ZPO zu beweisen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt (vgl. BGH Urteil vom 18.02.1002 II ZR 355/00 in NJW 2002, S. 2553).
  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 104/91

    Darlegungslast und Schadensermittlung bei entgangenen Gewinn

    Auszug aus ArbG Münster, 29.10.2010 - 4 Ca 272/10
    Danach reicht im Unterschied zu den strengen Anforderungen des § 286 ZPO hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität bei der Entscheidung über die Schadenshöhe eine erhebliche, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (vgl. BGH Urteil vom 09.04.1992 IX ZR 104/91 in NJW-RR 1992, S. 997).
  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01

    Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

  • LAG Hamm, 21.07.2011 - 11 Sa 2248/10

    Anonyme Briefe und Strafanzeigen - Klage in Höhe von 1,5 Millionen Euro gegen

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 29.10.2010 - 4 Ca 272/10 - wird zurückgewiesen.
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