Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 17.08.2005 - 4 Ca 278/04 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 17.08.2005 - 4 Ca 278/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2006 - 5 Sa 826/05
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2006 - 5 Sa 826/05
Betriebsbedingte Wiederholungskündigung
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 17.08.2005 - 4 Ca 278/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Gegen das der Beklagten am 08.09.2005 zugestellte Teilurteil vom 17.08.2005 - 4 Ca 278/04 - hat die Beklagte am 10.10.2005 (Montag) Berufung eingelegt und diese am 08.11.2005 mit dem Schriftsatz vom 08.11.2005 begründet.
das Teilurteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 17.08.2005 - 4 Ca 278/04 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2005 - 7 Ta 16/05
Einstweilige Verfügung; Beschäftigungsanspruch
Die Antragsgegnerin hat weitere Kündigungen erklärt, noch einmal am 10.03.2004 zum 31.12.2004 (AZ: 4 Ca 278/04 - Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens -) sowie am 19.11.2004 zum 30.06.2005 (AZ. 4 Ca 966/04); der Kläger hat in beiden noch anhängigen Verfahren jeweils einen Weiterbeschäftigungsantrag gestellt; in beiden Verfahren ist Kammertermin auf den 02.03.2005 bestimmt worden.Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Antragsteller bis zum rechtskräftigen Abschluss der Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - den AZ: 4 Ca 278/04 und 4 Ca 966/04 zu unveränderten Bedingungen als Leiter der Rechtsabteilung im Betrieb in Pirmasens weiterzubeschäftigen.