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ArbG Aachen, 07.12.2010 - 4 Ca 2873/10 |
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Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 07.12.2010 - 4 Ca 2873/10
- LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
Außerordentliche Kündigung bei whistle-blowing
Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.12.2010 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen - 4 Ca 2873/10 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Aachen vom 07.12.2010 - 4 Ca 2873/10 - festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Beschäftigungsverhältnis durch die Kündigungen vom 28.07.2010, 30.07.2010 und 03.08.2010 weder fristlos noch unter Berücksichtigung eines sozialen Auslauffrist zum 31.03.2011 beendet worden ist, bzw. beendet werden wird, sondern darüber hinaus zu unveränderten Bedingungen fortbesteht; die Beklagte zu verurteilen, ihn unverzüglich als Busfahrer / Fahrausweisprüfer unter Bezugnahme auf den Arbeitsvertrag vom 19.08.1988 weiter zu beschäftigen.