Rechtsprechung
ArbG Bonn, 25.05.2011 - 4 Ca 2963/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Leiharbeiters auf Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem ihm ausgezahlten Lohn und dem im entleihenden Unternehmen üblicherweise gezahlten Lohn
Kurzfassungen/Presse
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Equal pay: Vertrauensschutz bei Anwendung der Tarifverträge der CGZP
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10
Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Bonn, 25.05.2011 - 4 Ca 2963/10
Denn Ausschlussfristen gehören nicht zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen, die der Verleiher den Leiharbeitnehmern gewähren muss (BAG, Urteil vom 23.03.2011, 5 AZR 7/10, juris). - BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 312/01
Tarifvertrag bei Verbandsauflösung
Auszug aus ArbG Bonn, 25.05.2011 - 4 Ca 2963/10
Die für die Auflösung von Berufsverbänden vertretene Gegenauffassung (vgl. BAG, Urteil vom 23.01.2008, 4 AZR 312/01, juris) ist vorliegend nicht einschlägig, da die automatische Unwirksamkeit des Tarifvertrages deshalb abgelehnt wird, weil von einem Liquidationsstadium des aufgelösten Berufsverbandes ausgegangen wird, in dem zuvor abgeschlossene Tarifverträge durch Kündigung beendet werden können und müssen. - LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
Tariffähigkeit der CGZP
Auszug aus ArbG Bonn, 25.05.2011 - 4 Ca 2963/10
Da hierbei auf die letzte mündliche Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen ist (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Auflage vor § 322 Rn. 53), bezieht sich die Feststellung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifunfähigkeit der D. auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg als Tatsacheninstanz am 07.12.2009, 23 Ta BV 1016/09 - BB 2010, 1927 und nicht nur auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010.
- BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05
AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Bonn, 25.05.2011 - 4 Ca 2963/10
Mit der Vereinbarung einer Ausschlussfrist von 3 Monaten hält die Klausel auch einer Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB stand (vgl. BAG, Urteil vom 31.08.2005, 5 AZR 52/05, juris). - ArbG Freiburg, 13.04.2011 - 3 Ca 497/10
Aussetzung des Verfahrens nach § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG - Tariffähigkeit der CGZP …
Auszug aus ArbG Bonn, 25.05.2011 - 4 Ca 2963/10
Hinsichtlich des konkreten Wirkungszeitpunktes schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des Arbeitsgerichts Freiburg (Beschluss vom 13.04.2011, 3 Ca 497/10, juris) an. - BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Auszug aus ArbG Bonn, 25.05.2011 - 4 Ca 2963/10
Denn aufgrund der Feststellung des Bundesarbeitsgerichts in dem Beschluss vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10; juris) über die Tarifunfähigkeit der D. steht seit dem 07.12.2009 fest, dass der in Bezug genommene Entgelttarifvertrag, der einen Stundenlohn von 7, 35 ausweist, unwirksam ist.