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ArbG Koblenz, 05.08.2008 - 4 Ca 3/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 05.08.2008 - 4 Ca 3/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2008 - 1 Ta 171/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2008 - 1 Ta 171/08
Gegenstandswert - Mehrwert eines Vergleichs bei Abweichung von der geltenden …
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 05.08.2008 - 4 Ca 3/08 wie folgt abgeändert: Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird für das Verfahren 4 Ca 500/08 auf 5.048,62 EUR,.für das Verfahren 4 Ca 3/08 auf 5.048,62 EUR und.
für den Vergleich im Verfahren 4 Ca 3/08 auf 31.818,67 EUR festgesetzt.
Damit hat der Beschwerdeführer einen Streit über die Realisierung der Schadensersatzforderung wie auch ihre Miterledigung durch den im Verfahren 4 Ca 3/08 geschlossenen Vergleich hinreichend dokumentiert.