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   ArbG Rosenheim, 07.04.2009 - 4 Ca 315/07   

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ArbG Rosenheim, 07.04.2009 - 4 Ca 315/07 (https://dejure.org/2009,47191)
ArbG Rosenheim, Entscheidung vom 07.04.2009 - 4 Ca 315/07 (https://dejure.org/2009,47191)
ArbG Rosenheim, Entscheidung vom 07. April 2009 - 4 Ca 315/07 (https://dejure.org/2009,47191)
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Wird zitiert von ...

  • LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 602/09

    Sittenwidrige Vergütungsvereinbarung

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim - Kammer Traunstein - vom 07. April 2009 - 4 Ca 315/07 Tr - in den Ziffern 1. und 2. abgeändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 25.686,94 EUR (i.W.: fünfundzwanzigtausendsechshundertsechsundachtzig 94/100 EUR) brutto nebst Zinsen in Höhe von jeweils fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 1.106,14 EUR brutto seit 01.05.2005, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.06.2005, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.07.2005, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.08.2005, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.09.2005, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.10.2005, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.11.2005, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.12.2005, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.01.2006, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.02.2006, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.03.2006, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.04.2006, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.05.2006, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.06.2006, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.07.2006, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.08.2006, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.09.2006, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.10.2006, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.11.2006, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.12.2006, aus einem weiteren Betrag von 1.229,04 EUR brutto seit 01.01.2007.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim - Kammer Traunstein - vom 24.03.2009 (4 Ca 315/07 Tr) wird abgeändert.

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ArbG Rosenheim, Entscheidung vom 24.03.2009 - 4 Ca 315/07 (https://dejure.org/2009,93995)
ArbG Rosenheim, Entscheidung vom 24. März 2009 - 4 Ca 315/07 (https://dejure.org/2009,93995)
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