Rechtsprechung
   ArbG Zwickau, 10.09.2003 - 4 Ca 341/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,30239
ArbG Zwickau, 10.09.2003 - 4 Ca 341/03 (https://dejure.org/2003,30239)
ArbG Zwickau, Entscheidung vom 10.09.2003 - 4 Ca 341/03 (https://dejure.org/2003,30239)
ArbG Zwickau, Entscheidung vom 10. September 2003 - 4 Ca 341/03 (https://dejure.org/2003,30239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,30239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung einer Leistungsbeurteilung aus der Personalakte; Gerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen eines Arbeitnehmers; Gerichtlich begrenzt überprüfbarer Ermessensspielraum des Arbeitgebers bei der dienstlichen Arbeitnehmerbeurteilung; Zulässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.03.1979 - 5 AZR 80/77

    Arbeitnehmer - Eignung - Befähigung - Fachliche Leistung - Beurteilung durch

    Auszug aus ArbG Zwickau, 10.09.2003 - 4 Ca 341/03
    Zur Prüfung der sachlichen Richtigkeit einer dem Arbeitnehmer erteilten Beurteilung hat nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 28.03.1979 - 5 AZR 80/77 -AP Nr. 3 zu § 75 BPersVG m. Anm. Richardi) - der die Kammer folgt - der Beurteilende gegenüber dem Beurteilten die Tatsachen offen zu legen, auf die er seine Beurteilung stützt, insbesondere soweit es zwischen Beurteilung und eigener Einschätzung des Arbeitnehmers erhebliche Unterschiede gibt.

    Nur durch die Begründungspflicht wird sichergestellt, dass das zusammenfassende Werturteil eines Dienstvorgesetzten sachlich richtig ist (BAG, Urteil vom 28.03.1979, a.a.O., Teil III. 2. der Gründe).

    Spätestens in einem durch den beurteilten Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht angestrengten Prozess hinsichtlich einer Entfernung der in seine Personalakte aufgenommenen Beurteilung nachdem der Arbeitnehmer eine bessere Beurteilung gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht hat und Letzterer dies ablehnt - hat der - dann beklagte Arbeitgeber entsprechende Tatsachen vorzutragen (BAG, Urteil vom 28.03.1979, a.a.O., Teil III. 2. der Gründe).

    Denn in diesem Verfahren ist nachzuprüfen, ob die der Bewertung zugrunde liegenden Tatsachen zutreffen und ob die Bewertung unter Einräumung eines Beurteilungsspielraums nach den zur Begründung vorgebrachten Tatsachen zu rechtfertigen ist BAG, Urteil vom 28.03.1979, a.a.O., Teil III. 2. der Gründe) .

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus ArbG Zwickau, 10.09.2003 - 4 Ca 341/03
    Da eine derartige Beurteilung den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen (z.B. Nichtberucksichtigung bei Beförderungen) beeinträchtigen kann und weiterhin diese Beurteilung gewöhnlich - oder wie es vorliegend die BeurtRL-BA in einer Ziffer 7.4 ausdrücklich vorschreiben und wie dies auch im Falle des Klägers geschah - zur Personalakte genommen wird, kommt dem insoweit betroffenen Arbeitnehmer dann analog §§ 1004, 242 BGB - letztlich in entsprechender Anwendung der als bekannt vorauszusetzenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abmahnung (vgl. z.B.: Urteil vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht m. Anm. Echterhälter) ein Entfernungsanspruch hinsichtlich dieser Beurteilung aus der Personalakte zu.
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2009 - 5 Sa 406/08

    Dienstliche Beurteilung, Öffentlicher Dienst, Beurteilungsvermerk, Berichtigung,

    Wenn der Dienstherr indessen nach Eröffnung und Aushändigung der Beurteilung die vorgenommene Gesamtbewertung während der nachfolgenden Erörterung mit dem Arbeitnehmer zu dessen Lasten ändert, trifft ihn die Darlegungslast, dass die Abänderung berechtigt bzw. die zunächst vorgeschlagene Beurteilung nicht zutreffend war (vgl. BAG Urt. v. 28.01.1979 - 5 AZR 80/77 -, AP Nr. 3 zu § 75 BPersVG; ArbG Zwickau Urt. v. 10.09.2003 - 4 Ca 341/03 -, zit. n. Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht