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ArbG Herne, 01.07.2004 - 4 Ca 3446/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Herne, 01.07.2004 - 4 Ca 3446/03
- LAG Hamm, 11.02.2005 - 10 Sa 1658/04
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 11.02.2005 - 10 Sa 1658/04
Befristung auf Wunsch des Arbeitnehmers, Zweckbefristung, Betriebsübergang, …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 01.07.2004 - 4 Ca 3446/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Herne vom 01.07.2004 - 4 Ca 3446/03 - festzustellen, dass 1. das zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 26.09.2003 beendet wurde, sondern über den 31.12.2003 hinaus fortbesteht, 2. das zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 2) bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 26.09.2003 beendet wurde, sondern über den 31.12.2003 hinaus fortbesteht, 3. das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) über den 31.12.2003 hinaus als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortbesteht.