Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 04.06.2004 - 4 Ca 368/03 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2004 - 10 Ta 170/04
Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Abfindung
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 04.06.2004, AZ: 4 Ca 368/03, unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wie folgt teilweise abgeändert:.Die PKH - Bewilligungsbeschlüsse des Arbeitsgerichts Koblenz vom 05.03.2003 (AZ: 4 Ca 368/03) und des Landesarbeitsgerichts Rheinland - Pfalz vom 20.02.2004 (AZ: 10 Sa 1411/03) werden dahingehend abgeändert, dass der Kläger insgesamt einen einmaligen Betrag in Höhe von 919, 00 EUR auf die Prozesskosten zu leisten hat.
Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 27.05.2005 - 4 Ca 368/03 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2005 - 10 Ta 191/05
Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen des Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27.05.2005, Az.: 4 Ca 368/03, wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 04.06.2003 - 4 Ca 368/03 |
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Verfahrensgang
Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 05.03.2003 - 4 Ca 368/03 |
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