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ArbG Herne, 18.02.2003 - 4 Ca 3817/02 |
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Verfahrensgang
- ArbG Herne, 18.02.2003 - 4 Ca 3817/02
- LAG Hamm, 03.09.2003 - 4 Ta 245/03
- BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 03.09.2003 - 4 Ta 245/03
Prozesskostenhilfe: Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung - …
Auf die als sofortige auszudeutende Beschwerde wird der PKH-Bewilligungsbeschluß des Arbeitsgerichts vom 18.02.2003 -4 Ca 3817/02 - dahingehend abgeändert, daß die Klägerin einstweilen ratenfrei bleibt.Das Arbeitsgericht Herne hat der Klägerin durch Beschluß vom 18.02.2003 -4 Ca 3817/02 - mit Wirkung vom 13.12.2002 in vollem Umfang Prozeßkostenhilfe bewilligt und ihr antragsgemäß Rechtsanwältin A1xxxxxxxxx aus W1xxxxxxx unter Ausschluß der Erstattungsfähigkeit von Tage- und Abwesenheitsgeldern sowie etwaiger Reisekosten vom Ort der Kanzlei zum Gerichtsort mit der Maßgabe beigeordnet, daß die Klägerin aus ihrem Einkommen monatliche Raten in Höhe von 60, 00 EUR zu zahlen hat.
Der PKH-Bewilligungsbeschluß des Arbeitsgerichts Herne vom 18.02.2003 -4 Ca 3817/02 - daher dahingehend abzuändern, daß die Klägerin einstweilen ratenfrei bleibt.