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ArbG Stralsund, 21.06.2005 - 4 Ca 458/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 21.06.2005 - 4 Ca 458/04
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2006 - 5 Sa 441/05
- BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 714/06
Wird zitiert von ...
- BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 714/06
Vergütung einer Erzieherin nach einem Firmentarifvertrag nach Betriebsübergang
a) Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 21. Juni 2005 - 4 Ca 458/04 - wird zurückgewiesen, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin für die Monate Juli bis November 2004 und Januar bis März 2005 jeweils 52, 67 Euro brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB ab dem 1. des jeweiligen Folgemonats zu zahlen (Klageanträge Ziff. 1 bis 6, 9 und 10), und die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung der monatlichen KITA-Zulage in Höhe von 52, 67 Euro brutto für die Zeit vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2005 festgestellt worden ist.