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ArbG Koblenz, 05.05.2004 - 4 Ca 4677/03 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 05.05.2004 - 4 Ca 4677/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 5 Sa 631/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 5 Sa 631/04
Vorläufige Weiterbeschäftigung und Jahressondervergütung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des ArbG Koblenz vom 05.05.2004 - 4 Ca 4677/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Zwecks näherer Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des ArbG Koblenz vom 05.05.2004 - 4 Ca 4677/03 - (dort S. 2 ff. = Bl. 82 ff. d.A.).
Unter Klageabweisung im Übrigen hat das Arbeitsgericht dem Kläger nach näherer Maßgabe des Urteilstenors - 4 Ca 4677/03 - an JaSoVergü für das Jahr 2002 EUR 1.285,83 brutto und für das Jahr 2003 EUR 1.309,66 EUR brutto - jeweils nebst Zinsen - zugesprochen.
Gegen das der Beklagten am 08.07.2004 zugestellte Urteil vom 05.05.2004 - 4 Ca 4677/03 - hat die Beklagte am 04.08.2004 Berufung eingelegt und diese am 07.09.2004 begründet.
unter Abänderung des Urteils des ArbG Koblenz vom 05.05.2004 - 4 Ca 4677/03 - die Klage abzuweisen.
Die Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger die im Urteil vom 05.05.2004 - 4 Ca 4677/03 - ausgeurteilten Beträge (nebst Zinsen) zu zahlen.