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   ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07   

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https://dejure.org/2007,22438
ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07 (https://dejure.org/2007,22438)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 25.05.2007 - 4 Ca 497/07 (https://dejure.org/2007,22438)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 4 Ca 497/07 (https://dejure.org/2007,22438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung des Arbeitgebers bei einer vom Arbeitnehmer erhobenen Rüge der Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Auswirkung innerbetrieblicher und außerbetrieblicher Umstände auf die Einsatzmöglichkeit des gekündigten ...

  • brandenburg.de PDF

    § 2 KSchG
    Betriebsbedingte Massenänderungskündigung - lineare Kürzung der Arbeitszeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07
    Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu ermitteln (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 2005, 2 AZR 642/04, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81).

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 2005, 2 AZR 642/04, aaO).

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07
    Ist der insoweit gehaltene Tatsachenvortrag nicht unter die oben genannten Begriffe subsumierbar, so muss die Kündigung schon mangels erheblichem prozessualen Vorbringens als sozialwidrig bewertet werden (vgl. generell etwa Stephan in: Zöller, ZPO, 17. A., vor § 265 Rnr. 23; BAG, Urteil vom 28.04.1982, 7 AZR 1139/79, juris, Randziffer 20).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet jedenfalls nicht die (mit einer Änderungskündigung bezweckte) lineare Verringerung der Arbeitszeit aller Mitarbeiter (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 28.04.1982, 7 AZR 1139/79).

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07
    Diese Voraussetzungen müssen für alle Vertragsänderungen vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 3. Juli 2003, 2 AZR 617/02, BAGE 107, 56).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07
    Der Arbeitgeber muss deshalb in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, damit das Gericht überhaupt prüfen kann, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung missbräuchlich ausgesprochen worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.1999, BAGE 92, 61).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07
    Zu diesem Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers gehört auch die Befugnis, die Zahl der Arbeitskräfte zu bestimmen, mit denen eine Arbeitsaufgabe erledigt werden soll (so BAG, Urteil vom 07.05.98, BAGE 88, 363).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07
    Inner- und außerbetriebliche Umstände begründen ein dringendes betriebliches Erfordernis iSd. § 1 Abs. 2 KSchG, wenn sie sich konkret auf die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirken (vgl. etwa BAG, Urteil vom 30.05.1985, 2 AZR 321/84).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlass darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. etwa BAG, Urteil vom 15.03.1991, 2 AZR 582/90, AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969; LAG Berlin, Urteil vom 30.01.2002, LAGE Nr. 40 zu § 2 KSchG m.w.Nw.).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07
    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. etwa BAG, Urteil vom 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151).
  • LAG Berlin, 30.01.2002 - 13 Sa 1900/01

    Fristwahrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumung der

    Auszug aus ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07
    Die Darstellung muss dabei auch nachvollziehbar machen, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Durchführung seiner Entscheidung die spezifischen Vertrags- und Betriebsfaktoren beachtet hat (vgl. Ascheid in: Erfurter Kommentar zum ArbeitsR, 6. A., § 1 KSchG, Rnr. 403; differenzierend BAG, Urteil vom 18.10.2006, 2 AZR 434/05, das vornehmlich auf die "Verdeutlichung" der Durchführbarkeit der Unternehmerentscheidung abstellt, weil die Vortragslast des Arbeitgebers kein Selbstzweck sei; vgl. aber auch LAG Berlin, Urteil vom 30.01.2002, 13 Sa 1900/01, LAGE § 2 KSchG Nr. 40).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07
    Die Zweckmäßigkeit dieser Entscheidung ist von den Arbeitsgerichten nur begrenzt nachprüfbar, nämlich nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 17.6.99, BAGE 92, 71).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 15 Sa 1546/07

    Zur Verhältnismäßigkeit des unternehmerischen Konzepts bei einer

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 25.05.2007 - 4 Ca 497/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07

    Betriebsbedingte Massenänderungskündigung - lineare Kürzung der Arbeitszeit

    Weiter ist auf dieser ersten Stufe der abgestuften Darlegungs- und Beweislast entgegen der Auffassung der Klägerin und anderer Kammern des Arbeitsgerichts Cottbus (vgl. Arbeitsgericht Cottbus vom 25.05.2007 ­ 4 Ca 497/07; so wohl auch BAG vom 10.02.1999 ­ 2 AZR 422/98, Juris Rn 24; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Auflage, § 1 Rn 376a) unerheblich, dass die Beklagte nicht im Einzelnen dargelegt hat, wie groß die Arbeitsmenge im Team 10 ist (z.B. Anzahl und Dauer der Überwachung der ordnungsgemäßen Entladung der Ware, der körperlichen Kontrolle der Ware gemäß Lieferschein, der Dokumentation der Mengenabweichungen, der Qualitäts- und Frischekontrollen der Ware und Verpackung, die Abwicklung von Retouren und des internen Warenverkehrs, den Transport der Ware in die Warenannahme bzw. Auszeichnung, die Kontrolle der Auszeichnung, die.
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