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ArbG Kaiserslautern, 05.12.2001 - 4 Ca 498/01 |
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ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 4 Ca 498/01 (https://dejure.org/2001,39959)
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 05.12.2001 - 4 Ca 498/01
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 1 Sa 48/02
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 1 Sa 48/02
Minderung eines tariflichen Anspruchs durch Betriebsvereinbarung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 05.12.2001 - AZ: 4 Ca 498/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Schreiben vom 14.01.2002, eingegangen beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 14.01.2002, hat der Kläger gegen das ihm am 08.01.2002 zugestellte Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - Az.: 4 Ca 498/01 - Berufung eingelegt und diese mit Schriftsatz vom 13.02.2002, eingegangen beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 13.02.2002, begründet.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens -, AZ: 4 Ca 498/01, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 971, 94 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des DÜG seit 31.12.2000 zu zahlen.